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Gefährdetes Gebiet im Landkreis Oder-Spree wird ausgeweitet

Der am 30. September im Nachbarlandkreis Märkisch-Oderland festgestellte Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschein erfordert eine Ausweitung der bisherigen Restriktionszonen in Brandenburg. Die Europäische Union hat per Durchführungsbeschluss, der seit Montag (5. Oktober) im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree vorliegt, dem Brandenburger Vorschlag für die erweiterte ASP-Gebietskulisse zugestimmt. Auf dieser Grundlage wird am Mittwoch (7. Oktober) eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung für das Gebiet des Landkreises Oder-Spree veröffentlicht, die am Tag darauf in Kraft tritt.

Danach werden fünf weitere Gemeinden oder Teile davon künftig zum gefährdeten Gebiet gehören. Dies sind:

  • Gemeinde Jakobsdorf mit den Gemarkungen Petersdorf (B.), Sieversdorf, Pillgram, Jacobsdorf
  • Gemeinde Briesen mit der Gemarkung Biegen
  • Gemeinde Müllrose
  • Gemeinde Groß Lindow
  • Gemeinde Brieskow-Finkenheerd.

Damit umfasst das gefährdete Gebiet im Landkreis Oder-Spree ausgehend von Neiße und Oder jetzt den gesamten östlichen Teil des Landkreises. Das in Oder-Spree bereits in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 18. September definierte Kerngebiet innerhalb des gefährdeten Gebietes bleibt nach derzeitigem Stand unverändert. Aktualisierte Kartendarstellungen der Restriktionszonen können auf unserer Webseite im Themenbereich: Afrikanische Schweinepest abgerufen werden.

Im Kerngebiet ist das Betreten und Befahren des Waldes und der offenen Landschaft verboten. Unter offener Landschaft sind Felder, Wiesen und Ackerflächen sowie alle Bereiche außerhalb geschlossener Ortslagen oder außerhalb von Bebauungszusammenhängen zu verstehen. Darüber hinaus gelten im Kerngebiet Einschränkungen für den Fahrzeugverkehr. Ausgenommen davon sind Anwohner, der reguläre Durchgangsverkehr auf den öffentlichen Straßen und der Fahrzeug- und Personenverkehr innerhalb geschlossener Ortslagen oder innerhalb von Bebauungszusammenhängen.

Im gesamten gefährdeten Gebiet gilt ein umfassendes Jagdverbot für alle Tierarten. Die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist verboten. Von diesem Verbot können durch die Kreisverwaltung Ausnahmen zugelassen werden. Das Nutzungsverbot wird aufgehoben, sobald es die epidemiologische Lage zulässt und durch die fachliche Planung der Bekämpfungsstrategie bestätigt ist.

Einen hohen Stellenwert bei der Bekämpfung der Tierseuche hat weiterhin die Fallwildsuche. „Die Jäger kennen sich in ihren Revieren am besten aus. Sie sind unsere obersten Fallwildsucher“, hebt Amtstierärztin Petra Senger hervor. „Hier wird eine Arbeit geleistet, die weit über das Hobby Jagd hinausgeht“, sagt sie. Wichtige Erkenntnisse, auch für die jetzt verstärkt anlaufende Nutzungsfreigabe landwirtschaftlicher Flächen, liefern weiterhin Drohnenflüge. Kontinuierlich fortgesetzt wird darüber hinaus die Suche nach Fallwild durch Menschenketten. In der kommenden Woche wird im Landkreis Oder-Spree erneut Unterstützung durch Kadaversuchhunde erwartet.

Für Fallwildmeldungen von verendet aufgefundenem Schwarzwild (Wildschweine) steht im Landkreis Oder-Spree die Rufnummer 03366 35-2020 (Montag bis Sonntag von 08:00 bis 16:00 Uhr) zur Verfügung. Außerdem die Mailadresse: fallwildmeldung@l-os.de.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite im Themenbereich: Afrikanische Schweinepest.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 7. Oktober 2020