Inhalt

Aufhebung von Kerngebieten - Fertigstellung des Schutzkorridors zu Polen

Seit mehreren Monaten wurden in den zuerst von der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen betroffenen Gebieten in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald keine neuen Fälle festgestellt. Damit können die dort ausgewiesenen Kerngebiete und Nutzungsbeschränkungen für Land- und Forstwirtschaft per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben werden. So kann von einer Fallwildsuche vor Bewirtschaftung der Flächen abgesehen werden. Zudem konnten die letzten verbliebenen Meter im zweiten Zaun entlang der Grenze zu Polen geschlossen werden. Der Schutzkorridor gegen den weiteren Eintrag der Tierseuche ist damit fertig gestellt. „Das sind sehr gute Nachrichten im Kampf gegen die hoch gefährliche Tierseuche, die zeigen, dass unsere Maßnahmen wirken“, sagte die Leiterin des Krisenstabs Anna Heyer-Stuffer bei einem Besuch im Landkreis Oder-Spree.

Seit September 2020 wurde die Afrikanischen Schweinepest aus Westpolen über einwandernde Wildschweine auf der gesamten Länge der polnisch-brandenburgischen Grenze in das Land Brandenburg eingetragen. Daraus resultieren bisher acht infizierte Gebiete.

Anna Heyer-Stuffer, Leiterin des Krisenstabes im Land Brandenburg (rechts) und Petra Senger, Amtstierärztin des Landkreises Oder-Spree, entfernten am Freitag am Ortseingang Friedland ein Hinweisschild. © Mario Behnke Ab dem 21. Mai 2022 werden im Landkreis Oder-Spree zwei Kerngebiete aufgehoben, die zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen ausgewiesen wurden. Anna Heyer-Stuffer, Leiterin des Krisenstabes im Land Brandenburg (rechts) und Petra Senger, Amtstierärztin des Landkreises Oder-Spree, entfernten am Freitag am Ortseingang Friedland ein erstes Hinweisschild. In den nächsten Tagen wird die Beschilderung der einstigen Kerngebiete an den aktuellen Stand angepasst.

Verstärkte Wildschwein-Entnahme, Freilandhaltung wieder möglich

Die ausgewiesenen Kerngebiete 1 und 3 (nach Nummerierung des Landes Brandenburg) in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald werden per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben. Die betroffenen Landkreise können sämtliche Nutzungsbeschränkungen endgültig aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft in den Kerngebieten galten. Allein im Landkreis Oder-Spree betreffen die Erleichterungen 28 Gemeinden. Einzelheiten sind den Allgemeinverfügungen der Landkreise zu entnehmen. Die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen ist wieder in den von den Veterinärämtern definierten Gebieten möglich, vorausgesetzt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen werden durch die Tierhalter erfüllt.

Eine Aufhebung der Beschränkungen für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II (gefährdete Gebiete einschließlich Kerngebiete und Weiße Zonen) ist jedoch erst möglich, wenn in einem Zeitraum von mindestens zwölf Monaten kein Fall der Afrikanischen Schweinepest in dieser Zone aufgetreten ist.

In der sich nun anschließenden Screening-Phase von mindestens sechs Monaten muss das Schwarzwild weiter deutlich reduziert werden. Hierbei muss die Jägerschaft nochmals die Aktivitäten zur Entnahme des Schwarzwildes verstärken, um dieses schwierige Ziel zu erreichen. Auch die vorhandenen Zäune bleiben zunächst bestehen.

Schutzkorridor zu Polen fertiggestellt

Parallel zu den Bekämpfungsmaßnahmen zur Tilgung der Seuche wurde der doppelt gezäunte Schutzkorridor entlang der brandenburgischen Grenze zu Polen fertiggestellt, um die weitere Einwanderung infizierter Wildschweine aus Westpolen zu verhindern und die bisherigen Bekämpfungserfolge zu sichern. Bereits im Sommer 2021 war der erste Zaun auf einer Länge von rund 255 Kilometern fertiggestellt worden. Der zweite Zaun hat eine Länge von rund 280 Kilometern.

Auszug aus der Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Datum: 20. Mai 2022