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Tuberkuloseüberwachung und -beratung

Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (zum Beispiel Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann. Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.

Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sogenannter Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

Aufgaben der Tuberkuloseberatung

  • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
  • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
  • unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
  • weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie

Untersuchungsmethoden

  • Tuberkulinhauttest
  • Blutabnahme für den Gamma-Interferontest
  • Veranlassung von Sputumuntersuchungen
  • Röntgenaufnahme der Lunge

Fragen und Antworten

Tuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die durch Mykobakterien hervorgerufen wird und am häufigsten die Lunge befällt. Krankhafte Veränderungen können aber auch in anderen Organen (zum Beispiel Lymphknoten, Niere, Knochen) auftreten.

Bei der offenen Lungentuberkulose erfolgt die Übertragung in den meisten Fällen über die Atemluft. Dabei werden die Erreger beim Husten und Niesen, aber auch beim Singen und Sprechen über die Atemwege an die Umgebung abgegeben.

Das Risiko einer Ansteckung wird wesentlich durch die Dauer, Art und Intensität des Kontaktes, die Menge der in der Ausatemluft des Erkrankten ausgeschiedenen Erreger und die individuelle Abwehrsituation der Kontaktperson bestimmt. Nach Kontakt mit dem Erreger wird das Immunsystem aktiviert und produziert Abwehrzellen. In den meisten Fällen (circa 90 Prozent) gelingt es der körpereigenen Abwehr, die Vermehrung der Erreger und somit den Ausbruch der Erkrankung zu verhindern. Der Nachweis einer Ansteckung kann mit Hilfe eines Haut- oder Bluttestes erfolgen. Diese finden frühestens nach acht Wochen statt.

Sind der Haut- oder Bluttest positiv, dass Röntgen der Lunge unauffällig und bestehen keine Krankheitszeichen, spricht man von einer latenten Tuberkuloseinfektion. Menschen mit latenter Infektion sind nichtansteckend. Die in der Lunge ruhenden, eingeschlossenen Mykobakterien können aber nach Monaten, Jahren oder gar Jahrzehnten aktiv werden und sich vermehren. Dann kann eine aktive Erkrankung entstehen. Das betrifft circa 5 bis 10 Prozent der Infizierten. Besonders gefährdet sind Kinder unter fünf Jahren sowie Menschen mit einer Immunschwäche.

Bei Krankheitsbeginn sind die Symptome oft nur gering ausgeprägt und es treten nicht immer alle gleichzeitig auf.

  • Nachtschweiß
  • Appetitlosigkeit
  • Gewichtsabnahme
  • leichtes Fieber
  • Müdigkeit
  • länger als drei Wochen anhaltender Husten (eventuell mit blutigem Auswurf)
  • Schmerzen im Brustkorb beim Atmen

Die Tuberkulose wird medikamentös mit einer Kombination aus verschiedenen Antibiotika behandelt und dauert in der Regel mindestens sechs Monate. Bei konsequenter Medikamenteneinnahme ist der Erkrankte in der Regel nach circa drei bis vier Wochen nicht mehr ansteckend.

Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes muss jede behandlungsbedürftige Tuberkulose dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, ermittelt das Gesundheitsamt die Infektionsquelle des Erkrankten sowie die Personen (Kontaktpersonen), die sich angesteckt haben könnten (Umgebungsuntersuchung). Darüber hinaus überwacht das Gesundheitsamt den Behandlungsverlauf und die Durchführung der erforderlichen Kontrolluntersuchungen.

Bei einer ansteckenden Lungentuberkulose nimmt das Gesundheitsamt Kontakt mit den Erkrankten auf und erstellt eine Liste der engeren Kontaktpersonen (Familienmitglieder, Arbeitskollegen, Freunde, Bekannte, Ärzte, Physiotherapeuten und so weiter).

Rechtsgrundlagen