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Publizitätspflichten

Änderung der Rechtsgrundlage zu den Publizitätspflichten (VO (EU) Nr. 808/2014, Anhang III) durch die Kommission.

Danach besteht ab sofort keine Informationspflicht mehr für flächen- und tierbezogene Maßnahmen durch den Antragsteller.

Das betrifft geförderte Maßnahmen der Richtlinien Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Ausgleichszulage im benachteiligten Gebiet Spreewald, Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten in Natura 2000-Gebieten, Förderung des Ökologischen Landbaus sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM).