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Landkreis erweitert Förderung für Eltern-Kind-Zentren

Für die flächendeckende Einführung von Eltern-Kind-Zentren im Landkreis Oder-Spree haben die Abgeordneten des Kreistages auf ihrer Beratung Anfang Oktober votiert. Eine mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Richtlinie ermöglicht in Abstimmung mit den kreisangehörigen Ämtern, Städten und Gemeinden die qualitative und quantitative Schärfung der Eltern-Kind-Zentren.

Rolf Lindemann, 2. Beigeordneter und Dezernent für Soziales, Grundsicherung und Integration der Kreisverwaltung Oder-Spree bewertet den Beschluss des Kreises auch aus kommunalpolitischer Sicht positiv: „Der Kreistag nimmt mit dieser Entscheidung seine Möglichkeit, die Lebensbedingungen der Kinder und Familien positiv zu gestalten, verantwortlich wahr. Durch Eltern-Kind-Zentren können auch wichtige Impulse für eine familienfreundliche Umgebung gesetzt werden!“

Frühzeitiges Beratungs- und Bildungsangebot für Familien

Das kreisliche Jugendamt sieht in der Arbeit der Eltern-Kind-Zentren eine große Chance, Familien frühzeitiger zu erreichen und bei Bedarf zu unterstützen. „Familien erhalten frühzeitigere Beratungs- und Bildungsangebote zu Fragen der kindlichen Entwicklung und zu Fragen der Erziehung. Dies kann Familien mehr Sicherheit geben und die elterliche Sensibilisierung für die Bedürfnisse der Kinder erhöhen“, so Martin Isermeyer, Jugendamtsleiter im Landkreis Oder-Spree.

Die Bildungs-, Beratungs-, und Begegnungsangebote der Eltern-Kind-Zentren richten sich insbesondere an Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren sowie an werdende Eltern. Sie sollen die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung der Kinder fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen. Die Zentren erfüllen ihren Auftrag über eine ausgeprägte Vernetzung im Sozialraum und eine starke Einbindung von Kooperationspartnern, darunter Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Kinderärzte, Hebammen, lokale Netzwerke und Bündnisse für Kinder und Familien. Auch Ehrenamtsstrukturen werden einbezogen. Seit mehreren Jahren fördert der Landkreis insgesamt sieben Eltern-Kind-Zentren im Amt Odervorland, in den Städten Eisenhüttenstadt, Beeskow, Storkow und Erkner sowie in den Gemeinden Grünheide und Woltersdorf mit jeweils 10.000 Euro. Hinzu kommen kommunale Gelder.

Zuschüsse für Personalkosten und Sachaufwendungen

Nach der jetzt beschlossenen Richtlinie könnte in jedem kreisangehörigen Amt sowie jeder kreisangehörigen Stadt und Gemeinde ein förderungsfähiges Eltern-Kind-Zentrum entstehen. In den Städten Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde mit über 1.000 Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren wären zwei Zentren förderfähig. Der Landkreis sieht künftig einen Personalkostenzuschuss für die erforderlichen sozialpädagogischen Fachkräfte in Höhe von 50 Prozent der Gehaltskosten und einen zusätzlichen Zuschuss für Sachaufwendungen vor. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der kreislichen Förderung wird eine entsprechende Mitfinanzierung durch die jeweilige Kommune sein.

Die Kreisverwaltung strebt eine schrittweise Erhöhung der Anzahl der Eltern-Kind-Zentren an. Bis ins Jahr 2019 können jährlich drei solcher Zentren neu entstehen. Ausschlaggebend dafür sind die in den kreisangehörigen Ämtern, Städten und Gemeinden wahrgenommenen Bedarfe und die entsprechenden Entscheidungen. Damit kann sich auch das finanzielle Engagement des Landkreises für Eltern-Kind-Zentren deutlich erhöhen. Bei maximaler Inanspruchnahme der Richtlinie würden die jährlichen Aufwendungen von derzeit 70.000 in drei Jahren auf etwa 465.000 Euro wachsen.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 10. Oktober 2016