Keine Gebührenbescheide für Rettungseinsätze: Landkreise und Krankenkassen erzielen Einigung
© Rettungsdienst Oder-Spree
Wer den Notruf 112 wählt, muss keine Gebührenbescheide befürchten.
Gute Nachrichten für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oder-Spree und ganz Brandenburg: Wer den Notruf 112 wählt, muss keine Gebührenbescheide befürchten. Der Landkreistag und die gesetzlichen Krankenkassen haben sich am Montag in Potsdam auf ein neues Verfahren zur Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes geeinigt.
Die Einigung betrifft acht Landkreise, darunter Oder-Spree. Ab dem 1. Juli 2025 entfallen dort die bisherigen Festbeträge. Grundlage ist eine überarbeitete Kosten- und Leistungsrechnung, die gemeinsam mit externen Experten und unter Beteiligung der Kostenträger entwickelt wurde. Sie sorgt für Transparenz und Wirtschaftlichkeit.
Landrat Frank Steffen betont: „Niemand soll zögern, im Notfall den Rettungsdienst zu rufen. Diese Einigung gibt Sicherheit und ist ein starkes Signal: Wir stehen gemeinsam für eine verlässliche Notfallversorgung im Landkreis Oder-Spree und in ganz Brandenburg.“
Gesundheitsministerin Britta Müller lobte den offenen Dialog zwischen Landkreisen und Kassen und betonte: „Der Notruf bleibt kostenlos – das ist ein großer Erfolg.“ Zugleich forderte sie den Bund auf, die dringend benötigte Reform des Notfall- und Rettungsdienstes zügig anzugehen – insbesondere beim Umgang mit sogenannten Fehlfahrten, also Einsätzen ohne anschließenden Transport ins Krankenhaus.
Gut zu wissen: Der Rettungsdienst ist Ländersache. Träger in Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die ihre Aufgaben auch an Hilfsorganisationen oder private Anbieter vergeben können. Die Kosten tragen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen.
Datum: 30. Juni 2025