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Fischereiabgabemarken für 2026 erhältlich – wichtige Neuerungen für Kinder und Jugendliche

AngelnBrandenburg

Ab sofort können Anglerinnen und Angler im Landkreis Oder-Spree die Fischereiabgabe für das Kalenderjahr 2026 entrichten. Mit dem Jahreswechsel treten wesentliche Vereinfachungen in Kraft, die insbesondere Familien entlasten und zu einem spürbaren Bürokratieabbau beitragen.

Neu ab 2026:

Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind künftig von der Fischereiabgabe befreit. Ziel der geplanten Verordnungsänderung ist es, die Regelungen zu vereinfachen, die Verwaltung zu entlasten und den Einstieg junger Menschen ins Angeln zu erleichtern. Gleichzeitig wird die Abgabestruktur vereinheitlicht.
Abgabenhöhe ab dem vollendeten 14. Lebensjahr:
  • 12,- Euro für 1 Kalenderjahr oder
  • 40,- Euro für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
Erwerb der Fischereiabgabemarken:
Die Marken sind bei der Unteren Fischereibehörde in Beeskow (Schneeberger Weg 40) erhältlich – während der Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die Bezahlung ist vor Ort bar oder mit EC-Karte möglich.

Zusätzlich kann die Fischereiabgabemarke 2026 digital über das Angelkartenerwerbsportal www.angelkarten.com im Rahmen eines vom Land Brandenburg genehmigten Pilotprojekts erworben werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Fischereischutzgenossenschaft „Havel“ Brandenburg eG.

Regelungen zum Angeln in Brandenburg:

Angeln ist grundsätzlich ab dem vollendeten 8. Lebensjahr erlaubt.

Kinder und Jugendliche von 8 bis 13 Jahren dürfen mit der Friedfischhandangel ohne Fischereiabgabe angeln, sofern sie zusätzlich eine Angelkarte besitzen oder Mitglied einer fischereiausübungsberechtigten Anglervereinigung sind.

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist eine Nachweiskarte mit eingeklebter gültiger Fischereiabgabemarke erforderlich.

Für das Raubfischangeln ist zudem eine Anglerprüfung sowie ein Fischereischein notwendig; die Teilnahme an der Prüfung ist ab 14 Jahren möglich.

Weiterführende Informationen zum Angeln im Land Brandenburg sind auf der Internetseite des Ministeriums unter https://mleuv.brandenburg.de abrufbar.

Verwendung der Fischereiabgabe:

Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe werden von der unteren Fischereibehörde vollständig an das Land Brandenburg abgeführt. Sie dienen der Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens, unter anderem zur:
  • Verbesserung der Lebensgrundlagen von Fischen,
  • Untersuchung von Lebens- und Umweltbedingungen,
  • Verhütung von Fischkrankheiten sowie
  • Förderung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Fischerei.
Mit den Neuerungen ab 2026 wird das Angeln in Brandenburg transparenter, familienfreundlicher und verwaltungsärmer gestaltet.

Datum: 17. Dezember 2025