Coronavirus-Update: Erweiterte Testpflichten nach Überschreiten des Inzidenzwertes von 20
55 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus wurden im Landkreis Oder-Spree während der vergangenen sieben Tage registriert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts bei 30,7. Damit ist im Landkreis Oder-Spree seit dem 30. August 2021 an fünf zusammenhängenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 20 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten und es treten laut Zweiter SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg wieder umfassende Testpflichten in Kraft.
In den nachfolgenden Bereichen ist wieder die Vorlage eines Testnachweises erforderlich:
- bei sonstigen Veranstaltungen: in geschlossenen Räumen bei allen Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, in geschlossenen Räumen bei allen Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter ab einer Teilnehmerzahl von 200 gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern, unter freiem Himmel ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 750 gleichzeitig teilnehmenden Besucherinnen und Besuchern,
- körpernahe Dienstleistungen, bei denen die Art der Dienstleistung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zulässt (Ausnahme: Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen.)
- Innengastronomie,
- Beherbergungsstätten aller Art,
- Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote
- Indoor-Sportanlagen und Innenspielplätz,
- bei Veranstaltungen in Innenräumen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos, Messen Ausstellungen, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Volksfesten, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, sowie bei Veranstaltungen unter freiem Himmel, wenn die Teilnehmeranzahl 750 gleichzeitig anwesende Besucherinnen und Besucher überschreitet,
- Schwimmbäder, Sport- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren,
- Proben von künstlerischen Amateurensembles, wenn gesungen oder Blasinstrumente gespielt werden,
- Veranstaltungen von Bildungs-, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen in Hochschulen, Musikschulen Kunstschulen, Volkshochschulen, Fahr-, Flug, und Segelschulen (Ausnahme: Veranstaltungen unter freiem Himmel, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Falle des Einzelunterrichts)
Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht:
- für geimpfte Personen,
- für genesene Personen,
- für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und
- für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, mindestens an zwei Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden. Dieser Selbsttest kann auch von den Sorgeberechtigten durchgeführt und bescheinigt werden.
Die Regelungen gelten ab Dienstag, dem 31. August 2021.
Kumuliert haben sich seit Beginn des Pandemiegeschehens 8380 Personen mit Wohnsitz in unserem Landkreis mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der im Kontext mit dem Coronavirus zu beklagenden Todesfälle liegt bei 314. Bisher gelten 7998 Infizierte als genesen. Damit sind am heutigen Tag 68 Personen im Landkreis Oder-Spree nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert.
Grundlage für diese Veröffentlichung sind die Daten des Robert Koch-Instituts.
Pressestelle Landkreis Oder-Spree
Datum: 30. August 2021