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Ab 1. März gilt Maskenpflicht nur noch für Besucher in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Knapp drei Jahre nach den ersten Corona-Fällen läuft die Corona-Verordnung des Landes Brandenburg zum 1. März 2023 aus. Damit entfallen die letzten landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Auch der Bund setzt dann fast alle mit dem Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelten Test- und Maskenpflichten aus. Allein für Besucher von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Ab dem 1. März müssen Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeinrichtungen keinen Corona-Test mehr machen. Einzig die Maskenpflicht bleibt für sie noch bis zum 7. April 2023 bestehen. Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Dies ist die einzige noch verbliebene Corona-Regel, die nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz (§ 28b) zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit weiterhin gilt.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Das Coronavirus wird uns zwar weiter erhalten bleiben, aber es hat seinen Schrecken verloren. Wir haben Impfstoffe, Medikamente und wirksame Verhaltensregeln, um mit dem Coronavirus fertig zu werden. Die meisten Corona-Infektionen verlaufen mittlerweile vergleichsweise milde und ohne schwere Komplikationen. Ich bitte aber alle, vor allem im Umgang mit vulnerablen Gruppen weiter vorsichtig zu sein. Ältere Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen haben ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Gegenseitige Rücksichtnahme ist wichtig. Wer krank ist, bleibt Zuhause. Und es wird weiterhin empfohlen, den Impfschutz aktuell zu halten.“

Keine Absonderungspflicht

Die Absonderungspflicht für SARS-CoV-2 infizierte Personen wurde in Brandenburg zum 13. Februar 2023 aufgehoben. Die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen entfiel bereits zum 6. Mai 2022.

Die wichtigsten Corona-Zahlen werden weiterhin auf dem Dashboard: “COVID-19 Lage im Land Brandenburg“ veröffentlicht.

Aktuelle Verordnungen

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Datum: 28. Februar 2023