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Vor Erntebeginn Wälder durch Sicherheitsstreifen schützen

Mit den zum Wochenende erwarteten hochsommerlichen Temperaturen nimmt die Waldbrandgefahr wieder deutlich zu. Besonders in der Mitte und im Süden von Brandenburg gehen die Förster davon aus, dass mit einer hohen bis sehr hohen Waldbrandgefahr zu rechnen ist. In den meisten Landkreisen wird voraussichtlich bereits am Freitag (29. Juni) die Waldbrandgefahrenstufe 4 - hohe Gefahr - ausgelöst, teilt das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) mit.

Aus diesem Anlass weist der Landkreis Oder-Spree darauf hin, dass Eigentümer und Nutzungsberechtigte von landwirtschaftlichen Flächen, die unmittelbar an Waldflächen grenzen, zur wirksamen Verhütung von Großschadensereignissen dazu verpflichtet sind, zu Beginn der Ernte von leicht entzündlichen Erzeugnissen wie Getreide einen Sicherheitsstreifen am Feldrand anzulegen. Dieser muss mindestens drei Meter breit sein.

Dazu ist mit dem Erntebeginn zunächst der erforderliche Streifen abzuernten, vom Erntegut zu beräumen und anschließend umzubrechen. Erst dann kann der Erntevorgang auf dem Feld fortgesetzt werden, so legt es eine vom Landkreis Oder-Spree im Juni 2016 erlassene Allgemeinverfügung fest, die weiter Bestand hat. Die Regelung gilt während der Aufrechterhaltung der Waldbrandgefahrenstufen 3 bis 5.

Der Sicherheitsstreifen soll an Landwirtschaftsflächen angrenzenden Wald vor dem Übergreifen eines bei Erntearbeiten eventuell entstehenden Feuers schützen. Das Gefahrenpotenzial dafür ist im Landkreis Oder-Spree besonders groß, da mit 1074 Quadratkilometern Wald annähernd die Hälfte der Kreisfläche Wälder sind.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 27. Juni 2018