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Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt (Oder)

Die Stadt Frankfurt (Oder) überträgt die ihr obliegenden Aufgaben auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Produktion und Förderung sowie der Futtermittelüberwachung  gemäß §§ 3 Absatz 1, Absatz 1 Satz 1, Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) einschließlich des Vollzuges dieser Aufgaben auf den Landkreis Oder-Spree.

Hierzu gehören folgende Aufgaben:

  • Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAK)
  • Durchführung von Bundes- und Landesprogrammen zur Förderung landwirtschaftlicher Maßnahmen
  • Feldblockpflege gemäß jährlicher Dienstanweisung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)
  • Umsetzung: 
    • Agrarstatistikgesetz
    • Düngegesetz
    • Düngeverordnung und der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
    • Grundstücksverkehrsgesetz
    • Landpachtverkehrsgesetz
  • Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
  • Berücksichtigung öffentlich rechtlicher Leaderförderung