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Träger öffentlicher Belange

Die Verwaltung des Landkreises Oder-Spree ist ein Träger öffentlicher Belange (TöB). Das bedeutet, dass ihr bei der Vorbereitung von informellen und Bauleitplanungen, Bau- und Erschließungsvorhaben mit Auswirkung auf den öffentlichen Raum, öffentlich relevante Vorhaben des gesellschaftlichen Lebens sowie Förderanträgen die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme durch die jeweils zuständigen Fachämter und Behörden zu geben ist.

Erarbeitung von Stellungnahmen

Das Sachgebiet Kreisentwicklung und Investitionsförderung ist bündelnde Behörde bei der Erarbeitung von TöB-Stellungnahmen für

  • informelle Planungen (zum Beispiel Einzelhandelskonzepte der Kommunen, Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der kreisangehörigen Städte, Gebietsentwicklungskonzepte und so weiter);
  • Bauleitplanungen (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Satzungen);
  • raumordnerische Planungen (Landesplanungen, Raum- und Bodenordnungsverfahren, Regionalpläne);
  • Erschließungsvorhaben (sämtliche Medien);
  • Straßenbauvorhaben;
  • Anträge auf Zuwendungen im Rahmen der Wohnungs- und Städtebauförderung des Bundes und der Länder.