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Frag den Landrat - ein Review! Musikschule "Jutta Schlegel" im Landkreis Oder-Spree – Hintergründe, Fakten und notwendige Veränderungen

Frag den Landrat - Musikschule

In den vergangenen Wochen wurde im Landkreis Oder-Spree vielfach über die Zukunft der Musikschule diskutiert. Es kursierten Befürchtungen über Stellenabbau, Standortschließungen und die Frage, ob Kinder künftig weiterhin regulär unterrichtet werden können. Im Rahmen der Veranstaltung „Frag den Landrat“, an der knapp 100 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, wurde zu zentralen Punkten aufgeklärt und Missverständnisse ausgeräumt. Aus der Teilnehmerrunde wurden verschiedene Hinweise und Anmerkungen aufgenommen, die wertvolle Impulse für die weitere Vorgehensweise darstellen. Als Gesprächspartner standen Landrat Frank Steffen, Dezernentin Katja Kaiser, Anja Götze (Leiterin der Musikschule) sowie Arnold Bischinger (Kultur- und Sportamt) Rede und Antwort.

Warum kommt es zu Veränderungen?

Der Landkreis ist verpflichtet, geltendes Recht umzusetzen. Ziel ist es nicht, „vorauseilenden Gehorsam“ zu üben, sondern Rechtssicherheit herzustellen – für Beschäftigte, Einrichtungen und die Bürgerinnen und Bürger. Das sogenannte "Herrenbergurteil" ist richtungsweisend für die Frage der Beschäftigungsmöglichkeit von Honorarkräften im Musikschulbetrieb. Das Urteil betrifft nicht nur die kreiseigene Musikschule, sondern zahlreiche Bereiche in Brandenburg und bundesweit. Für die Umstellungsphase gilt eine gesetzliche Frist bis Ende 2026.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  1. Mehr finanzielle Mittel für die Musikschule
    Auch im Jahr 2026 steigen die Zuschüsse für die Musikschule Oder-Spree – auf 2,6 Mio. Euro (2025: 1,95 Mio. Euro).
  2. Konsequenzen des Herrenbergurteils
    Für den öffentlichen Bildungsbereich gilt künftig: Festanstellungen sind – mit wenigen Ausnahmen – verpflichtend. Zwar existieren politische Diskussionen, die das Urteil hinterfragen, doch eine branchenspezifische Lösung für Musikschulen ist derzeit nicht in Sicht.
  3. Gebühren müssen geprüft werden
    Die Musikschulgebühren wurden zehn Jahre lang nicht angepasst. Angesichts der angespannten Haushaltslage müssen Anpassungen nun vorgenommen werden.
  4. Angebote an Honorarkräfte und Personalentwicklung
    Den vom Herrenbergurteil betroffenen Honorarkräften wurde eine Festanstellung angeboten.
    Der aktuelle Stand:
    Zum 1. Januar 2026 sind insgesamt 55 Honorarkräfte sowie 31 neue Vollzeit-Beschäftigte (im Zuge der Umwandlung, seit 01.01.2025, durch das Herrenbergurteil) tätig. Die Zahl der festangestellten Mitarbeitenden an der Musikschule hat sich insgesamt um rund 85 % erhöht.
  5. Auswirkungen auf die Struktur und Organisation
    Für das aktuelle Schuljahr 2025/2026 wurden keine Stellen gestrichen. Alle Musikschullehrkräfte sind weiterhin tätig, und das Stundenvolumen konnte vollständig erhalten werden.

Wie geht es weiter?

Die frühzeitige Prüfung der Auswirkungen von "Herrenberg" ermöglicht dem Landkreis und allen verantwortlichen Ebenen geordnet in die Überlegungen für ein Musikschulkonzept einzusteigen. Für das Schuljahr 26/27 wird dieses bereits erarbeitet, erste Erkenntnisse aus dem Status quo können dabei schon berücksichtigt werden. „Frühzeitige Planung und Umsetzung ermöglichen eine geordnete Vorbereitung auf das kommende Schuljahr, um möglichst viele Angebote aufrechterhalten zu können“, betont Katja Kaiser, Dezernentin für Jugend, Soziales und Kultur.

Der Landkreis Oder-Spree stellt klar: Die Musikschule bleibt ein zentraler Bestandteil der kulturellen Bildung. Die Umsetzung rechtlicher Vorgaben ist herausfordernd, dennoch soll die Musikschullandschaft stabil, zukunftsfähig und gemeinsam mit allen Beteiligten weiterentwickelt werden.

Datum: 12. Dezember 2025