Inhalt

Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest

Am Abend des 9. September 2020 wurde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree über den Fund eines Fallwildes im benachbarten Landkreis Spree-Neiße, Gemeinde Schenkendöbern Ortsteil Sembten informiert, das im erhärteten Verdacht stand, mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest infiziert zu sein. Nachdem eine Ersttestung bereits einen positiven Befund ergeben hatte, wurde heute durch das Friedrich-Loeffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit in einer zweiten Testung der positive Befund auf die Afrikanische Schweinepest bestätigt. Damit ist der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild in Deutschland am heutigen Tag offiziell bestätigt.

Obwohl der Fundort im benachbarten Landkreis Spree-Neiße liegt, ist der Landkreis Oder-Spree unmittelbar von dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest betroffen, da ein Sperrbezirk von etwa drei Kilometern um den Fundort eingerichtet werden muss. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt arbeitet derzeit daran, die Eingrenzung des Sperrbezirkes und weiterer Restriktionszonen genauer zu bestimmen sowie den schnellen Aufbau eines mobilen Zaunes zu organisieren. Die Restriktionszone wird in drei unterschiedliche Bereiche untergliedert:

  1. Pufferzone: Etwa 30 Kilometern um den Fundort
  2. Gefährdungszone: Etwa 15 Kilometer um den Fundort
  3. Kerngebiet: Etwa 3 bis 4 Kilometer um den Fundort

Innerhalb der jeweils definierten Zonen werden unterschiedliche Verbote und Sorgfaltspflichten angeordnet werden. Der Kernbereich wird umzäunt. In der Gefährdungszone sind neben weiteren Maßnahmen Hunde an der Leine zu halten. Im Gebiet der Pufferzone wird den Jagdausübungsberechtigten sowie den Tierhaltern eine besondere Sorgfalt abverlangt.

In den vergangenen drei Jahren hatte das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree präventive Maßnahmen ergriffen, um den Bestand an Wildschweinrotten zu minimieren und so im Falle eines Ausbruchs eine Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest möglichst gering zu halten. Die Zeit wurde auch genutzt, um die Anschaffung unter anderem von mobilen Zäunen und Kadavartonnen abzuschließen und somit die notwendigen Maßnahmen schnellstmöglich ergreifen zu können.

Für die Gesundheit des Menschen geht von der Afrikanischen Schweinpest keine Gefahr aus. Dennoch sollte Abstand zu lebenden Tieren sowie zu Kadavern gehalten werden, um einer weiteren Verbreitung der Tierseuche entgegenzuwirken. Wenn Sie ein totes Wildschwein entdecken, informieren Sie bitte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der E-Mail: Fallwildmeldung@l-os.de. In Kürze soll es auch eine Hotline geben, über die die Funde gemeldet werden können. Mit der Tierfund-Kataster App können Funde ebenfalls schnell und mit genauer Ortsangabe gemeldet werden.

Nähere Informationen zu der Afrikanischen Schweinepest finden Sie unter:

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 10. September 2020