Inhalt

Maßnahmen nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest

Auf einer Pressekonferenz des Landkreises Oder-Spree zur Darstellung der zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Haus- und Wildschweinpopulation durch die Afrikanische Schweinepest wurden seitens des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes heute erste Informationen für die Restriktionszonen veröffentlicht. Petra Senger, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes sowie Amtstierärztin, stellte die Restriktionszone vor und zeigte auf, dass die Gebiete mittlerweile durch die EU-Kommission und das Land Brandenburg bestätigt wurden.

Für den Landkreis Oder-Spree sind folgende Gemarkungen in das gefährdete Gebiet aufgenommen:

Die Gemeinden:

  • Grunow-Dammendorf
  • Mixdorf, Siehdichum
  • Schlaubetal
  • Neuzelle
  • Neißemünde
  • Lawitz
  • Eisenhüttenstadt
  • Vogelsang
  • Ziltendorf Wiesenau

Stadt Friedland mit den Ortsteilen:

  • Günthersdorf
  • Lindow
  • Wichensdorf
  • Groß Muckrow
  • Klein Muckrow
  • Chossewitz
  • Groß Briesen
  • Reudnitz Oelsen

Die Kernzone mit einem Durchmesser von etwa drei Kilometer wird die Gemarkungen Bomsdorf (OT Gemeinde Neuzelle) einschließlich der Kolonie Steinsdorf bis zur Bundesstraße 112 umfassen.

Bereits am gestrigen Tage konnte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Kontakt zu den von dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen und mit den Jagdausübungsberechtigten in den Jagdrevieren der Kernzone sowie des gefährdeten Bereiches aufnehmen.

Als eine der ersten Maßnahmen wird nun die Fallwildsuche in den genannten Bereichen verstärkt durchgeführt. Am morgigen Tag beginnt der Landkreis Oder-Spree ebenso wie der Landkreis Spree-Neiße mit der Errichtung des mobilen Zaunes um die Kernzone herum. Ebenfalls befindet sich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in der Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden zur Ausgabe der Sperrschilder.

Im gefährdeten Gebiet werden gemäß Schweinepest-Verordnung für die Dauer der Sperrmaßnahmen unter anderem folgende tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen:

  • An den Hauptzufahrtswegen zum gefährdeten Gebiet werden Schilder mit der Aufschrift „Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen – Gefährdetes Gebiet“ gut sichtbar angebracht.

  • Tierhalter im gefährdeten Gebiet haben sämtliche Schweine abzusondern. Es ist sicherzustellen, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können.

  • Tierhalter im gefährdeten Gebiet haben verendete und erkrankte Schweine, bei denen der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest nicht ausgeschlossen werden kann, nach näherer Anweisung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Oder-Spree serologisch oder virologisch auf Afrikanische Schweinepest untersuchen zu lassen.

  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Schweine in Berührung kommen können, müssen für Wildschweine unzugänglich aufbewahrt werden.

  • Tierhalter im gefährdeten Gebiet haben sicherzustellen, dass Hunde das Betriebsgelände nur unter Aufsicht verlassen.

  • Wildschweine dürfen aus dem gefährdeten Gebiet nicht verbracht werden.

  • Gras, Heu und Stroh, das im gefährdeten Gebiet gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden. Für Ausnahmen wird auf §14d der Schweinepest-Verordnung verwiesen.

Darüber hinaus wird das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemäß § 3 a und § 25 a Schweinepest-Verordnung unter anderem folgende Maßnahmen anordnen:

  • Auf landwirtschaftlichen Flächen sind durch den Landwirt Jagdschneisen/ Brachflächen anzulegen.

  • Im gefährdeten Gebiet gilt eine Leinenpflicht für Hunde.

  • Jagdausübungsberechtigte im gefährdeten Gebiet werden zur verstärkten Suche nach verendeten Wildschweinen verpflichtet und haben eine solche Suche durch andere, durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Oder-Spree benannte, Personen zu dulden.

  • Die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen wird verboten/ eingeschränkt.

Für die Kernzone werden unter anderem und zusätzlich (zu den Maßnahmen des gefährdeten Gebietes) Maßnahmen ergriffen:

  • An geeigneten Stellen werden Schilder mit der Aufschrift „Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen- Kerngebiet“ angebracht.

  • Fahrzeugverkehr in und aus dem Kerngebiet ist nur den vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree benannten Personen gestattet.

  • Die Umzäunung des Kerngebiets ist zu dulden.

In der Pufferzone gelten gemäß Schweinepest-Verordnung für die Dauer der Sperrmaßnahmen folgende tierseuchenrechtliche Maßnahmen:

  • An den Hauptzufahrtswegen werden Schilder mit der Aufschrift „Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen – Pufferzone“ angebracht.

  • Weitere Maßnahmen werden derzeit erarbeitet, wahrscheinlich aber analog zum gefährdeten Gebiet.

Am Abend des 9. September 2020 wurde das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree über den Fund eines Fallwildes im benachbarten Landkreis Spree-Neiße, Gemeinde Schenkendöbern Ortsteil Sembten informiert, das im erhärteten Verdacht stand, mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest infiziert zu sein. Nachdem eine Ersttestung bereits einen positiven Befund ergeben hatte, wurde gestern durch das Friedrich-Loeffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit in einer zweiten Testung der positive Befund auf die Afrikanische Schweinepest bestätigt. Damit ist die der der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild in Deutschland.

In den vergangenen drei Jahren hatte das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree präventive Maßnahmen ergriffen, um den Bestand an Wildschweinrotten zu minimieren und so im Falle eines Ausbruchs eine Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest möglichst gering zu halten. Mittels breitgefächerter Monitoringuntersuchungen an Jagd-, Fall-, und Unfallwild konnte der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bisher immer ausgeschlossen werden. Ebenfalls konnte die Zeit genutzt werden, um die Anschaffung unter anderem von mobilen Zäunen und Kadavartonnen abzuschließen und somit die notwendigen Maßnahmen schnellstmöglich ergreifen zu können.

Für die Gesundheit des Menschen geht von der Afrikanischen Schweinpest keine Gefahr aus. Dennoch sollte Abstand zu lebenden Tieren sowie zu Kadavern gehalten werden, um eine weitere Verbreitung der Tierseuche entgegenzuwirken. Wenn Sie ein totes Wildschwein entdecken, informieren Sie bitte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der E-Mail: Fallwildmeldung@l-os.de. In Kürze soll es auch eine Hotline geben, über die Funde gemeldet werden können. Mit der Tierfund-Kataster App können Funde ebenfalls schnell und mit genauer Ortsangabe gemeldet werden.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 11. September 2020