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Erfolgreicher Start der externen Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in Beeskow

Ein Mann reinigt mit einem Laubbesen eine Grünfläche auf einem abgezäunten Grunstück. © patrickheagney Symbolbild: Asylsuchende werden aktuell zur Grünflächenpflege in Beeskow eingesetzt

Vor knapp einem Jahr hatte der Bundestag das Rückführungsverbesserungsgesetz beschlossen, dass unter anderem die Arbeitsgelegenheiten von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern regelt, die jetzt auch von Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden angeboten werden können.

Im Landkreis Oder-Spree ist Beeskow die erste Stadt, die diese Möglichkeit ergreift und gemeinsam mit dem eingetragenen Verein Bumerang in Beeskow acht Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende anbietet. „Vier Männer, unter anderem aus der Türkei, dem Irak und Pakistan, wurden am 10. Dezember zur Grünflächenpflege eingeteilt und sind auf dem Sportplatz und dem Spreepark zum Einsatz gekommen. Eine Teilnehmerin des Projektes wurde an eine gemeinnützige Gesellschaft vermittelt, um mobilitätseingeschränkte Bewohnerinnen und Bewohner zu unterstützen, damit diese sich im Haus selbstständiger bewegen können“, heißt es dazu aus dem Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration. Und weiter: „Das erste Feedback zeigt, dass sie dort gut ankommt und in weiteren Bereichen eingesetzt werden kann.“

Das Projekt in Beeskow ist für ein Jahr von der Kreisverwaltung Oder-Spree genehmigt und bietet acht Asylsuchenden die Möglichkeit 20 Stunden pro Woche für das Gemeinwohl tätig zu werden. Ziel ist es, bereits vor Abschluss des Asylverfahrens, Flüchtlinge niederschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen und ihnen so zu ermöglichen, erste Erfahrungen zu sammeln.

Zum Hintergrund: Tätigkeiten für Asylsuchende sind seit 1993 innerhalb von Flüchtlingseinrichtungen möglich. Eine Erweiterung erfolgt durch das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz in 2024. Damit besteht für die Landkreise die Möglichkeit, entsprechende Arbeitsgelegenheiten auch außerhalb der Unterbringungseinrichtungen anzubieten. Grundsatz ist dabei, dass das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dienen muss. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Rahmenbedingungen. Geflüchtete sollen für 80 Cent Aufwandsentschädigung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 209 Euro im Monat. Laut Gesetz werden Aufwendungen für Unterkunft und Essen weiter gezahlt.

Datum: 19. Dezember 2024