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Zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen Afrikanische Schweinepest

Verbraucherschutzministerium ordnet Maßnahmen außerhalb bestehender ASP-Restriktionszonen an: Verstärkte Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes und verstärkte Fallwildsuche

Brandenburg verstärkt seine Maßnahmen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Das Verbraucherschutzministerium hat mit einem Erlass zur Durchführung der Schweinepest-Verordnung jetzt zusätzliche Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der Afrikanischen Schweinepest in noch nicht betroffenen Gebieten des Landes angeordnet. Außerhalb der bestehenden ASP-Restriktionszonensollen Jägerinnen und Jäger ab sofort flächendeckend verstärkt Wildschweine erlegen und noch intensiver verendete Wildschweine suchen und beproben. In den festgelegten gefährdeten Gebieten gilt noch ein vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten.

"Wir müssen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern. Deshalb ist es erforderlich, den Wildschweinbestand in ganz Brandenburg deutlich zu reduzieren, und jedes tote Wildschwein, das irgendwo gefunden wird, zu untersuchen.Alle Jägerinnen und Jäger sind jetzt verpflichtet, außerhalb der bestehenden Restriktionszonen noch stärker als bisher Wildschweine zu erlegen und zu beproben."

In allen Landkreisen des Landes Brandenburg außerhalb der bestehenden ASP-Restriktionszonen sollen Jagdausübungsberechtigte folgende Maßnahmen durchführen:

  • Flächendeckend verstärkte Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes
  • Verstärkte Suche nach verendeten Wildschweinen (Fallwildsuche)
  • Anzeige, Kennzeichnung und Probennahme zur virologischen Untersuchung jedes verendet aufgefundenen Wildschweines, einschließlich Unfallwild.

In den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz sind außerhalb von ASP-Restriktionszonen von jedem erlegten Wildschwein unverzüglich Proben zur virologischen Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen.

Die Maßnahmen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen wurden im Land Brandenburg bereits Ende 2019 verstärkt. Die seit Anfang 2018 in Brandenburg für Jägerinnen und Jäger geltende Aufwandsentschädigung für die Meldung und Beprobung von tot aufgefundenen Wildschweinen wurde von 30 Euro ab dem 1. Dezember 2019 auf 50 Euro erhöht.

Diese Aufwandsentschädigung für Jägerinnen und Jäger wird vom Land für das Auffinden des Fallwildes, die Meldung sowie die Entnahme einer Probe finanziert und von den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte gewährt.

Am 11. Dezember 2019 ordnete das Verbraucherschutzministerium per Erlass zum ersten Mal eine flächendeckende verstärkte Bejagung zur Reduzierungdes Schwarzwildbestandes in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz sowie in den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus an. Außerdem wurde die Anordnung einer verstärktenFallwildsuche in einem Abstand von der polnischen Grenze aus bis circa 15 Kilometer ins Landesinnere in den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) angeordnet.

Die Zahl der von den Jägerinnen und Jägern im vergangenen Jagdjahr 2019/2020 erlegten Wildschweine stieg im Vergleich zum Vorjahr um 43 Prozent auf 102131 an. Damit wurde eine Rekordstrecke erzielt. Allerdings deutet ein weiteres Anwachsen der Wildschweinstrecke nicht darauf hin, dass die Gesamtpopulation zurückgeht. (Quelle)

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Datum: 5. Oktober 2020