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Geänderte Antragsunterlagen für Tesla-Autofabrik eingereicht

Die Firma Tesla hat in dieser Woche die geänderten Antragsunterlagen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren vorgelegt. Damit ergänzt der Vorhabenträger die Unterlagen für das seit dem 20. Dezember 2019 laufende Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG) für die Tesla Gigafactory in Grünheide (Mark).

In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen Tesla einige Änderungen des Vorhabens vorgenommen, die auf Einwendungen von Umweltverbänden und betroffenen Bürgern beruhen. Außerdem haben sich im Fortschritt der Planung Erkenntnisse ergeben, die Anpassungen erforderlich machten. Aufgrund von vorher nicht erkennbaren Gründungsproblemen sieht der Antragsteller den Einsatz von Pfahlgründungen als erforderlich an. Ein veränderter Umgang mit Wasser innerhalb des Betriebs führt zu einer deutlichen Reduzierung des Wasserverbrauchs gegenüber der ursprünglichen Planung. Außerdem wurden Veränderungen am Anlagendesign vorgenommen, um die Flächen effizienter auszunutzen.

Nach der zurzeit stattfindenden Prüfung der eingereichten Dokumente durch das Landesamt für Umwelt erfolgt eine erneute Bekanntmachung des Vorhabens nach den Vorschriften der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV). Die Antragsunterlagen werden dann erneut ausgelegt. Es besteht dann ebenso die Möglichkeit, Einwendun-gen gegen das Vorhaben zu erheben, die sich allerdings nur auf die geänderten Teile des Antrags beziehen dürfen. Die im Genehmigungsverfahren bereits hervorgebrachten über 370 Einwendungen haben weiterhin Bestand.

Aufgrund der aktuellen coronabedingten Einschränkungen ist geplant, den gesamten Antrag auch im Internet zu veröffentlichen. In der Genehmigungsbehörde, in den Gemeinden Grünheide (Mark) und Spreenhagen sowie in der Stadt Erkner werden die Unterlagen parallel auch in Papierform ausgelegt. Allerdings wird dort der Zugang zur Einsichtnahme nur nach vorheriger Anmeldung bei der Behörde erfolgen können, um ein Zusammentreffen zu vieler Personen zu verhindern.

Es ist geplant, den im März 2020 aufgrund der Pandemie abgesagten Erörterungstermin im September nachzuholen, sofern die dann geltenden Regelungen das erlauben. Es werden dann alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen – auch die gegen die Änderungen des Vorhabens – gemeinsam erörtert.

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Datum: 10. Juni 2020