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Aktuelle Informationen zur Geflügelpest im Landkreis Oder-Spree: 

NEWSTICKER-Vogelgrippe

+ + UPDATE: 06. Januar 2026 + +

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest: Aufhebung der Restriktionszonen zur Geflügelpest im Landkreis

Mit Allgemeinverfügung vom 07.01.2026 hat das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Oder-Spree die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Geflügelpest vom 28.11.2025 mit Wirkung zum 07.01.2026 aufgehoben.

 

Warum wurden die Maßnahmen aufgehoben?

Das Seuchengeschehen im Landkreis hat sich weiter beruhigt. Seit dem letzten Verdachtsfall am 04.12.2025 sind keine weiteren positiven Befunde aufgetreten. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung ist daher die Aufrechterhaltung der bisherigen Restriktionszonen nicht mehr erforderlich. 

Was bedeutet das für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter?

Die bisher geltenden Restriktionszonen werden aufgehoben. Eine Aufstallungspflicht für Geflügel besteht derzeit nicht mehr. Dennoch wird weiterhin dringend empfohlen, auf eine hohe Biosicherheit in den Tierhaltungen zu achten und Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln möglichst zu vermeiden.
 
Hinweis: Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter, auch weiterhin aufmerksam zu bleiben und bei Auffälligkeiten kranker oder verendeter Vögel das Veterinäramt zu informieren. So tragen wir gemeinsam dazu bei, die Tiergesundheit und die wirtschaftliche Stabilität in unserer Region zu schützen.
 
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises einsehbar.


+ + UPDATE: 27. November 2025 + +

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest: Lage entspannt sich – Wachsamkeit bleibt

Der Landkreis beobachtet derzeit eine erfreuliche Entwicklung im Zusammenhang mit der Geflügelpest. Die Zahl der gemeldeten Wildvogelfunde mit Virusnachweisen ist rückläufig. Auch wenn vereinzelt weiterhin Funde gemeldet werden, ist das Risiko einer Einschleppung in Nutzgeflügelbestände aktuell geringer einzuschätzen als in den vergangenen Wochen. 

Aufstallungspflicht in Gebieten mit hoher Geflügeldichte bleibt bestehen 

Um den Schutz der Geflügelbestände weiterhin sicherzustellen, gilt per Allgemeinverfügung in Gebieten mit einer Geflügeldichte von mehr als 1000 Tieren je km² nach wie vor die Aufstallungspflicht. Die betroffenen Gemeinden sind in der Karte erkennbar. 

Karte Restriktionszonen Geflügelpest Stand 28.11.2025

Freilandhaltung in anderen Gemeinden ab dem 30.11.2025 wieder möglich 

In allen übrigen Gemeinden kann Geflügel ab Sonntag, den 30.11.2025, wieder im Freiland gehalten werden. Parallel dazu bleibt die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen essenziell, um Nutzgeflügelbestände weiterhin bestmöglich zu schützen. 

Geflügelausstellungen weiterhin untersagt 

Das Verbot von Geflügelausstellungen bleibt vorsorglich bestehen, um zusätzliche Übertragungsrisiken zu vermeiden. 

Das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises verfolgt die Situation engmaschig und kontinuierlich, um frühzeitig reagieren zu können und die notwendigen Schutzmaßnahmen stets dem aktuellen Infektionsgeschehen anzupassen.

Der Landkreis bedankt sich bei allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern für die bisherige Mitwirkung und das gezeigte Verantwortungsbewusstsein. Ihre Unterstützung trägt maßgeblich dazu bei, die Lage weiter zu stabilisieren und die Geflügelbestände im Landkreis zu schützen.

Hinweis:
Für Fragen rund um die Geflügelpest, Biosicherheitsmaßnahmen und aktuelle Anordnungen steht das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Oder-Spree zur Verfügung. Nutzen Sie dafür ab sofort folgende Telefonnummern: Mo-Fr 9:00 bis 16:00 Uhr Tel.: 03366 - 35 1901 & Fr bis Mo ab 16:00 Uhr bis 7:00 Uhr Tel.: 0335 - 565 37 37


+ + UPDATE: 7. November 2025 + +

Weiterhin Wildvogelfunde im Landkreis Oder-Spree

Erinnerung an Aufstallungspflicht und Biosicherheitsmaßnahmen

Im Landkreis Oder-Spree werden weiterhin einzelne verendete Wildvögel gemeldet und geborgen. Dabei handelt es sich überwiegend um Kraniche und Wildgänse. Die zuständigen Fachbehörden behalten die Situation aufmerksam im Blick und veranlassen bei Bedarf weitere Untersuchungen. 

Die Beprobung der aufgefundenen Tiere erfolgt nach Entscheidung des amtlichen Tierarztes. Dabei werden insbesondere neu auftretende Geflügelarten, neue Fundgebiete sowie andere fachlich begründete Fälle berücksichtigt. Ziel ist es, mögliche Einträge von Geflügelpest frühzeitig zu erkennen und eine Ausbreitung zu verhindern. 

Vereinzelt gehen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weiterhin Meldungen über nicht aufgestallte Nutzgeflügelbestände ein. In solchen Fällen werden die Tierhalterinnen und Tierhalter erneut über den Sinn und die Notwendigkeit der Aufstallung belehrt. Sollte bei einer unangekündigten Nachkontrolle festgestellt werden, dass die Aufstallung nicht umgesetzt wurde, wird der Verstoß gegen die Allgemeinverfügung als Ordnungswidrigkeit geahndet und ein Bußgeld verhängt. 

Der Landkreis Oder-Spree appelliert eindringlich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die bestehenden Schutzmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu gehören neben der Aufstallungspflicht auch erhöhte Hygienestandards, um einen Eintrag des Virus aus Wildvogelbeständen zu vermeiden. 

Hinweis:
Für Fragen rund um die Geflügelpest, Biosicherheitsmaßnahmen und aktuelle Anordnungen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree zur Verfügung. Tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt, sondern dem Veterinäramt gemeldet werden. Bitte nutzen Sie dafür die Telefonnummer 03366 35 3920 oder schreiben Sie an fallwildmeldung@landkreis-oder-spree.de.


+ + UPDATE: 3. November 2025 + +

Verwaltungsstab trifft sich für Vogelgrippe-Update

Fall von Geflügelpest im Landkreis Oder-Spree bestätigt

Im Landkreis Oder-Spree wurde in einer Kleinsthaltung in der Stadt Storkow mit insgesamt 20 Hühnern und 5 Gänsen ein Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza, Subtyp H5N1) festgestellt.

Die Tierhalterinnen und Tierhalter informierten umgehend das Veterinäramt, sodass der Bestand sofort gesperrt und beprobt werden konnte. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg sowie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigten den Nachweis des Aviären Influenzavirus vom Subtyp H5N1.

Da alle Tiere in der betroffenen Haltung verendet waren, wird von der Ausnahmeregelung zu Restriktionszonen Gebrauch gemacht.

Zudem wurde in den Luchwiesen eine infizierte Graugans nachgewiesen. Aufgrund der durchgeführten Risikobewertung und der geringen Bestandsgröße wird derzeit auf die Einrichtung von Sperrzonen verzichtet.

Der Landkreis Oder-Spree ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter eindringlich auf,
• ihre Tiere aufzustallen,
• die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten,
• sowie Erkrankungen oder auffällige Verluste umgehend dem Amt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Veterinärwesen (ALVLÜ) zu melden.

Zur fortlaufenden Bewertung der Lage fand eine erneute Beratung des Verwaltungsstabs gemeinsam mit den zuständigen Fachämtern statt. Ziel war es, die bereits eingeleiteten Maßnahmen zu überprüfen, zu koordinieren und bei Bedarf anzupassen, um sicherzustellen, dass der Landkreis bestmöglich auf mögliche weitere Fälle vorbereitet ist.

Hinweis:
Tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt, sondern dem Veterinäramt gemeldet werden.
Bitte nutzen Sie dafür die Telefonnummer 03366 35 3920 oder schreiben Sie an fallwildmeldung@landkreis-oder-spree.de


+ + UPDATE: 28. Oktober 2025 + +

Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügung für zunächst 30 Tage

Im Landkreis Oder-Spree wurden in den vergangenen Tagen vereinzelt tote Wildvögel gefunden. Ein bestätigter Fall von Geflügelpest (Vogelgrippe) liegt derzeit nicht vor. Die Funde werden aktuell durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg und Referenzlabore untersucht. 

Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht

Aufgrund des aktuellen Geflügelpestgeschehens in Brandenburg hat der Landkreis Oder-Spree eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen. Diese gilt ab sofort im gesamten Landkreis. Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Größe oder Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Tiere so unterzubringen, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.

Umsetzung der Aufstallungspflicht:

1. Einstallen in einem geschlossenen Stall

  • Tiere bleiben in einem geschlossenen Gebäude.
  • Futter und Wasser werden ausschließlich im Stall angeboten.
  • Öffnungen müssen so gesichert sein, dass keine Wildvögel eindringen können.

2. Auslauf unter Schutzvorrichtungen

  • Möglich, wenn die Behörde dies ausdrücklich zulässt.
  • Erforderlich sind feste Überdachungen (z. B. Plane, Dach, Gitter) und seitliche Netze.
  • Der Auslauf muss so gestaltet sein, dass kein Wildvogelkot eindringen kann.

Warum ist das wichtig?

Wildvögel – insbesondere Enten und Gänse – können das Virus über Kot oder Federstaub verbreiten, ohne selbst zu erkranken. Die Stallpflicht schützt Ihr Geflügel und hilft, eine Einschleppung in Bestände zu verhindern.

Hygieneregeln für Geflügelhalter

Zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Bitte beachten Sie insbesondere:

  • Trennen Sie Stall- und Straßenkleidung strikt. Betreten Sie Stall oder Auslauf nur mit betriebsinterner Schutzkleidung und separatem Schuhwerk.
  • Desinfizieren Sie Schuhe und Hände beim Betreten und Verlassen des Stalls.
  • Lagern Sie Futter, Einstreu und Gerätschaften so, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Füttern und tränken Sie Ihr Geflügel nur im Stall und verwenden Sie Leitungswasser (kein Regen- oder Oberflächenwasser).
  • Halten Sie Haustiere, Kinder und Besucher vom Geflügel fern.
  • Reinigen und desinfizieren Sie Fahrzeuge und Geräte nach jeder Nutzung.
  • Führen Sie regelmäßig eine Schadnagerbekämpfung durch.

Um eine mögliche Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, bittet der Landkreis alle Bürgerinnen und Bürger, die folgenden Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

Wenn Sie kein Geflügel halten -  für Sie persönlich besteht keine direkte Gefahr

  • Sie können weiterhin Geflügelprodukte (Eier, Fleisch) verzehren – achten Sie lediglich darauf, sie gründlich zu erhitzen.
  • Tote oder kranke Wildvögel dürfen nicht mit bloßen Händen berührt oder eingesammelt werden. Bitte melden Sie entsprechende Funde dem Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises.
  • Bitte geben Sie eine Standortmitteilung via Google-Maps Screenshot oder Koordinaten & Foto des Tiers an:
    •  E-Mail: Fallwildmeldung@landkreis-oder-spree.de
    • Telefon: 03366 35 - 3920

Wichtige Hinweise und Ansprechpartner

Meldepflicht:
Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Wachteln oder anderes Geflügel hält, muss dies beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.

Tiergesundheit:
Informieren Sie das Veterinäramt oder Ihren Tierarzt, wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als drei Tiere (bei Beständen bis 100 Tiere) verenden oder Sie neurologische Symptome, Apathie oder einen deutlichen Rückgang der Legeleistung feststellen.

Kontakt:
Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree

  •  E-Mail: Fallwildmeldung@landkreis-oder-spree.de
  • Telefon: 03366 35 - 1901 (Montag-Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr)

Datum: 6. Januar 2026