Inhalt

Agrarförderantrag

Informationsveranstaltung

Für das Antragsjahr 2024 wurde durch das Landwirtschaftsamt eine Informationsveranstaltung zum Agrarförderantrag und zu den neuen Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durchgeführt.

Hinweise zum Antragsverfahren

Die Antragstellung zur Agrarförderung erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren über den WebClient (neu: Inet agrar). Das Programm wird voraussichtlich ab 27. März 2024 zur Verfügung stehen.

Im Antragsjahr 2024 werden zwei Anmeldeverfahren für den Agrarförderantrag zur Verfügung gestellt:

  • das bisher bekannte Verfahren mit BNR-ZD und ZID-PIN (mit Datenbegleitschein)
  • neue Zwei-Faktor-Authentifizierung („Authega“) (ohne Datenbegleitschein)

Wichtige Erläuterungen und Hinweise zum Antragsverfahren 2024 erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) sowie des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Um Sanktionen und Kürzungen Ihrer Zahlungen zu vermeiden, beachten Sie bitte die in der Hinweisbroschüre zum Agrarförderantrag 2024 sowie in der Hinweisbroschüre zur Konditionalität mitgeteilten Hinweise und Festlegungen. Diese sind für alle Antragsteller verbindlich.

Zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Antragsprogrammes konnten noch nicht alle neuen gesetzlichen Regelungen programmtechnisch umgesetzt werden. Auch fehlen noch bestimmte Ausführungen in der Hinweisbroschüre, die aufgrund der Kurzfristigkeit der geschaffenen Regelungen bei Redaktionsschluss noch nicht absehbar waren.

Die 2. Gemeinsame Agrarpolitik Ausnahme-Verordnung ist am 22. März 2024 im Bundesrat verabschiedet worden. Darin ist eine Ausnahmemöglichkeit für den GLÖZ-Standard 8 (Bereitstellung von mindestens 4 Prozent nichtproduktiver Flächen) vorgesehen.Im Antragsjahr 2024 können die 4 Prozent nichtproduktiver Flächen auch durch den Anbau von Leguminosen als Hauptkultur und/oder durch Zwischenfrüchte erbracht werden.

Die Flächen, welche für die Erfüllung des GLÖZ-Standards 8 herangezogen werden sollen, sind im Agrarförderantrag 2024 wie folgt zu kennzeichnen:

  1. Ackerbrachen: Nutzcode 591 und die Bindung 62 (Selbstbegrünung) oder 66 (aktive Begrünung)
  2. Landschaftselemente an Ackerland: Automatische Vorbelegung im Antragsprogramm
  3. Leguminosen als Hauptkultur: Ein Nutzcode für Leguminosen und die Bindung 68 (GLÖZ 8 - Leguminosen)
  4. Zwischenfrüchte und Untersaaten: Ein Nutzcode für Ackerland und die Bindung 67 (GLÖZ 8 - Zwischenfrucht, Gründecke)

Der ÖR-Kondi-Rechner im Antragsprogramm ist noch nicht an diese neuen Regelungen angepasst und zeigt keine korrekten Informationen für einzelne GLÖZ-Standards und Ökoregelungen.

Nach erfolgter Programmanpassung werden Ihnen entsprechende Hinweise angezeigt.

Ansprechpartner für Sie im Landwirtschaftsamt sind folgende Mitarbeiter:

  • Frau Kruse
    • Telefon: 03366 35-2834
    • Zuständigkeit: Sachgebietsleiterin Agrarförderung
  • Frau Neumann
    • Telefon: 03366 35-1837
    • Zuständigkeit: Feldblockpflege, Stammdatenerfassung, Authega
  • Frau Wagner
    • Telefon: 03366 35-2833
    • Zuständigkeit: Direktzahlungen, Ausgleichszulage, Natura
  • Herr Kindt
    • Telefon: 03366 35-1839
    • Zuständigkeit: Feldblockpflege, Koordinator Konditionalität und Cross-Compliance
  • Frau Basner
    • Telefon: 03366 35-2831
    • Zuständigkeit: Direktzahlungen, Ausgleichszulage (AGZ), Natura
  • Frau Lochmann
    • Telefon: 03366 35-1833
    • Zuständigkeit: Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
  • Frau Fischer
    • Telefon: 03366 35-2833
    • Zuständigkeit: Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Bei einer Anmeldung in der Antragssoftware mit BNR-ZD und ZID-PIN muss ebenso der unterschriebene Datenbegleitschein bis 15. Mai 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein (per Post, E-Mail oder Telefax). Entscheidend ist der Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins! Bei eingescannten und per E-Mail oder Telefax verschickten Datenbegleit-scheinen muss das handschriftlich unterschriebene Original unverzüglich nachgereicht werden.

Bei einer Anmeldung in der Antragssoftware mit Zwei-Faktor-Authentifizierung („Authega“) ist kein Datenbegleitschein erforderlich.

Antragsteller mit Betriebssitz in Berlin und Brandenburg stellen den Agrarförderantrag im Antragssystem des Landes Brandenburg. Bitte beachten Sie, dass alle durch den Betrieb bewirtschafteten Flächen, die sich in Brandenburg beziehungsweise Berlin befinden, in diesem Antragssystem eingezeichnet werden müssen. Sollten Sie auch Flächen in einem anderen Bundesland bewirtschaften, werden diese im Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes erfasst. Nähere Hinweise dazu finden Sie im Internet unter: www.zi-daten.de.

Antragsteller mit Flächen in Berlin und Brandenburg, deren Betriebssitz sich in einem anderen Bundesland befindet, stellen den Agrarförderantrag (Sammelantrag) in der zuständigen Behörde des für den Betriebssitz zuständigen Bundeslandes.

Die in Berlin und Brandenburg befindlichen Flächen müssen im Antragssystem von Brandenburg und Berlin eingezeichnet und aktiviert werden. Gegebenenfalls können auch Anträge auf Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete,  KULAP- und Natura-2000-Zahlungen für die Flächen gestellt werden.

Vor der erstmaligen Anmeldung im Antragssystem des Landes Brandenburg muss der Betrieb für die Antragstellung registriert werden. Zur leichteren Datenerfassung übergeben Sie einen Stammdatenausdruck Ihres Betriebssitzlandes. Nach der Registrierung können Sie sich im Antragsprogramm anmelden.