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Veröffentlichungen nach IED und IZÜV

Gemäß der IE-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen) (Amtsblatt der Europäischen Union 334/17 vom 17. Dezember 2010) unterliegen bestimmte Anlagen einer besonderen Kontrolle durch die untere Wasserbehörde auf der Grundlage der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) vom 2. Mai 2013.

Die untere Wasserbehörde ist unter anderem angehalten, ein Überwachungsprogramm zu erstellen, in dem der Rhythmus der kontinuierlichen Überwachung/Kontrollen festgelegt wird. Grundlage der Anlagenüberwachung ist der vom Land Brandenburg aufgestellte Überwachungsplan. Er trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme sowie deren Bewertung.

Zu den durch die untere Wasserbehörde zu veröffentlichenden Informationen gehören die wasserrechtliche Zulassung (Erlaubnis und/oder Genehmigung), der Bericht über die letzte Vor-Ort-Kontrolle in Form einer Information incl. der Angabe des Überwachungszyklus laut Überwachungsprogramm für die jeweilige Anlage.

Die Informationen zu den einzelnen Anlagen: