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Finanzzuwendung für 23 denkmalgeschützte Objekte

Projekte an 23 denkmalgeschützten Objekten hat der Landkreis Oder-Spree im Jahr 2015 mit einer Zuwendung gefördert. 100.000 Euro wurden dafür aus dem Kreishaushalt bereitgestellt, darüber hat das Bauordnungsamt am Mittwochabend im Kreistags-Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr informiert. Auf Initiative der Kreistagsabgeordneten waren diese Mittel 2015 um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr aufgestockt worden.

So beteiligt sich der Landkreis finanziell unter anderem am Austausch der Fenster an einem denkmalgeschützten Wohnhaus im Ortsteil Fürstenberg, an den Arbeiten am Künstlerhaus (Thorakhaus) in Bad Saarow oder der Neueindeckung des Daches des ehemaligen Landarbeiterhauses im Ortsteil Lindenberg. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung sind Sanierungsarbeiten an neun Kirchen, darunter die Rekonstruktion der originalen Wandfassung des Kirchenraumes der Dorfkirche Hasenfelde, die Restaurierung des Kanzelaltars der Dorfkirche Tauche, die Instandsetzung des Glockenturmes der Dorfkirche Gosen und die Konservierung der spätmittelalterlichen Ausmalung der Dorfkirche Biegen. Erstmals wurde auch eine Forschungsgrabung an einem Bodendenkmal unterstützt, die auf dem Fürstenwalder Galgenberg stattgefunden hat.

Förderanträge für 2016 bis Ende März möglich

Noch bis zum 31. März können Bauherren Anträge für eine Förderung im Jahr 2016 stellen. Bezuschusst werden durch den Landkreis Oder-Spree Maßnahmen an Einzeldenkmalen und an Objekten, die Bestandteil von Denkmalbereichen sind. Mit der Antragstellung ist die denkmalrechtliche Erlaubnis für das jeweilige Bauvorhaben vorzulegen. Die Richtlinie des Landkreises sieht bei Einzeldenkmalen einen Zuschuss bis zu 5.000 Euro und bei Vorhaben im Denkmalbereich bis zu 2.500 Euro vor.

„Wir wollen mit unserer Förderung kleinteilige Maßnahmen unterstützen, wie die Aufarbeitung einer historischen Haustür oder den Einbau denkmalgerechter Holzfenster. Wir haben nicht die Mittel für Komplettsanierungen im Denkmalbereich, können aber finanzielle Belastungen für Bauherren, die sich um den Erhalt von Denkmalen kümmern, etwas abfedern“, erläutert Hanna Gläsmer, Dezernentin für Kreisentwicklung, Umwelt und Bauwesen.

Interessenten können sich bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises über das kreisliche Förderprogramm beraten lassen. Unter dem folgenden Link können Sie die Fördervoraussetzungen und das Antragsformular auf der Webseite des Landkreises abrufen: www.landkreis-oder-spree.de/denkmalschutz

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 21. Januar 2016