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Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete - sie werden auch oft als Erholungslandschaften bezeichnet. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten sind sie großräumiger. Es sind Gebiete, die einen Ausschnitt einer intakten Kulturlandschaft zeigen.

Der Schutzzweck besteht vor allem darin, trotz vielfältiger Flächennutzungen durch den Menschen
(z. B. Forst, Landwirtschaft, Siedlungen) eine ökologisch wertvolle Landschaft, die gleichzeitig eine besondere Erholungseignung aufweist, dauerhaft zu sichern. Aus diesem Grund müssen Bauvorhaben jeglicher Art (beispielsweise Carport, Zaun oder Haus), landschaftsschutzrechtlich genehmigt werden (Rechtsgrundlage: § 26 Bundesnaturschutzgesetz). Die Verordnungen und die dazugehörigen Karten der Landschaftsschutzgebiete können bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.