Inhalt

Anhörung zu neuem Wasserschutzgebiet in Storkow beginnt

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserfassungen des Wasserwerkes Storkow (Mark) ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Das damit verbundene Anhörungsverfahren beginnt am 5. September 2016. Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Stadt Storkow (Mark). Der betroffene Bereich grenzt teilweise an das Westufer des Dolgensees und umfasst überwiegend Gebiete des Storkower Stadtforstes.

„Wir erhoffen uns eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Einwendungen und Anregungen, die uns im Anhörungsverfahren erreichen, können dazu beitragen, spätere Konflikte im geplanten Wasserschutzgebiet zu vermeiden oder zu minimieren“, hofft Annerose Trippens, Leiterin des Umweltamtes der Kreisverwaltung Oder-Spree. Durch die Unterschutzstellung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden. So werden beispielsweise künftig erhöhte Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder beim Ausbringen von Düngemitteln gestellt.

Das derzeit vorhandene Wasserschutzgebiet beruht noch auf einem Beschluss des Kreistages Beeskow vom August 1985. Die sich daraus ergebenden Schutzbestimmungen bleiben hinter den heute im Bundesgebiet flächendeckend geltenden Anforderungen zum Grundwasserschutz zurück. Die Ursachen hierfür liegen unter anderem darin, dass im Jahr 1985 bestimmte Entwicklungen nicht absehbar waren. So hat beispielsweise der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stark zugenommen.

Entwurf der Verordnung liegt ab 5. September aus

Prüfungsbedürftig war auch die Größe des Wasserschutzgebietes. Dessen Grenzen wurden 1985 in einer Übersichtskarte dargestellt und verbal nicht näher beschrieben. Die Neube-wertung des Schutzgebietes ergab, dass nach heutigen hydrogeologischen Erkenntnissen eine Neufestlegung der Schutzgebietsgrenzen zum Schutz des Grundwassers erfolgen muss. Die Lage des neu festzusetzenden Schutzgebietes wurde mittels eines Fachgutachtens ermittelt. Es bildet die Grundlage für die Bemessung der erforderlichen Größe der einzelnen Schutzzonen.

Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten des geplanten Wasserschutzgebietes werden vom 5. September bis einschließlich 7. Oktober 2016 im Umweltamt des Landkreises Oder-Spree, Breitscheidstraße 5, 15848 Beeskow und im Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark) öffentlich ausgelegt. Dort kann zu den Sprechzeiten der jeweiligen Verwaltung oder nach Terminvereinbarung Einsicht in den Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Storkow (Mark) und die Karten genommen werden. Darüber hinaus sind diese Unterlagen im Auslegungszeitraum auf der Webseite des Landkreises Oder-Spree in der Rubrik Bekanntmachungen abrufbar.

Öffentliche mündliche Anhörung in Storkow (Mark)

Am 8. November 2016 um 16 Uhr, findet im Rathaus der Stadt Storkow (Mark) eine öffentliche mündliche Anhörung zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Storkow (Mark) statt. Dies ist gleichzeitig der Termin, bis zu dem jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree, Breitscheidstraße 5, 15848 Beeskow vorbringen kann. Die Bedenken und Anregungen sollen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Beziehen sich die Hinweise auf Grundstücke, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten sein. Auch die in der öffentlichen mündlichen Anhörung vorgebrachten Stellungnahmen fließen in das weitere Verfahren ein. 

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 30. August 2016