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Veterinäramt ruft Rinderhalter zu erhöhter Sensibilität auf

Ausbruch der BHV1-Infektion bei Rindern im Landkreis Elbe-Elster

Am 22.Juli 2016 wurde in einem Milchviehbestand im Landkreis Elbe-Elster der Verdacht des Ausbruchs der BHV1-Infektion amtlich festgestellt. Wir nehmen die umfangreichen angeordneten Sperrmaßnahmen für den Handel mit Rindern und Untersuchungen in ansteckungsverdächtigen Betrieben zum Anlass, die Rinderhalter des Landkreises Oder-Spree zu erhöhter Sensibilität aufzurufen und die Wirksamkeit ihrer Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu überprüfen und gegebenenfalls zu intensivieren. Schützen Sie Ihre Tierbestände!

Seuchenhygienische Schutzmaßnahmen beachten

Insbesondere sollten in dieser erhöhten Gefährdungslage zum Schutz der Rinderbestände, die inzwischen überwiegend nicht mehr gegen BHV-1 geimpft werden, folgende seuchenhygienische Schutzmaßnahmen konsequent beachtet werden:

  • Der Personen-, Fahrzeug- und Tierverkehr sollte auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden.

  • Müssen betriebsfremde Personen (z.B. Tierarzt, Besamer, Klauenschneider, Viehhändler, Fahrer von Milchsammelwagen etc.) in den Bestand, so ist ihnen betriebseigene Kleidung oder geeignete Einwegschutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Auch Betriebsangehörige sollten beim Wechsel in andere Betriebsteile die Kleidung wechseln. Nach dem Verlassen der Ställe und dem Ablegen der Schutzkleidung sind die Hände zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren. Dies sollte auch für das Schuhwerk gelten.

  • Bei erforderlichen zootechnischen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass benötigte bestandsfremde Gerätschaften und sonstige Materialien sauber sind sowie vor und nach dem Verbringen in den Bestand gereinigt bzw. desinfiziert werden.

  • Beim Zukauf von Rindern achten Sie darauf, dass eine aktuelle Attestierung bezüglich BHV1-Freiheit, besser noch der Nachweis einer aktuellen Untersuchung der Zukaufstiere vorliegt.

  • Beobachten und kontrollieren Sie die Rinder in Ihrem Bestand genau und engmaschig. Beim Auftreten von klinischen Symptomen ziehen Sie Ihren bestandsbetreuenden Tierarzt hinzu. Leiten Sie bei eventuell auftretenden Verkalbungen unbedingt die Abortabklärung gemeinsam mit dem Hoftierarzt ein.

  • Informieren und belehren Sie Ihre Mitarbeiter nachweislich über die erwähnten Biosicherheitsmaßnahmen in der erhöhten Gefährdungslage. Richten Sie Ihr Augenmerk insbesondere auf die Mitarbeiter, die selbst Rinderhalter sind.
  • Für Nachfragen und Beratungen steht Ihnen der Fachbereich Tiergesundheit / Tierseuchenbekämpfung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Oder-Spree unter Tel.: 03366 351391 zur Verfügung.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landkreis Oder-Spree

Datum: 12. August 2016