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Kreisverwaltung fördert Pflege vor Ort

Umsetzung der „Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021-2024“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik — Pflege vor Ort im Landkreis Oder-Spree.

Mit der neuen Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Angebote der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege. Pflegebedürftige können durch diese Angebote möglichst lange in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben und pflegende Angehörige können entlastet werden. Die häusliche Pflegesituation wird dadurch stabilisiert.) Für den gesamten Förderzeitraum bis 2024 stehen Brandenburg 20 Millionen aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Für den Landkreis Oder-Spree steht ein Gesamtbudget von circa 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Hintergrund

Im Land Brandenburg leben knapp 154.000 pflegebedürftige Menschen, davon sind rund 63.000 Personen an einer Demenz erkrankt. Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in Brandenburg sind über 80 Jahre. Der Anteil der pflegebedürftigen Menschen an der Gesamtbevölkerung liegt mit rund 6,1 Prozent weit über dem Bundesdurchschnitt und wird im Zuge der demografischen Entwicklung weiter steigen. Über 83 Prozent der Pflegebedürftigen in Brandenburg werden in der eigenen Häuslichkeit versorgt ein Großteil allein durch Angehörige. Diese äußerst anstrengende Aufgabe gilt es zu stärken und durch eine gut ausgebaute pflegerische Versorgungsstruktur der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege, die häusliche Pflege zu stabilisieren.

Die personelle Situation in der Pflege spitzt sich weiterhin zu, auch weil die Anzahl erwerbsfähiger Menschen drastisch zurückgeht. Insofern ist die Gewährleistung einer guten pflegerischen Versorgung auch eine große sozialpolitische Herausforderung.

Inhaltliche Beschreibung

Mit der neuen Förderrichtlinie werden Investitionsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege gefördert.

Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Auch Weiterentwicklungen dieser Angebote, zum Beispiel neue Formen von Tagespflege, stehen im Fokus der Richtlinie. Die Fördermittel werden über die Landkreise und kreisfreien Städte an Träger der pflegerischen Angebote ausgezahlt. Die Höhe der jeweiligen Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben, mit einer Ausnahme Baumaßnahmen die nach dem 1. Januar 2021 können förderfähig mit Genehmigung des Landkreises sein.

Ihre schriftliche Bewerbung beziehungsweise Interessenbekundung richten Sie bitte bis zum 30. Juni 2022 an uns, spätere Einsendungen sind möglich.

Für die Antragsunterlagen und weitere Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: sozialplanung@l-os.de.

Datum: 28. April 2022