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Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Oder-Spree hat Mitte vergangener Woche die Kopie einer Strafanzeige gegen die Agrargenossenschaft Neuzelle erhalten. Dem Anzeigenden wurden die unverzügliche Kontrolle des Unternehmens und die Anordnung erforderlicher Maßnahmen zugesichert. Die Kontrolle im Betrieb erfolgte unangekündigt am 12.07.2018, die Feststellungen wurden dokumentiert und erforderliche Maßnahmen verfügt. Die Umsetzung am selben Tag wurde durch den Betriebsleiter zugesichert.

Die Dokumentation des Betriebes zum vorgeworfenen Sachverhalt wird ausgewertet. Die Ergebnisse der Kontrolle und der Auswertung der Dokumentation werden zusammengefasst und als Bericht zum Sachstand der Staatsanwaltschaft übergeben. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung und Prüfung der Strafrelevanz. Es erfolgt kurzfristig eine Nachkontrolle der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.

Eine Tierschutzbeschwerde wurde dem VLÜA vorab nicht zugestellt. Das ist aus unserer Sicht unmittelbar nach Feststellung von Verstößen gegen Tierschutzrecht notwendig, um so schnell wie möglich Veränderungen im Sinne des Tierwohls herbeiführen zu können - daher an dieser Stelle wiederholt unsere Bitte an die Tierschutzvereine und alle Menschen, denen Verstöße auffallen - informieren Sie unverzüglich die zuständigen Veterinärämter! Auf unserer Internetseite ist ein kurzes Beschwerdeformular verfügbar, das dem VLÜA des Landkreises zugesendet werden kann. Dringende Hinweise werden auch telefonisch entgegengenommen.

Das VLÜA ist die zuständige Behörde, um Kontrollen auf Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen gemäß Tierschutzgesetz durchzuführen, Verstöße gegen geltendes Recht festzustellen, entsprechende Maßnahmen zur Abstellung anzuordnen und die Wirksamkeit der angeordneten Maßnahmen durch Kontrolle der Umsetzung zu überprüfen. Ziel der Kontrollen des VLÜA ist in allen Aufgabengebieten die Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften und deren Umsetzung bei Nichteinhaltung. Dabei sind alle amtlichen Tierärzte und das gesamte Kontrollpersonal bemüht, die Kontrollfeststellungen in den Zusammenhang zum geltenden Recht zu bringen und die Notwendigkeit für die Umsetzung in eben dieser vorgeschriebenen Form so zu erklären, dass die Menschen verstehen, worum es wirklich geht, über ihr eigenes Verhalten nachdenken und es bewusst verändern! Nur so ist eine dauerhafte Wirkung zu erreichen. Dazu werden die verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten der Beratung, Belehrung und Ahndung genutzt. Liegen Tatbestände vor, die Ordnungswidrigkeiten darstellen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, besteht der Verdacht auf eine Straftat wird der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft übergeben.

Für die Tötung von Tieren sind die Vorgaben gemäß Tierschutzschlacht-Verordnung zur Betäubung und Tötung der einzelnen Tierarten einzuhalten, für Ferkel sind Betäubung durch Kopfschlag und anschließende Entblutung mittels Eröffnung der großen Blutgefäße (Halsschnitt) vorgeschrieben, alternativ wären die Betäubung und Tötung mittels CO2 Einsatz möglich. Nottötungen von Ferkeln sind nur für lebensschwache, nicht lebensfähige oder schwer verletzte, insbesondere auch missgebildete Ferkel erlaubt, die nicht mit praktikablen Behandlungsmöglichkeiten behoben werden können und Schmerzen und Leiden für die Ferkel bedeuten.

Die amtlichen Tierärzte des VLÜA der Kreisverwaltung Oder-Spree sehen es als ihre Aufgabe, die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften in allen Fachbereichen der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu überprüfen und bei Verstößen wirksame Maßnahmen anzuordnen, die die unverzügliche Veränderung bei Mängeln bewirken.

Wir beraten die Tierhalter möglichst früh vor Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften und erwarten Eigeninitiative der Tierhalter zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Optimierung des Tierwohls der von ihnen gehaltenen Tiere. Bei Feststellung von Mängeln und Verstößen erwarten wir die Mitwirkung der Tierhalter und unverzügliche Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.

Dabei ist allen amtlichen Tierärzten gerade die Umsetzung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen ein hohes Gut, da es jedem persönlich um den eigenen ethischen Anspruch als Tierarzt geht. Wir gehen daher jeder Tierschutzbeschwerde nach und verfügen bei Feststellung von Rechtsverstößen entsprechende Maßnahmen. Im Jahr 2017 wurden 148 Tierschutzbeschwerden bearbeitet und Lösungen für die Verbesserung der Bedingungen für die betroffenen Tiere gefunden, 2018 bis zum 13. Juli bereits 73 Beschwerden.

Im Landkreis Oder-Spree befindet sich ein Tierschutzbeirat in Gründung, der es sich zur Aufgabe machen wird, die aktuellen Themen der Änderung von Rechtsvorschriften für die Nutztierhaltungen fachlich zu diskutieren und beratend in der Umsetzung vor Ort tätig zu werden. Weiterhin werden Möglichkeiten der Unterbringung verschiedener Tierarten bei Fortnahme durch das VLÜA bei Tierhaltern im Landkreis, aber auch auf der Autobahn nach Unfällen oder Feststellung von nicht rechtskonformen Tiertransporten und aktuelle Tierschutzfälle Beratungsthemen sein.

Das VLÜA stellt seine Arbeit in den Fachbereichen Lebensmittelüberwachung und Tierschutz am Tag der offenen Tür des Landkreises Oder-Spree am 25.08.2018 von 9 bis 13.00 Uhr in 15848 Beeskow, Schneeberger Weg 40 Haus N vor.

Medieninformation
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Datum: 17. Juli 2018