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Ersatzpapiere

Ersatzpapiere wie Fahrzeugbrief (ZB II) und Fahrzeugschein (ZB I) sind persönlich vom Fahrzeughalter zu beantragen. Der Fahrzeughalter hat auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Fahrzeugscheines (ZB I),  KFZ-Briefes (ZB II) oder über die Betriebserlaubnis abzugeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides Statt vorzulegen.

Eine neuer Fahrzeugbrief (ZB II), wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (circa drei Wochen) ausgefertigt.

Link zur Abfrage der Briefaufbietung im elektronischen Verkehrsblatt (VkBl): Abfrage Briefaufbietung

Rechtliche Hinweise: § 11, § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Erforderliche Unterlagen:

  • gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung  (vom Notar oder einer anderen Zulassungsstelle)
  • gegebenenfalls Anzeige von der Polizei (bei Diebstahl)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht bei Verlust des Fahrzeugscheins (ZB I)

Gebühren: circa 10,80 Euro bis 72,00 Euro