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Aktuelle Anpassung der Unterkunftskosten: Landkreis reagiert auf Entwicklung am Mietwohnungsmarkt

Kosten der Unterkunft

Der Landkreis beobachtet fortlaufend die Entwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt. Ziel ist es, steigende Wohnkosten frühzeitig zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren – insbesondere im Interesse der Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen.

Auf Grundlage dieser kontinuierlichen Marktbeobachtung wurden die zuletzt im Rahmen der kreisweiten Mietwerterhebung 2024 festgelegten Richtwerte für Unterkunftskosten nun angepasst. Hintergrund dieser Entscheidung ist neben der allgemeinen Entwicklung der Wohnkosten auch die konkrete Situation vor Ort – insbesondere die Veränderungen bei den aktuellen Angebotsmieten im Kreisgebiet.

Neue Leistungssätze orientieren sich an der Realität vor Ort

Die aktualisierten Leistungssätze bilden die tatsächlichen Verhältnisse auf dem lokalen Wohnungsmarkt ab. Sie spiegeln nicht nur den allgemeinen Trend steigender Wohnkosten wider, sondern berücksichtigen auch die regional unterschiedlich verlaufende Mietpreisentwicklung.

Denn: Die Angebotsmieten steigen nicht überall im gleichen Maße. Je nach Verhältnis von Angebot und Nachfrage zeigen sich innerhalb des Kreisgebiets deutliche Unterschiede.

So wird beispielsweise in stärker nachgefragten Wohnlagen eine deutlich dynamischere Entwicklung sichtbar als in anderen Regionen. Das führt dazu, dass Haushalte mit mehreren Personen mancherorts im Jahr 2026 mit einer spürbar höheren Anpassung ihrer anerkannten Unterkunftskosten rechnen können als in Gebieten, in denen die Mietpreise zuletzt nur moderat gestiegen sind.

Mit der Anpassung stellt der Landkreis sicher, dass die Leistungen für Unterkunftskosten weiterhin die tatsächliche Marktsituation berücksichtigen. Damit bleibt die Unterstützung für Bürgergeldberechtigte und Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung verlässlich und orientiert sich an den realen Bedingungen vor Ort.

Eine Übersicht über die neuen Mietwerte und Leistungssätze finden Sie auf der Themenseite zum Bürgergeld – in den Informationen des Jobcenters zu den Kosten der Unterkunft und Heizung.

Datum: 17. Februar 2026