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Nach Fischsterben in der Oder Geltungsbereich der Allgemeinverfügung ausgeweitet

Da die Ursache für das massive Fischsterben in der Oder weiterhin nicht geklärt ist und in den vergangenen Tagen auch im Abschnitt der Spree-Oder-Wasserstraße oberhalb der Schachtschleuse Eisenhüttenstadt ein Fischsterben, wenn auch in geringerem Umfang, zu beobachten war, erweitert der Landkreis Oder-Spree den Geltungsbereich seiner am 12. August 2022 erlassenen Allgemeinverfügung auf den Bereich bis zur Brücke Beeskower Straße (Kilometer 125,03).

In der Begründung für diese Entscheidung wird ausgeführt, dass es einen Zeitraum zwischen dem Auftreten des Fischsterbens in der Oder und der Schließung der Schachtschleuse und des dazugehörigen Pumpwerkes Eisenhüttenstadt gab, an dem durch Pumpen eine Mischung aus Oderwasser und Wasser der Spree-Oder-Wasserstraße in den Bereich des Oberwassers an der Schachtschleuse gelangt ist. Damit gelten auch in diesem Abschnitt des Kanals Einschränkungen. Verboten sind danach vorerst:

  1. das Baden,
  2. das Tauchen,
  3. das Schöpfen mit Handgefäßen mit Ausnahme einer behördlichen Probenentnahme,
  4. das Viehtränken und
  5. das Schwemmen,
  6. das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an den vom Geltungsbereich erfassten Gewässern zum Zweck der Fischerei (Angeln).

„Diese Maßnahmen sind vorsorglich notwendig, weil wir nicht genau wissen, was die Umweltkatastrophe in der Oder ausgelöst hat und ob vom Wasser des Flusses auch eine Gefahr für Menschen ausgeht. Wir hoffen, dass die Expertengremien zeitnah gezielte Aussagen über die Ursachen des Fischsterbens liefern können. Dann können wir präziser agieren“, bekräftigt Sascha Gehm, Erster Beigeordneter des Landkreises Oder-Spree, der auch den Verwaltungsstab leitet, der aufgrund der Umweltkatastrophe einberufen wurde. In diesem Entscheidungsgremium fließen alle Informationen zusammen und es werden die Aufgaben der Fachbereiche priorisiert.

Deutliche Fortschritte konnten entlang der Oder im Landkreis Oder-Spree bei der Bergung der Fischkadaver erreicht werden. In den zugänglichen Bereichen wurden mindestens zwei Tonnen toter Fischer geborgen. Daran haben der Fischereibetrieb Schneider, ehrenamtliche Helfer aus den Angelvereinen, Kräfte der Feuerwehr und der Stadtwirtschaft Eisenhüttenstadt besonderen Anteil. Angelaufen ist am Mittwoch auch die Entsorgung der durch das Land Brandenburg als Sonderabfall eingestuften Fischkadaver. Diese werden in der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt verbrannt.

Wer jetzt noch größere Mengen verendeter Fische entdeckt, kann diese Funde direkt dem Büro Landrat per Mail an buero.landrat@l-os.de oder unter der Rufnummer 03366 35-1001 melden. Wichtig sind möglichst genaue Koordinaten der Fundstelle, gegebenenfalls eine Einschätzung, ob die Fundstelle von Land aus zugänglich ist und Angaben zur Menge der gesichteten Fischkadaver. Das Einsammeln erfolgt durch eingewiesene Helfer. Der Landkreis Oder-Spree bittet angesichts der noch unklaren Gefährdungslage darum, die verendeten Fische nicht selbst einzusammeln.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 18. August 2022