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Geschäftsbericht des Landrates zur Sitzung des Kreistages am 2. Dezember 2020

Lagebericht zur Corona-Pandemie

Seit dem Kreistag am 7. Oktober hat sich das Infektionsgeschehen sowohl quantitativ als auch qualitativ in signifikanter Weise verändert. Die anliegend beigefügte Übersicht zeigt die Entwicklung der Infektionszahlen im Landkreis Oder-Spree. Der Spitzenwert in der Summierung liegt bei 1.466 Infektionsfällen. 563 Infektionsfälle sind derzeit aktiv. Davon werden gegenwärtig 57 stationär behandelt. Fünf sind intensivpflichtig und ein Patient wird derzeit beatmet. Die 7-Tages-Inzidenz, das heißt Anzahl der Erkrankten innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern, liegt gegenwärtig bei 159,95 (Werte des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit vom 1. Dezember 2020).

Die Statistik weist allerdings über das Wochenende und am Anfang einer jeden neuen Woche deutliche Meldeverzüge auf, die dann in den folgenden Tagen aufgearbeitet werden müssen. Insofern kommt es immer wieder zu Sprüngen, die sogar 100 Fälle und mehr umfassen können. Dies ist auf Störungen im Abarbeitungsprozess zurückzuführen. Die Laborkapazitäten sind derzeit ausgeschöpft, so dass aufgrund der verstärkt durchgeführten Tests diese nicht tagfertig bearbeitet werden können. Da auch die Labore zum Teil am Wochenende nicht den gleichen Durchsatz fahren wie in der Woche, einzelne Gesundheitsämter der kreislichen Nachbarschaft am Wochenende nicht durchgängig ansprechbar sind, kommt es zu einem Bearbeitungsstau, der sich dann am Anfang der nächsten Woche in einem stoßweisen Rücklauf der Testergebnisse zeigt. Ungeachtet dessen müssen wir berücksichtigen, dass wir seit Anfang Oktober auf einem wesentlich höheren Fallniveau arbeiten, als dies bei der ersten Welle im Frühjahr 2020 der Fall gewesen ist. Wir hatten es über den Sommer bis Anfang Oktober mit einem sehr moderaten Geschehen zu tun, dass allgemein vergessen ließ, dass uns eine zweite Welle von den medizinischen Fachleuten prophezeit worden war.

Die Trendwende im Landkreis Oder-Spree wurde von dem Ausbruchsgeschehen im Heliosklinikum eingeleitet. Es zeigten sich dann Infektionen in kurzer Folge bei weiteren Krankenhäusern beziehungsweise Pflegeheimen mit einer bis dato in unserer Region nicht beobachteten Heftigkeit, nachdem Kitas und Schulen ihren Betrieb nach den Ferien wieder voll aufgenommen hatten, mussten wir feststellen, dass auch, wie zu erwarten, dass Rückreisegeschehen beziehungsweise Einschulungsfeiern und familiäre Events ihre Spuren hinterließen. Wie Sie den Medien entnehmen konnten, eskalierte die Situation in den Krankenhäusern in Bad Saarow und in Woltersdorf sowie im Pflegeheim im "Haus am Dom" in Fürstenwalde zu einer ernsthaften Bedrohung der gesamten Einrichtung der dort befindlichen Patienten und Heimbewohner. Was das Geschehen im Herbst allerdings von dem Frühjahrs-Referenzfall Ernst-von-Bergmann-Klinikum in Potsdam unterschied, war die geringe Anzahl der sich aus diesem Infektionsgeschehen entwickelnden schweren Verläufe beziehungsweise der geringen Sterblichkeit. Eine Begründung dafür kann uns die Medizin im Moment nicht liefern. Aus laienhafter Sicht gestaltet sich das Geschehen in einer Weise, dass man den Eindruck hat, das Virus schwäche sich in seiner Wirksamkeit ab oder habe mittlerweile Varianten gebildet, die sich besser an den Wirt anpassen können. Eine weitere Beobachtung weist in die gleiche Richtung, nämlich das Phänomen, dass parallel zu den mild verlaufenden Massenausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen auch Geschehen sichtbar werden, bei denen eine Ansteckung insbesondere bei Angehörigen vulnerabler Gruppen fast in jedem Fall zu einem schweren beziehungsweise tödlichen Krankheitsverlauf führt.

Die Beobachtung scheint sich auch dadurch zu bestätigen, dass zwischenzeitlich auch zwei Ausbrüche in unseren Gemeinschaftsunterkünften für Migranten in Bad Saarow sowie in Fürstenwalde am Tränkeweg zu beobachten waren. In beiden Fällen beschränkte sich die Erkrankung allerdings auf die unmittelbar betroffene Person. Hier war es möglich, durch eine schnelle Isolierung ein Übergreifen auf andere Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft zu verhindern. Auch hier sehen wir einen anderen Verlauf, als er zum Beispiel im Frühjahr im Landkreis Oberhavel zu beobachten war, wo sich aus einem solchen Infektionsgeschehen eine wochenlange Sperrung der Gemeinschaftsunterkunft erforderlich machte und mit über 100 Personen betroffen waren.

Neben dieser Clusterbildung haben wir es bezogen auf den gesamten Landkreis mit einem recht diffusen Ausbruchsgeschehen zu tun, welches sich immer wieder aus familiären Zusammenkünften, Geburtstagsfeiern, Einschulungsfeiern etc. entwickelt. Diesbezüglich ist es uns bis jetzt gelungen, über entsprechende Eindämmungsmaßnahmen das Geschehen einzuhegen.

Das neuerliche Infektionsgeschehen ist über alles betrachtet dadurch gekennzeichnet, dass flächendeckend größere Infektionsherde quasi aus dem Nichts aufbrechen und sich in einer bisher nicht beobachteten Dynamik ausbreiten. Betroffen sind hier in erster Linie zeitgleich mehrere Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, aber auch Schulen und Kitas. Aufgrund der hohen Sensibilität beim Personal und einer großflächigen Verdachtsabsonderung ist es bislang in den meisten Fällen gelungen, das Geschehen innerhalb weniger Tage zu beenden.

Wenngleich Schulen und Kitas keine besonderen Treiber des Infektionsgeschehens sind, weisen sie aufgrund der relativ großen Personenansammlung und der ihrem Wesen entsprechenden engen Sozialkontakte in Klassen und Gruppenräumen sowie im Schulbus Risiken auf, die nicht zu verniedlichen sind und das Gesundheitsamt täglich herausfordern. Mit Blick auf den Willen der Politik, die Schulen und Kitas in ihrem Betrieb aufrecht zu erhalten, ist das allerdings der Preis, der hierfür gezahlt werden muss.

Über die Handhabung des Schulbetriebes ist inzwischen auch eine vielstimmige Diskussion entstanden, die darauf abzielt, die Risiken wirksam zu minimieren, etwa die in geschlossenen Räumen befindlichen Personen zahlenmäßig zu begrenzen. Hier wurden im Vorfeld des Erlasses der neuen Eindämmungsverordnung alternative Unterrichtsformen wie Wechselunterricht, Hybridunterricht, der Einsatz von Luftreinigungsgeräten, die Maskentragepflicht und auch der Einsatz weiterer Schulbusse diskutiert.

Wir haben uns mit diesen Fragen in der Verwaltung ernsthaft auseinandergesetzt und über den Landkreistag, unseren kommunalen Spitzenverband, eine einheitliche Linie entwickelt. Wir orientieren uns auch künftig in der Rolle des Schulträgers an den Vorgaben des Bildungsministeriums, da hier die Wirksamkeit der denkbaren Maßnahmen beurteilt und untergesetzlich geregelt werden muss. Ein täglicher Maßnahme- bzw. Strategiewechsel bzw. ein einseitiges Vorpreschen führt zu einer allgemeinen Verunsicherung der Bevölkerung und macht es schwierig, bei nicht gegebener wissenschaftlicher Fundierung die gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die auch wissenschaftliche Diskussion darüber, ob wir mit dem sogenannten Wellenbrecher-Lockdown Anfang November überhaupt die richtigen Maßnahmen ergriffen haben.

Das Robert-Koch-Institut arbeitet hier selbst auf dünnem Eis, was durch die Aussage, in 75 Prozent der Fälle könne man das Ansteckungsrisiko nicht eindeutig nach Begegnungsanlass und Personengruppe identifizieren, unterstrichen wird. Einzig sicher ist die Erkenntnis, dass jeder soziale Kontakt das Risiko für die Beteiligten erhöhe. Diese Erkenntnis muss aber immer in einem Zusammenhang mit den denkbaren Schadensfolgen gebracht werden.

Die Maßnahmen der neuen Eindämmungsverordnung sind das Ergebnis dieses Abwägungsprozesses, orientiert am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Im Hinblick auf das vorher Gesagte kann damit jede einzelne Maßnahme in ihrer Wirksamkeit durchaus hinterfragt werden. Dies wäre allerdings der falsche Ansatz. Die Eindämmungsverordnung und die darin ausgebrachten Maßnahmen sind vielmehr als Gesamtkonzept zur Eindämmung der Pandemie zu verstehen, die in der Summe wirksam sind, das zeigt das Abflachen der Kurve, nachdem das neue Setting der Maßnahmen seit vier Wochen Wirkung zeigt.

Für die Verantwortlichen stellt sich damit eine gewisse Dilemma-Situation der Gestalt, dass die Notwendigkeit zum Handeln weiterreicht, als die gegenwärtige Erkenntnislage dies hergibt. Die Verantwortlichen haben die Schutzverpflichtung des Staates zu konkretisieren und damit sicherzustellen, dass höchstrangige Rechtsgüter wie Gesundheit, Leben und der höchste Wert unserer Rechtsordnung, die Würde des Menschen, gewährleistet bleiben. Diese Rechtsgüter sind den, seitens der Bürger reklamierten Freiheitsrechten, gegenüberzustellen, wobei die Menschenwürde keinerlei Relativierung zulässt.

Das bedeutet schlicht: Nichts tun, wäre der größte Eingriff in die Grundfreiheiten der Bürger und würde sich in der rechtlichen Beurteilung als ein pflichtwidriges Unterlassen desjenigen dar, der die Verantwortung für die Aufgabenwahrnehmung nach dem Infektionsschutzgesetz trägt, darstellen.

Mit Blick auf die Situation in den angrenzenden europäischen Ländern hat Deutschland bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Priorität auf den geringstmöglichen Eingriff gelegt. Dies trägt der weiter bestehenden Unsicherheit bei der Durchdringung der Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge Rechnung. Dabei achtet der Gesetzgeber auch darauf, dass Sonderopfer, die von bestimmten Bevölkerungsgruppen zu tragen sind, billig entschädigt werden. Daraus erklären sich die sogenannten November- und jetzt Dezemberhilfen, die diese Sonderopfer ausgleichen sollen.

Insgesamt wird damit das Bemühen verfolgt, die Kosten der Therapie unterhalb der Kosten der Folgen eines ungeregelten Ausbreitungsgeschehens zu halten.

In diesem Zusammenhang steht auch die neuerliche Diskussion um einen grundsätzlichen Strategiewechsel, der sich unter Vernachlässigung der individuellen Kontaktverfolgung auf bestimmte Ausbruchscluster konzentrieren soll. Diese Fragen werden von Virologen unterschiedlicher Provenienz unterschiedlich beantwortet. Wir folgen in unserer Strategie der gut begründeten herrschenden Meinung, wie sie etwa die Virologin Melanie Brinkmann vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig umreißt: Danach sei entscheidend, dass die Zahl der Neuinfektionen wieder ein Niveau erreiche, so dass die Kontakt-Nachverfolgung weiterhin gewährleistet sei. Das Containment, also die Eindämmung des Virus durch Isolation von Infizierten, sei immer noch die beste Strategie im Umgang mit dem Virus. Die Zeit, die wir uns teuer erkauft haben im Frühjahr, muss jetzt genutzt werden, zumal wir sehen, dass bei einem Nachlassen der Vorsichtsmaßregeln das Infektionsgeschehen erneut unkalkulierbar aufflammt.

Die Fokussierung auf den ausschließlichen Schutz von Risikogruppen – also einen entsprechenden Strategiewechsel sehen viele auch deshalb als ineffizient an, da die Gruppe der besonders Vulnerablen etwa 30 Prozent der Bevölkerung umfasst. Nach dem Statistischen Bundesamt sind 23,7 Millionen Bürger 60 Jahre und älter. 28 Millionen Bürger haben mindestens eine chronische Erkrankung, die in diesem Kontext von Relevanz ist.

Der Virologe Kekulé weist darauf hin, dass, wenn man nur noch alte und kranke Menschen schützen würde und ansonsten alles weitgehend normal weiterlaufen lasse, werde der Infektionsdruck so groß, dass der Schutz der Risikogruppen mit normalen Hygieneregeln nicht mehr zu leisten sei. Ungeachtet dessen muss die Notwendigkeit der besonderen Hygienekonzepte in Alten- und Pflegeheimen beziehungsweise ein entsprechendes Eingangsschleusenregime betont werden. Es bleibt bei der strategischen Zielsetzung, zwei Dinge zu minimieren: Zum einen die Zahl der vermeidbaren schweren Erkrankungen und Todesfälle und zum anderen die ökonomischen und sozialen Auswirkungen der Bekämpfungsmaßnahmen. Ein ganz entscheidender Punkt dafür ist aber das Bereithalten von regulär klinischer und intensivmedizinischer Versorgung zu jeder Zeit für alle bedürftigen Patienten.

Gegenwärtig werden aber die drohenden Engpässe bei den Intensivbetten intensiv diskutiert, wobei der Mangel weniger bei der technischen Ausstattung, sondern beim qualifizierten Personal zu sehen ist. Man kann sich sicherlich über die Sinnhaftigkeit jeder einzelnen Maßnahme unterhalten, aber diejenigen, die das alles in Zweifel ziehen, müssen an dem Punkt, wo das Bett mit einem Beatmungspatienten aus dem Coronakomplex belegt ist, dem Herzinfarkt-Patienten bzw. dem, nach einer schweren Tumor-Operation intensivpflichtigen Patienten erklären, warum für ihn kein Bett mehr zur Verfügung steht. Da nach Artikel 1 Absatz 1 Menschenleben nicht gegen Menschenleben aufgewogen werden darf, ist für eine Triage-Entscheidung unter der Geltung des Grundgesetzes kein Platz.

Es hilft deshalb nichts, wir brauchen in der Bevölkerung ein besseres Verständnis für die Zusammenhänge und die seitens der Bundesregierung empfohlene Kontaktreduzierung um 75 Prozent bei gleichzeitiger penible Einhaltung der AHA plus L-Regeln. Zu berücksichtigen sei ebenfalls, dass ein beatmeter Covid-19-Patient bis zu fünf Intensivpfleger benötige. Demgegenüber fehlten nach Schätzungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) 3500 bis 4000 Fachkräfte für die Intensivpflege. Zudem ist zu berücksichtigen, dass mit der steigenden Infektionszahl zu erwarten ist, dass auch zunehmend Beschäftigte im Gesundheitswesen positiv getestet würden und damit für den Einsatz ausfielen.

Die Kreisverwaltung passt ihre Krisenbekämpfungsstrategie ständig der sich verändernden Situation an. Dabei steht für uns der Eigenschutz im Vordergrund, um in jedem Falle gewährleisten zu können, dass die Kreisverwaltung handlungsfähig bleibt. Insoweit haben wir einen Großteil der Beschäftigten ins Homeoffice versetzt, die Kontakte im Hause auf ein Minimum zurückgeführt, Außentermine gestrichen und für die in Präsenz arbeitenden Mitarbeiter FFP-2-Masken angeordnet. Um den unübersehbaren Personalbedarf auch über die kommenden Feiertage zu sichern, ist eine allgemeine Urlaubssperre verfügt worden.

Die einschneidenden Maßnahmen wurden notwendig, nachdem auch in der Kreisverwaltung elf Fälle einer Coronaerkrankung nachgewiesen wurden. Diesbezüglich ist unverzüglich und umfassend zu handeln, das heißt bis zur Einzelfallprüfung und Anordnung entsprechender Maßnahmen durch das Gesundheitsamt wird eine Verdachtsabsonderung angeordnet.

Entsprechend der klaren Zielsetzung von Bundes- und Landesregierung, möglichst schnell einen Zielwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen zu erreichen, um eine wirksame Kontaktverfolgung zu gewährleisten, haben wir uns in der Kreisverwaltung das Etappenziel einer 7-Tage-Inzidenz von 75 Fällen pro 100.000 Einwohnern bis zum Jahresende gesetzt. Das ist ein Orientierungswert, der aber gegenwärtig bedeutet, dass wir das Infektionsgeschehen im Landkreis mehr als halbieren müssen. Sie sehen also ein sehr ehrgeiziges Ziel – aber wir müssen wieder vor die Lage kommen, den Dingen nicht nur hinterherlaufen und reagieren, sondern den gesamten Eindämmungsprozess im Landkreis mit allen daran beteiligten Akteuren aktiv beeinflussen beziehungsweise als Managementaufgabe betrachten und den Prozess gestalten.

Gespräch zur infrastrukturellen Einbindung von Tesla

In Sachen Tesla hatte ich im Kreisausschuss am 18. November über mein bevorstehendes Gespräch mit den Ministern für Infrastruktur, Herrn Guido Beermann, und für Wirtschaft, Herrn Professor Dr. Steinbach, informiert.

Das Gespräch hat am 24. November in Potsdam stattgefunden. Anlass für diesen Termin war auch, dass meine kritischen Anmerkungen zum Fortgang der Planungen im Hinblick auf die verkehrliche Infrastruktur und die Schaffung eines angemessenen Wohnraumangebots dahingehend fehlinterpretiert worden waren, dass der Landrat von Oder-Spree nicht mehr voll hinter dieser Industrieansiedlung stehe.

Ich habe diesen Eindruck deutlich korrigiert. Meine Kritik war in jedem Punkt konstruktiv motiviert, das mag man daran erkennen, dass ich meine Anmerkungen stets mit Gründen versehen habe und auch an vielen Stellen gemeinsam mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren Lösungswege aufgezeigt habe. Es seien aber inzwischen Enttäuschungen eingetreten, weil auf diese Vorschläge nicht reagiert worden sei und auch die Kommunikation mit dem Unternehmen soweit Punkte angesprochen seien, die nicht unmittelbar dem Unternehmenszweck dienten, sehr zu wünschen übrigließe. Der kommunalen Familie sei es wichtig, dass wir hier nicht weiter mit zwei Geschwindigkeiten arbeiteten, nämlich einerseits der bereits zum geflügelten Wort gewordenen Tesla-Geschwindigkeit, soweit es die Unternehmensinteressen betreffe und andererseits die übliche Verwaltungsgeschwindigkeit, soweit es die Bürgerinteressen berühre.

Rolf Lindemann
Landrat

Datum: 4. Dezember 2020