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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Situation im Rettungsdienst im Land Brandenburg

Rettungsdienst Update © Rettungsdienst Oder-Spree

Im Büro des Landrats Frank Steffen als auch in der Pressestelle sind Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur aktuellen Situation des Rettungsdienstes eingegangen. Um eine einheitliche und faktenbasierte Information bereitzustellen, haben wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema zusammengetragen. Über aktuelle Entwicklungen und neue Erkenntnissen werden wir informieren.

Welche Neuigkeiten gibt es im Streit um die Kosten für Rettungseinsätze?

Am Freitag, den 28. März 2025 haben Ministerpräsident Dietmar Woidke und Gesundheitsministerin Britta Müller bei einem Spitzengespräch mit den Landrätinnen und Landräten, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern und Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen vereinbart, dass ab dem 1. April vorerst keine Gebührenbescheide für Rettungseinsätze mehr verschickt werden. Dies gelte für eine Dauer von acht Wochen, also bis zum 1. Juni. In der Zeit soll ergebnisoffen eine Lösung gesucht werden.

Landrat Frank Steffen hatte für den Landkreis Oder-Spree bereits verkündet, dass für die Bürgerinnen und Bürger keine Gebührenbescheide für Rettungseinsätze zu erwarten sind, bis eine Einigung mit den Krankenkassen erzielt wurde.

Warum gibt es derzeit Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg?

Der Grundkonflikt zwischen den Landkreisen und den Krankenkassen betrifft die Kostenübernahme bestimmter Einsätze im Rettungsdienst, insbesondere der sogenannten Fehlfahrten und Fehleinsätze. Während die Landkreise als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes argumentieren, dass diese Kosten ein integraler Bestandteil der Finanzierung sind, vertreten die Krankenkassen die Auffassung, dass sie nur für tatsächlich durchgeführte Transporte zahlen müssen. In diesem grundsätzlichen Streit wird im Sommer dieses Jahres ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg erwartet.

Um den Druck auf die Landkreise zu erhöhen, haben die Krankenkassen jedoch bereits jetzt ihre Leistungspflicht zur Kostenübernahme für Leistungen des Rettungsdienstes rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf Festbeträge beschränkt. Diese Festbeträge decken ganz überwiegend nicht die vollständigen Kosten eines Rettungsdiensteinsatzes. In diesen Fällen muss der Differenzbetrag durch den Patienten bzw. die Patientin selbst gezahlt werden.

Mit Blick auf das anstehende Grundsatzurteil fordern daher die Landkreise von den Krankenkassen, dass die Festsetzung der Festbeträge bis zu diesem Urteil ausgesetzt wird.

Warum werden Bürgerinnen und Bürger nun in einigen Fällen direkt zur Kasse gebeten?

Grundsätzlich war schon immer der Patient bzw. die Patientin der Gebührenschuldner für einen Rettungseinsatz. Bislang wurde die Abrechnung jedoch aufgrund einer Kostenübernahmeerklärung der Krankenkassen in den meisten Fällen direkt zwischen Rettungsdienst und Krankenkasse abgewickelt.

Da die Krankenkassen nun ihre Leistungspflicht zur Kostenübernahme für Leistungen des Rettungsdienstes rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf Festbeträge beschränkt haben, decken diese ganz überwiegend nicht die vollständigen Kosten eines Rettungsdiensteinsatzes. In diesen Fällen muss der Differenzbetrag durch den Patienten bzw. die Patientin selbst gezahlt werden.

Auch die Satzung über die Rettungsdienstgebühren im Landkreis Oder-Spree sieht vor, dass wir uns die von den Krankenkassen nicht erstatteten Kosten, von den Patientinnen und Patienten per Gebührenbescheid erstatten lassen können. Davon werden wir vorerst keinen Gebrauch machen, da Landrat Frank Steffen als auch die Mitarbeitenden des Landkreises intensiv daran arbeiten, eine Einigung mit den Krankenkassen zu erzielen.

Was sind „Fehlfahrten“ und warum sind sie ein Streitpunkt?

Fehlfahrten sind Einsätze, bei denen der Rettungsdienst alarmiert wird, aber kein Transport des Patienten bzw. der Patientin ins Krankenhaus stattfindet. Gründe hierfür können sein:

  • Der Patient entscheidet sich nach Untersuchung vor Ort gegen eine Mitfahrt ins Krankenhaus.
  • Der Patient ist vor Eintreffen des Rettungsdienstes verstorben.
  • Ein medizinischer Notfall wurde vermutet, liegt aber tatsächlich nicht vor.

Das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz (§ 17 Abs. 4 Nr. 8 BbgRettG) sieht vor, dass diese Kosten in die Rettungsdienstgebühren einfließen. Die Krankenkassen sind jedoch der Meinung, dass sie nur für tatsächlich durchgeführte Transporte ins Krankenhaus zahlen müssen und verweigern daher die Übernahme dieser Kosten.

Ich habe einen Gebührenbescheid für einen Rettungseinsatz erhalten. Was soll ich tun?

Falls Sie einen Gebührenbescheid erhalten, gilt:

  • Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um eine mögliche Kostenübernahme zu klären.
  • Sollte diese eine Erstattung der Gebühren verweigern, ist eine Klage gegen Ihre Krankenkasse möglich.
  • Legen Sie innerhalb der angegebenen Frist schriftlich Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ein, wenn Sie die Gebühr für nicht gerechtfertigt halten. Informationen dazu finden Sie im Gebührenbescheid.

Warum zahlen die Krankenkassen nicht mehr wie bisher?

Bislang haben die Krankenkassen freiwillig eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben und direkt mit den Rettungsdienstträgern abgerechnet. Mit der Einführung der Festbeträge ab dem 1. Januar 2025 haben die Krankenkassen diese Praxis geändert und zahlen nun nur noch bis zu einem von ihnen festgelegten Höchstbetrag. Die Landkreise sind daher gezwungen, den Differenzbetrag bei den Patientinnen und Patienten geltend zu machen.

Gibt es Alternativen zum Rettungsdienst, um unnötige Einsätze zu vermeiden?

Ja, je nach medizinischer Situation gibt es Alternativen:

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst (116 117): Bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der regulären Arztsprechzeiten.
  • Hausarzt:in oder Facharzt:in: Für medizinische Anliegen, die keine akute Notlage darstellen.
  • Apotheken-Notdienst: Für die Versorgung mit Medikamenten außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

Was wird aktuell unternommen, um eine Lösung in dem Konflikt zu finden?

Oberste Priorität der Landkreise ist es, die Bürgerinnen und Bürger nicht mit Kosten für den Einsatz des Rettungsdienstes zu belasten. Sie setzen sich daher seit Kenntnis über die Festsetzung der Festbeträge auf mehreren Ebenen für eine schnelle Lösung ein:

  • Regelmäßige Gesprächsangebote gegenüber den Krankenkassen, die jedoch kassenseitig abgelehnt werden.
  • Einfordern von Gesprächen des Gesundheitsministeriums mit den Krankenkassen, damit diese von den Festbeträgen absehen.

Datum: 31. März 2025