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Geschäftsbericht des Landrates für den Kreistag am 10. Februar 2021

Der Zeitraum, über den im schriftlich vorgelegten Geschäftsbericht des Landrates Rolf Lindemann für den Kreistag am 10. Februar 2021 berichtet wird, war weiterhin geprägt durch zwei pandemische Lagen - Covid-19 sowie die Afrikanische Schweinepest, welche die Verwaltung aufs Äußerste fordern, aber auch für die Kommunalpolitik von eminentem Interesse sind, nicht zuletzt deshalb, weil jeder Bürger direkt von den Auswirkungen betroffen ist und auch die haushaltswirtschaftlichen Folgewirkungen im Moment nicht abschätzbar sind.

Bericht des Landrates Rolf Lindemann

Was das Infektionsgeschehen anbelangt, sahen wir am 20. Dezember den absoluten Höhepunkt auch im Landkreis Oder-Spree mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 435. Das zeigte, dass die weniger konsequenten Maßnahmen des sogenannten Lockdowns light die erwarteten Wirkungen verfehlt hatten und die Bundesregierung sowie die Landesregierung sich veranlasst sahen, deshalb verschärfte Eindämmungsmaßnahmen über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel zu beschließen. Auch diese weiter einschneidenden Maßnahmen der Kontaktreduzierung, wirkten allerdings nicht unmittelbar. Eine Trendwende war erst Mitte Januar zu erkennen. Ab dem 10. Januar 2021 entwickelten sich die Werte von einer Sieben-Tage-Inzidenz von 296,9 kontinuierlich nach unten, sodass wir am 3. Februar 2021 einen Inzidenzwert von 62,6 vermelden können. Damit sind wir dem ersten Etappenziel, einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 schon recht nahegekommen.

Eine euphorische Reaktion darauf wäre allerdings verfehlt, da wir seit dem 2. Februar 2021 zwei Fälle der hochinfektiösen Mutationen der britischen Provenienz und ein Fall einer Mutation, der nicht differenzierbar ist, feststellen mussten. Da vor wenigen Tagen auch der Landkreis Spree-Neiße in ähnlicher Weise betroffen war, müssen wir davon ausgehen, dass auch diese Virusvarianten bereits weiterverbreitet sind, als wir das bisher angenommen haben. Insofern sollten wir bis zur Gewährleistung einer stabilen Impfstoffversorgung und einer tragenden Struktur der Verimpfung dieser Vakzine nicht bereits wieder in eine verfrühte Lockerungsdiskussion verfallen. Wir befinden uns in einem Wettlauf mit der Zeit, wenn wir eine Durchimpfung von 70 Prozent, zur Erreichung der sogenannten Herdenimmunität, bis Ende September erreichen wollen. Diese Zielsetzung setzt voraus, dass wir die Impfbereitschaft mit allen uns zu Gebote stehenden Möglichkeiten fördern und erhalten, denn, wenn wir die erwähnte Herdenimmunität nicht erreichen, laufen wir Gefahr, dass wir das gleiche Pandemiegeschehen im Winter 2021/2022 erneut sehen könnten. Zudem sollte uns der Corona-Ausbruch der mutierten Variante in einem Altenheim im Landkreis Osnabrück, indem alle Bewohner bereits die 2. Impfung erhalten haben, weiter zur Vorsicht mahnen.

Ein direkter Vergleich ist hier auch Brandenburg weit nur schwer zu führen, da die Registrierung nach unterschiedlichen Vorgaben erfolgt. So zählt das Robert-Koch-Institut Covid-Tote nur dann, wenn ein positiver PCR-Test in der Akte hinterlegt ist, während sich der Landkreis Oder-Spree auf das ärztliche Gutachten stützt. Eine Auswertung unserer Daten ergibt, dass wir in vier Einrichtungen im Landkreis Oder-Spree vier bzw. fünf Todesfälle registrieren und in vier weiteren Einrichtungen zwischen 13 und 28 verstorbene Personen zu beklagen haben. Das ist für einen Landkreis und ein Land mit einem derart hohen zivilisatorischen und qualitativen Niveau, welches auch unser Gesundheitswesen prägt, aus meiner Sicht ein zu hinterfragender Tatbestand. Die Schlagworte Pflegenotstand, Fachkräftemangel, schlechte Vergütung wurden in den zurückliegenden Jahren ausreichend diskutiert. Was gefehlt hat, ist offensichtlich eine durchgreifende Behebung der Probleme. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sich alle die beschriebenen Defizite in einer Krisensituation weiter zuspitzen und offen zu Tage treten.

Als Hauptproblem erweist sich hier sicherlich die minimale Personalausstattung, denn wenn in einer pandemischen Situation nicht nur die Bewohner, sondern auch zu hohen Prozentanteilen die Mitarbeiter betroffen sind, brechen die Dämme, auch was das Einhalten der vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen und Eindämmungsmaßnahmen anbelangt. So mussten wir am 20. Dezember 2020 bei einem Massenausbruch im Alexa-Pflegeheim in Woltersdorf, als nur noch zwei Pflegekräfte für die Versorgung der Bewohner verfügbar waren, im Rahmen unserer Notstandsmaßnahmen das Deutsche Rote Kreuz zur Aufrechterhaltung des Betriebes beiziehen. Glücklicherweise hatten wir am gleichen Tag die Großschadenslage als notwendiges Mittel zur Absicherung der weiteren medizinischen Versorgung der Bevölkerungausgelöst, sodass wir aus dem Stand auf diese besondere Lage reagieren konnten.

Sie konnten den Medien entnehmen, dass wir sowohl im Gesundheitsamt als auch im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt permanent in unterschiedlichem Umfang durch die Bundeswehr unterstützt wurden. Hier haben die Soldaten insbesondere die Fallwildsuche in den jeweiligen Zonen aktiv unterstützt. Im Gesundheitsamt wurden die Soldaten in erster Linie bei der Kontaktnachverfolgung sowie im Quarantänemanagement und seit einer Woche bei den Testungen zur Entlastung des Personals in den Alten- und Pflegeheimen eingesetzt. Für die Unterstützung der in beiden Pandemien bislang eingesetzten 160 Soldaten, sind wir ausgesprochen dankbar. Das gibt uns die Möglichkeit, diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt, die seit mehreren Monaten ununterbrochen unter großem Druck arbeiten müssen, zu entlasten und kurze Erholungspausen zu ermöglichen.

Ordnungsrechtliche Maßnahmen werden nicht von allen Bürgern gleichsam akzeptiert. Deshalb bedarf es auch einer wirksamen Kontrolle zur Einhaltung der beschlossenen Umgangsverordnungen und Eindämmungsmaßnahmen, nicht zuletzt auch weil wir zwischenzeitlich durch zahlreiche Anzeigen auf Zuwiderhandlungen gegenüber den Eindämmungsverordnungen aufmerksam gemacht bzw. zum Handeln aufgefordert wurden, haben wir ein entsprechendes Kontrollregime ausgeprägt, das derzeit mit vierzehn Personen im Einsatz ist.

Diese Kontrollteams haben im Dezember und Januar 2810 Quarantänekontrollen durchgeführt. Hinzu kamen 358 allgemeine Kontrollen auf Grund von Verstößen gegen die Eindämmungsverordnungen. Darüber hinaus wurden 107 Bürgeranzeigen nachgegangen. Die Ordnungskräfte stoßen nicht überall in ihrer Aufgabenwahrnehmung auf Verständnis, sondern müssen sich zum Teil auch mit Beleidigungen bzw. aggressiven Verhalten bis hin zu Tätlichkeiten auseinandersetzen. Durch unser Rechtsamt wurden bislang insgesamt 400 Verstöße geprüft, 130 Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen. Hinzu kommen drei abgeschlossene Gerichtsverfahren, drei weitere Gerichtsverfahren sind derzeit noch anhängig. Die Anzeigen und Verstöße verteilen sich auf das gesamte Kreisgebiet - als Schwerpunkte konnten Fürstenwalde, Storkow und Eisenhüttenstadt festgestellt hätten.Wir arbeiten hier sehr eng mit den örtlichen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden im Landkreis Oder-Spree zusammen und unterstützen über Amtshilfeverfahren einander in reibungsloser Art und Weise. Diesbezüglich ist auf eine hervorragende Zusammenarbeit mit der Polizei hinzuweisen.

Meine Einschätzung geht dahin, dass der Ordnungsbereich, der in den letzten Jahren stiefmütterlich behandelt wurde, dadurch eine erhebliche Aufwertung erfahren hat und auch erfahren muss, um die Erwartungen der Bürger in puncto Sicherheit auch erfüllen zu können. Was die Wahrnehmung dieser Aufgaben anbelangt, steht für uns der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an oberster Stelle. Dabei gilt das Gebot des geringstmöglichen Eingriffs und dieses bedeutet im Regelfall bei einer bloßen Nachlässigkeit, persönliche Ansprache und Beratung.

Wir haben es zum Teil aber auch mit hartnäckigen Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu tun. Ein Fall hat die Medien besonders beschäftigt, nämlich das Verhalten des Hotelbetreibers im Bahnhofshotel in Bad Saarow. Dieser hat in provozierender Weise die Bürger, andere Geschäftsinhaber und den Landrat herausgefordert, so dass hier ein eindeutiges und schnelles Handeln geboten war. Zumal der Gastwirt offen zu erkennen gegeben hat, dass er die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Das hatte zweimaliges Tätigwerden des Landkreises zur Folge und es kam zu wiederholten Polizeieinsätzen mit vorübergehender Ingewahrsamnahme von Personen, die dort verbotswidrig angetroffen wurden.

Der Januar war aber insbesondere thematisch durch das Thema Impfen belegt. Hier waren durch die große wissenschaftliche Leistung, dass es gelungen war, innerhalb von wenigen Monaten einen Impfstoff gegen Covid-19 zu entwickeln, auch unrealistische Hoffnungen auf eine schnelle Rückkehr zur Normalität des Alltags entstanden, die dann allerdings durch den verpatzten Impfstart infolge fehlenden Impfstoffs bzw. einer unzureichenden Zugangsmöglichkeit zur Terminvereinbarung über die Nummer 116 117 zu erheblichen Enttäuschungen führte.

Der Klarstellung halber muss an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Landkreise bis zum 13. Januar aus dem Impfgeschehen ausgeschlossen waren, dies aber weder seitens der Bundesregierung noch der Landesregierung ausreichend gegenüber den Bürgern kommuniziert wurde.

Deshalb gehen bis zum heutigen Tage immer wieder Briefe bei der Verwaltung ein, aus denen die Verärgerung über die Organisation bzw. Angst, bei der Impfung unberücksichtigt zu bleiben, deutlich hervorgeht. Auch an unsere Bürgerhotline, in der zwischenzeitlich bis zu 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig waren und die allein in den letzten vier Monaten circa 14.600 Anrufe entgegengenommen haben, wurden Anfragen zu Impfterminen herangetragen. Offensichtlich war auch den Akteuren auf der Landes-und Bundesebene die Struktur nicht ganz klar, denn als die Kommunikation über die Nummer 116 117 zusammenbrach, wurde auf die Hotline der Gesundheitsämter der Landkreise verwiesen.

Dies hat den Ministerpräsidenten am 13. Januar dazu veranlasst, klarzustellen, dass künftig auch die Kommunen der Kreisebene und der lokalen Ebene in die Brandenburgische Impfstrategie einzubeziehen seien und auch jede Gebietskörperschaft die Möglichkeit erhalten soll, ein eigenes Impfzentrum zugeordnet zu bekommen.

Wir haben deshalb in der Verwaltungsleitungsrunde am 14. Januar beschlossen, diese Offerte aufzugreifen und uns unmittelbar an die Erarbeitung eines Impfkonzepts für den Landkreis Oder-Spree zu begeben. Nach der Fertigstellung wurde dieser Konzeptentwurf am 27. Januar 2021 dem für die Gesamtsteuerung zuständigen Gesundheitsministerium zugeleitet.

Um Ihnen einen Überblick über die Komplexität und die Anforderungen zu geben, die mit einem solchen Impfkonzept verbunden sind und Ihnen unseren speziell auf Bürgernähe ausgerichteten Entwurf nahezubringen, habe ich diesen zum Bestandteil des Geschäftsberichts gemacht. Wie Sie dem Bericht entnehmen können, kommt der, im Kreisausschuss offerierte Einsatz der Fahrbibliothek als mobiles Impfzentrum erst einmal nicht zum Tragen. Bei der Erarbeitung der Impfstrategie gab es keine Denkverbote – den Einsatz der Fahrbibliothek haben wir als einen möglichen Ansatz und als Symbol eines bürgernahen Verwaltungsdienstes im ländlichen Raum gesehen, so wie dies auch in Bayern bereits umgesetzt wird. Gründe für die derzeitige Ablehnung sind neben der erforderlichen Ausstattung vor allem der Transport und die Kühlung des Impfstoffes.

Am 3. Februar 2021 wurde uns seitens des Gesundheitsministeriums zugesagt, dass noch in dieser Kalenderwoche das eingereichte Konzept des Landkreises geprüft und das weitere Vorgehen abgestimmt werden soll. Zwischenzeitlich haben wir erfahren, dass unser Konzept mit weiteren Zuarbeiten anderer Landkreise am 9. Februar 2021 in einem Lenkungsausschuss vorgestellt werden und dazu auch eine finale Abstimmung erfolgt. Auch wenn die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg an ihrer bisherigen Strategie und der Erreichbarkeit der Hotline 116 117 festhält, so haben wir doch die Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes, die das gemeinsam entwickelte Konzept von Amtsdirektoren, Bürgermeistern und Kreisverwaltung mittragen.

Dezernat II - Finanzen und Innenverwaltung Bericht des Beigeordneten Michael Buhrke

Ich möchte anknüpfen an die bisherige Berichterstattung und zunächst über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Afrikanischen Schweinepest berichten. Zum Überblick werden dem Bericht zwei Excel-Dateien beigefügt, dem Sie die tabellarischen, zahlenmäßigen Aufwendungen entnehmen können. Wir haben in diversen Beratungen mit den Fraktionsvorsitzenden und in den bisherigen Kreistagen schon zu Einzelpositionen berichtet, so dass ich auf die einzelnen Positionen nicht näher eingehen will.

Zusammengefasst ergibt sich für die Aufwendungen zur Corona-Pandemie ein differenziertes Bild. Den Erträgen, insbesondere der pauschalen Zuweisungen durch das Land von rund 3 Millionen Euro stehen Aufwendungen in Höhe von circa 1.044.000 Euro gegenüber, so dass im Saldo noch ein verfügbarer Betrag in Höhe von rund 2.037.000,00 Euro einzusetzen ist. Bei dieser Betrachtung darf allerdings nicht vergessen werden, dass dort der Gesamtaufwand abgebildet wird. Es ist keineswegs so, dass wir aus der Krise noch einen Ertrag ziehen. Der Aufwand der aus der Haushaltssystematik nicht erschlossen werden kann, der gleichwohl aber sehr wohl angefallen ist, zum Beispiel durch den Einsatz von Personal aus anderen Abteilungen des Landkreises im Gesundheitsamt in der Hotline ist hierbei natürlich nicht berücksichtigt. Wenn man dies in einer Gesamtrechnung mit einbeziehen würde, da würde sich natürlich ein deutlich anderes Bild ergeben und dann wäre sicherlich von einem „Überschuss“ nicht die Rede. Daneben ergibt sich nur dann ein vollständiges Bild, wenn man auch die Beteiligungen des Landkreises in diese Betrachtung mit einbezieht. Auch hier ergibt sich ein differenziertes Bild. Dieses ergibt sich dadurch, dass von Land und Bund unterschiedliche Rettungsschirme gespannt worden sind, die die finanziellen Auswirkungen der Pandemie, zumindest zurzeit, ausgleichen. Da alle Hilfen nur befristet sind und unterschiedliche Zeit- und Geltungsräume haben, wird man diese Kostenbetrachtung auch fortschreiben müssen. Eine Gesamtabrechnung ist daher frühestens 2022 möglich.

Die gesellschaftlichen Beteiligungen des Landkreises kommen unterschiedlich durch die Corona-Pandemie. Während sich die Auswirkungen durch die schon genannten Rettungsschirme für den ÖPNV und für das Krankenhaus bisher so gestalten, dass wir wirtschaftlich auf einer soliden Basis stehen, sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Bereich der Pflege- und Senioren GmbH ganz anders zu spüren. Hier ist ein entsprechender Ausgleich auf Grund der besonderen Lage noch nicht erfolgt. Für die Altenheim GmbH ergibt sich dies einmal dadurch, dass die Einrichtung unterschiedliche Angebote des Wohnens und der Pflege zur Verfügung stellt. Soweit die stationären Teile angesprochen sind, sind diese gut ausgelastet. Nicht so gut sieht es aus bei anderen Teileinrichtungen, die nur zeitweise Angebote darstellen (zum Beispiel die Tagespflege), die aus unterschiedlichsten Erwägungen, sei es durch Personalmangel, durch erhöhte Krankenstände, sei es durch vorbeugende hygienische Maßnahmen zur Kontaktvermeidung, nicht wie üblich und eigentlich wirtschaftlich geboten durchgeführt werden konnte. Hierfür gibt es teilweise keine Ausgleiche, so dass sich das in den Erträgen der Pflege- und Senioren GmbH niederschlägt. Mehraufwände für Personal (Coronaprämie), Schutzausrüstung und Testmaterial sind noch auszugleichen. Problematisch zeigt sich auch der Bereich des betreuten Wohnens. Hier ist die Nachfrage zurzeit so, wenn Mieter bzw. Pflegebedürftige aus der Pflege ausscheiden, eine Nachbesetzung nicht ohne weiteres möglich. Auch dies liegt zum einen am Personalmangel durch Krankheitsausfälle, insbesondere aber an der Tatsache, dass dort von den Pflegebedürftigen aus Sorge vor einer Ansteckung zurzeit weniger Nachfrage kommt. Von einem normalen Geschäftsbetrieb wird man vermutlich erst wieder ausgehen können, wenn sich die Infektionslage deutlich besser gestaltet. Daneben konnte sich bei den Baumaßnahmen in Beeskow, wo das Heim einen Erweiterungsbau, für die Unterbringung in Wohngruppen bekommen hat, auch durch die Einflüsse von Corona nicht an den Zeitplan gehalten werden, was zu einer Verteuerung geführt hat. Hier wird nach gründlicher Überprüfung zu überlegen sein, wie mit diesem Umstand umgegangen wird. Der Landkreis ist zurzeit mit einer Liquiditätshilfe eingesprungen und unterstützt die Geschäftsführung bei den anstehenden Kostensatzverhandlungen, um die entstandenen Mehraufwände wieder hereinzuholen. Welcher Handlungsbedarf sich darüber hinaus für den Kreis als Gesellschafter ergibt, wird man erst nach sorgfältiger Eruierung der Lage beurteilen können.

Auch für die Kosten zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest habe ich Ihnen eine Kostenzusammenstellung gefertigt, die Sie der zweiten Excel-Tabelle entnehmen können. Hier sind bisher in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 insgesamt knapp 15 Millionen Euro aufgewandt worden, wovon wir bisher von dritter Seite, insbesondere vom Land, 2.163.940 Euro erstattet bekommen haben. Hier besteht also noch ein negativer Saldo von 12.735.000 Euro. Die Erstattungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen, Anträge laufen auch noch. Wie es endgültig aussehen wird, wird man auch erst berichten können, wenn diese Verfahren abgeschlossen sind.

Die personelle Situation im gesamten Dezernat II ist angespannt, wie in allen anderen Dezernaten auch, sind Mitarbeiter von ihren eigentlichen Aufgaben abgezogen worden zur Unterstützung von Aufgaben im Gesundheits- und Veterinäramt eingesetzt. Ich hatte dies bereits schon bei den Kosten angesprochen, wo dies nicht berücksichtigt ist. Das versetzt die verbliebenen Mitarbeiter natürlich vor enorme Herausforderungen; die Aufgaben müssen priorisiert werden. Wichtig im Bereich Kämmerei und Kreiskasse ist, dass alle eingehenden Rechnungen auch pünktlich und zeitnah bearbeitet und gezahlt werden. Dies konnte bisher sichergestellt werden. Nicht ganz so dringliche Vorhaben müssen im Moment natürlich zurückgestellt werden.

Im Bereich Rettungsdienst und Krankenhäuser konnte das in diesem Bereich ausgerufene Großschadensereignis wieder aufgehoben werden. Insbesondere in der zugespitzten Situation über den Jahreswechsel mussten Katastrophenschutzeinheiten in verschiedener Hinsicht zur Unterstützung herangezogen werden. Dies betraf einmal die Unterstützung einer Alten- und Pflegeeinrichtung, deren Pflegepersonal durch Krankheit fast komplett ausgefallen war. Hier wurde insbesondere durch Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes die Situation stabilisiert. Um die Klinikbetten für Notfälle in ausreichender Anzahl vorzuhalten, mussten durch den Rettungsdienst verstärkt durch Katastrophenschutzeinheiten Verlegungsfahrten weiträumig, insbesondere nach Berlin, durchgeführt und Landkreisen im Süden Brandenburgs geholfen werden. Diese Situation hat sich momentan so entspannt, dass das Großschadensereignis wieder aufgehoben werden konnte und der Regelrettungsdienst alle Aufgaben wieder übernehmen kann.

Im Geschäftsbereich Feuerwehr- und Katastrophentechnisches Zentrum (FKTZ) wird auch ein wesentliches Vorhaben vorangetrieben. Nicht nur, aber auch mit dem Hintergrund der TESLA-Ansiedlung wird in der Gemeinde Grünheide ein gemeinsames Projekt geplant um in einem Zentrum Einheiten des Katastrophenschutzes, eine Rettungswache, einen Notarztstandort und eine Feuerwache in unterschiedlicher Trägerschaft unter dem Dach der Gemeinde zusammen zu führen. Insofern ist die Zusammenarbeit mit der Gemeinde hier beispielgebend. In die Feuerwache der Gemeinde Grünheide wird für Katastrophenschutzeinheiten, hier die Sondereinsatzgruppe Wassergefahren und eine Rettungswache in ein gemeinsames Rettungszentrum integriert. Die vom Landkreis unterhaltene Sondereinsatzgruppe besteht aus einem Bootstrupp und einem Tauchertrupp. Die Notwendigkeit der Rettungswache wird in Abstimmung mit den Kostenträgern (Krankenkassen) zurzeit mit einem Gutachten unterlegt. Zumindest im Endausbau der Industrieansiedlung wird durch die enorm große Mitarbeiteranzahl die bisherige Rettungswachenstruktur nicht ausreichen um die Hilfsfristen auch künftig einzuhalten. Insofern ist die Interierung der Rettungswache mit Notarztstandort in dieses Gefahrenabwehrzentrum einzubeziehen. Damit die Gemeinde Grünheide die Planung für dieses Zentrum in Auftrag geben kann, wird die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von rund 130.000 Euro als Kostenanteil des Landkreises an der Planung notwendig. Die Realisierung des Baus wird in diesem Jahr nicht erfolgen. Sobald die Planung der Gemeinde belastbare Angabe zu dem Zentrum und zu den voraussichtlichen Baukosten enthält, werden die Ausschüsse und der Kreistag eingebunden. Der Landkreis wird für die von ihm genutzten Teile Baukostenzuschüsse zu gewähren haben. Dies wird in den Haushaltsplanung 2022 und gegebenenfalls Folgejahre zu berücksichtigen sein. Das Krankenhaus Beeskow hat bisher die Krise durch Corona wirtschaftlich erfolgreich bewältigt. Die vielfältigen Sondereffekte konnten so zur Geltung gebracht werden, dass die wirtschaftliche Situation des Krankenhauses nicht nur gehalten, sondern gegenüber der Planung sogar deutlich verbessert werden konnte.

Daneben hat es Fortschritte bei zwei Projekten gegeben, die zum Teil auch heute auf der Tagesordnung des Kreistages stehen. Zum Ärztehaus Friedland ist zu sagen, dass dort zwei Allgemeinmediziner als Hausärzte praktizieren werden und die entsprechenden Mietverträge unterschrieben haben, so dass dieses Projekt, wenn es denn errichtet ist, auch mit Erfolg betrieben werden kann und langjährig die hausärztliche Versorgung in der Region sichert.

Auch ein weiterer positiver Effekt ist noch eingetreten. Im Rahmen des Weiterbildungsnetzwerkes, das verschiedene Arztpraxen und die Krankenhäuser Frankfurt (Oder), Bad Saarow, Beeskow und Eisenhüttenstadt zusammenschließt, stellen sich erste Erfolge ein. Insofern ergibt sich hier die Möglichkeit, die durch Altersabgänge entstehenden Lücken in der hausärztlichen Versorgung schnell zu schließen. In Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung ergibt sich konkret die Möglichkeit, durch eine ergänzende Teilförderung schnell für ausgebildeten Nachwuchs bei den Hausärzten zu sorgen. Da die bisherigen Förderformen noch nicht so sehr nachgefragt waren, werden wir ein Pilotprojekt fördern und dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung eine Anpassung der Förderrichtlinie für den medizinischen Nachwuchs empfehlen.

Dezernat III - Bauen, Ordnung und Umwelt Bericht des Ersten Beigeordneten Sascha Gehm

In der Zulassungsstelle ist es gelungen, den Rückstand bei Zulassungsverfahren von Händlern und Zulassungsdiensten bereits zum Jahresschluss 2020 abzubauen. Damit konnten auch die quartals- und jahresweise erhöhten Tageszulassungen der Autohäuser fristgerecht bearbeitet werden. Seit dem erfolgt eine tagesaktuelle Abarbeitung der Vorgänge (Abholung am Folgetag).

Für Bürgertermine konnte die Wartezeit auf 14 Tage verringert werden, wobei regelmäßig auch kurzfristigere Termine in derselben Woche angeboten werden können. Hier ist das Ziel, diesen Zeitraum auf ungefähr eine Woche Vorlaufzeit zu verringern.

Vier Mitarbeiter haben nunmehr erfolgreich ihre Einarbeitung durchlaufen, zwei weitere befinden sich noch in der Einarbeitung.

Die Corona-Krise und die Afrikanische Schweinepest haben auch das Amt für Infrastruktur und Gebäudemanagement (Amt 65) nicht ganz unberührt gelassen. Nichtsdestotrotz war eines der Ziele des vergangenen Jahres, die Bauvorhaben plangemäß voranzutreiben, um die lokale Wirtschaft durch diese Investitionen zu unterstützen. Dieses Ziel konnte trotz erheblicher teils vorübergehender Personalengpässe erreicht werden. Insgesamt standen über 14 Millionen Euro zur Verfügung inklusive der Reste aus dem Vorjahr.

Im Bereich des Gebäudemanagements (Hochbau) und technischen Gebäudemanagements (Betrieb von Gebäuden) konnten bei den Investitionen 74 Prozent der angesetzten Mittel zur Anordnung gebracht werden. Zuzüglich der bereits erteilten Aufträge wurden sogar 92 Prozent der Mittel gebunden werden. Noch besser stellt sich der Erfüllungsgrad bei den Instandsetzungen dar, wo 86 Prozent der Mittel angeordnet und insgesamt 96 Prozent der Mittel gebunden werden konnten. Hier standen insgesamt über 2,5 Millionen Euro bereit.

Etwas schlechter sieht es auf den ersten Blick im Bereich der kreislichen Infrastruktur aus. Hier konnten nur 58 Prozent der vorhandenen investiven Mittel angeordnet und zusammen 82 Prozent gebunden werden. Hier standen circa 9,5 Millionen Euro zur Verfügung inklusive der Reste aus den Vorjahren. Bei den touristischen Radwegen konnten von circa 14,5 Millionen Euro eingeplanten Mitteln nur 40 Prozent angeordnet und 56 Prozent gebunden werden wegen der fehlenden Zuweisungen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Instandhaltungen und Straßenunterhaltung erfolgte plangemäß. Allerdings wurden in diesem Sachgebiet zusätzlich und außerplanmäßig Zäune zur Eindämmung der afrikanischen Schweinepest mit einem Gesamtvolumen von circa 7 Millionen Euro errichtet. Mit Blick auf den Mittelabfluss insgesamt wurde der Plan hier gewissermaßen übererfüllt.

Eine genaue Aufschlüsselung der Erfüllungsstände einzelner Bauvorhaben sowie über den Mittelabfluss wird der Amtsleiter Herr Fuls in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Ordnung und Umwelt geben.

Dezernat IV - Ländliche Entwicklung Bericht der Beigeordneten Gundula Teltewskaja

Am 1. Februar hatten wir den 145. Tag der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Oder-Spree und wir können folgenden Sachstand vermelden:

  • 347 Positiv-Fälle vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt
  • drei Verdachtsfälle wurden vom Landeslabor Berlin Brandenburg gemeldet
  • weiterhin Fallwildfunde und Unfallwild in allen Restriktionszonen,
  • Fundtiermeldung und Bergung laufen unverzüglich, die Tierkörper werden am Tag der Meldung, maximal einen Tag später geborgen, beprobt und entsorgt.
  • Insgesamt wurden bisher 650 Schwarzwildkadaver geborgen, d. h. in Summe sind gegenwärtig nahezu ebenso viele negative Befunde in den Restriktionszonen,
  • Die Bergung aller Kadaver aus den Restriktionszonen erfolgt
    • seit September 2020 durch drei bis vier Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes und der Fischereibehörde,
    • seit Anfang Januar 2021 zusätzlich durch ein Bergeteam einer externen Firma mit zwei bis vier Mitarbeitern
    • ebenfalls seit Januar 2021 durch sechs neu in der Kreisverwaltung eingestellte Mitarbeiter, die fachliche Schulung und Begleitung erfolgt durch Tierärzte des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
  • Es wurden circa 150 Kilometer vorläufige Zäune (Elektrozaun und Bauzaun) gestellt. Diese kamen zum Einsatz, wenn ein schnelles Handeln (z. B. zur Verhinderung der Herbstwanderung in die Eichen und Buchen des Schlaubetals oder westliche Wanderung in Richtung Spreetal) erforderlich war.
  • Der Bau der Festzäune ist sehr arbeitsintensiv, der letzte Abschnitte des äußeren Ringes der weißen Zone um das Kerngebiet 2 (= Oelsetal/ Schlaubetal) werden zurzeit geschlossen. Damit erfolgt auch hier die Anordnung der verstärkten Entnahme nach geltendem Tierseuchenrecht.

Erkenntnisse aus der epidemologischen Ermittlung nach dem derzeitigen Stand der epidemiologischen Ermittlungen ist in Brandenburg davon auszugehen, dass das Virus seit Anfang Juli 2020 im Landkreis Oder-Spree in der Wildschweinpopulation vorhanden war. Im Landkreis Spree-Neiße wird entsprechend von einer Weiterverbreitung aus dem Landkreis Oder-Spree im August 2020 ausgegangen. Im Landkreis Märkisch-Oderland ist ein Eintrag Anfang September als wahrscheinlich anzusehen. Am letzten Januarwochenende musste aufgrund von bestätigten Fällen in der weißen Zone das Kerngebiet erweitert werden.

Der wahrscheinlichste Einschleppungsweg ist der Eintrag der Afrikanischen Schweinepest über die Einwanderung infizierter Wildschweine aus dem infizierten Gebiet in Westpolen. Ein Eintrag über Menschen, Lebensmittel, Fahrzeugverkehr oder landwirtschaftliche Geräte wird durch die Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts nach umfangreichen Ermittlungen vor Ort als unwahrscheinlich beurteilt.

Die derzeitige Ausbreitungstendenz folgt den bereits in Belgien festgestellten Gesetzmäßigkeiten mit Nord-West-Ausdehnung, dabei insbesondere entlang der Gewässerläufe der Täler in unserem Landkreis. Daher wurden vier Hot-Spot Gebiete benannt:

  1. Dorchetal – westlich der B 112
  2. Neuzeller Niederung – östlich der B 112
  3. Oelsetal – westlich der L 435, südlich der B 246
  4. Schlaubetal – östlich der L 435, nördlich der B 246

Für diese Gebiete sind jeweils spezifische Maßnahmen festgelegt und werden umgesetzt, Einzelanordnungen für die Jäger werden getroffen.

Jagd/ Entnahme

Von Anfang an sind die Jäger in das Krisengeschehen eingebunden gewesen! Im ersten Schritt logischerweise die Jäger aus dem Kerngebiet, welche unmittelbar informiert und einbezogen wurden. Im Folgenden wurden alle Jäger einbezogen –Informationen, Beratungen, Fallwildsuche, Begleitung externer Suchtrupps (Katastrophenschutz, Feuerwehr, Bundeswehr und auch Mitarbeiter der Kreisverwaltung). Es folgten Schulungen zur Fallenentnahme.

Im Dezember sind nochmals alle Jäger angeschrieben, über die Situation in ihrem Jagdrevier informiert sowie der erarbeitete Leitfaden zur Bejagung übergeben worden. Es erfolgte die Anordnung zur verstärkten Bejagung in der Pufferzone und in den „freien Gebieten“ zur Senkung der Wildschweinpopulation auf Seuchentilgungsniveau. Jeder Jäger erhielt die Anordnung speziell für sein Gebiet.

Zur weiteren Intensivierung der verstärkten Bejagung werden nochmals Einzelanordnungen an Jäger verschickt.

In den Kerngebieten kann eine Entnahme erfolgen, wenn die doppelte Umzäunung steht. Das Kerngebiet 1 ist per 12. Dezember 2020 im Süden durch den Landkreis Spree-Neiße vollständig eingezäunt und wurde den Jägern zur Entnahme übergeben. Das Kerngebiet 1 wird voraussichtlich bis Ende Februar doppelt umzäunt sein.

Es handelt sich dabei nicht um Jagd im Sinne des Bundesjagdgesetzes, sondern um eine Reduzierung des Schwarzwildbestandes in der gesamten weißen Zone gegen NULL. Bei den vorhandenen überhöhten Schwarzwildpopulationen stellt dies eine Herausforderung für die gesamte Jägerschaft dar.

Die Entschädigungen, die jetzt dafür gezahlt werden, sieht auch der Landkreis als zu gering und unverhältnismäßig im Vergleich zur Entlohnung für die Fallwildsuche an.

Wichtig ist dabei jedoch eine landeseinheitliche Regelung. Die verstärkte Entnahme ist eine landesweit gleichermaßen anzuordnende Maßnahme, die Aufwandsentschädigung sollte daher auch landesweit analog sein, um Schwarzwildtourismus vorzubeugen! Die Amtstierärzte der betroffenen Landkreise haben nochmals dazu eine reale Einschätzung des Aufwandes und eine entsprechende Prämierung über das Landeskrisenzentrum und auch über den Landkreistag gefordert.

Landwirtschaftliche Nutzung

Für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen in der weißen Zone und in den Kerngebieten wird zurzeit auf der Landesebene ein Leitfaden verabschiedet, die eine Nutzung ermöglichen sollen, die Seuchenbekämpfung aber weiter sicherstellen. Bei der Erstellung der Leitziele wurden die Verbände beteiligt. Die zugearbeiteten Stellungnahmen werden durch die bestehende Arbeitsgruppe im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg geprüft. Die abgeschlossene Version soll schnellstmöglich fertig gestellt sein, auf den Zeitdruck wurde aus allen Kreisen hingewiesen.

Der Leitfaden gilt als Vorgabe zum Erlass über die Nutzungsbeschränkungen und ist durch eine Aktualisierung der Allgemeinverfügung umzusetzen. Dazu steht der späteste Termin 15. März 2021, an dem die jetzt gültige Allgemeinverfügung ausläuft.

Die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen erfolgt nach Prüfung aller Anträge auf Anspruchsberechtigung und den unmittelbaren Zusammenhang mit der Anordnung der Tierseuchen-Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Dazu arbeitet eine Arbeitsgruppe aus Rechtsamt, Landwirtschaftsamt und Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Komplexe Fragestellungen werden mit der Rechtsaufsicht des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg geklärt.

Unabhängig davon sind die Landkreise noch mit dem Land in Diskussion, wer die Bearbeitung und Finanzierung übernimmt. Nach bisheriger Rechtsauffassung sind es die Landkreise und das Land unterstützt im Rahmen der Maßnahmen aus der Billigkeitsrichtlinie. Da sind jedoch nicht alle aufgetretenen Schäden berücksichtigt. Das heißt betroffene Nichtstörer ohne Eigentum oder Besitz an Land haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Auch gibt es noch viele ungeklärte Fragen in der Bewertung der Schäden und Anspruchsberechtige. Im Falle einer nicht abgestimmten Auszahlung jetzt durch die Landkreise könnte es zu Differenzen mit dem Land führen, welche dann nicht ausgeglichen werden. Auch sind die Fragestellungen bei den Entschädigungsanträgen so komplex, dass es eine zentrale Bearbeitung vom Land viele Vorteile böte. Auch fände der Fakt, dass die Landkreise im Rahmen der fachlichen Weisung vom Land gehandelt haben und sie nicht frei in ihren Entscheidungen waren, eine bessere Berücksichtigung.

Datum: 11. Februar 2021