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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist die Gewährung von Sozialleistungen für hilfebedürftigte Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, geregelt.

Sie erhalten den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Gesundheits- und Körperpflege und sonstige Gebrauchs- und Verbrauchsgüter.