Saisonkennzeichen
Der Saisonzeitraum muss mindestens zwei Monate und darf maximal 11 Monate betragen. Außerhalb dieses Zeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt oder abgestellt werden.
Rechtliche Hinweise: §9 Absatz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Erforderliche Unterlagen:
- der zum Kraftfahrzeug gehörende Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
- die siebenstellige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung mit entsprechenden Saisonzeitraum
- gültige Hauptuntersuchung im Original
- Fahrzeugschein (ZB I)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
- SEPA-Lastschriftmandat
Gebühren: 26,70 Euro bis circa 42,00 Euro