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Aktuelle Informationen: Newcastle-Krankheit im Landkreis Oder-Spree

NDV

+ + + 08. April 2026 + + +

Update | Newcastle-Krankheit (ND): Erneuter Ausbruch der Newcastle-Krankheit im Landkreis Oder-Spree festgestellt

Im Landkreis Oder-Spree ist ein weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit (ND) amtlich bestätigt worden. Betroffen ist ein Betrieb in Spreenhagen mit rund 68.000 Tieren, in dem zuvor klinische Auffälligkeiten und erhöhte Tierverluste festgestellt wurden.

Das zuständige Veterinäramt hat den Bestand umgehend gesperrt. Untersuchungen amtlich entnommener Proben durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg wiesen das aviäre Paramyxovirus (APMV) nach. Der Ausbruch wurde anschließend durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Die bestehende Allgemeinverfügung vom 17.03., zuletzt geändert am 18.03., bleibt weiterhin in Kraft. Die eingerichteten Restriktionszonen sowie die angeordneten Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung gelten unverändert fort.

Die Situation im Landkreis bleibt angespannt: Insgesamt sind derzeit neun Geflügelhaltungen betroffen, darunter ein Putenmastbestand, fünf Hähnchenmastbestände, ein Junghennenaufzuchtbestand sowie drei Legehennenbetriebe. Insgesamt handelt es sich um etwa 1.025.500 Tiere, darunter 21.500 Puten, 563.500 Hähnchen, 210.000 Junghennen und 230.500 Legehennen.

Auch wenn in einzelnen Bereichen – wie rund um den Putenmastbestand in Coschen – Restriktionszonen in Kürze aufgehoben werden können, besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko für neue Ausbrüche. Insbesondere die aktuelle Witterung und ungünstige Windverhältnisse tragen zur angespannten Lage bei.

Die Behörden rufen daher alle Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. Auch in geimpften Beständen sollten bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen umgehend Laboruntersuchungen veranlasst werden, um eine frühzeitige Erkennung und Eindämmung der Tierseuche zu gewährleisten.


+ + + 04. April 2026 + + +

Update | Newcastle-Krankheit (ND): Newcastle Disease im Geflügelbestand Spreenhagen bestätigt

In einem Geflügelbestand in Spreenhagen wurde die Newcastle Disease (ND) amtlich festgestellt. Betroffen ist ein Bestand von rund 75.000 Masthähnchen, die in insgesamt fünf Ställen gehalten werden.

Die zuständigen Behörden haben umgehend die erforderlichen Maßnahmen nach Tierseuchenrecht eingeleitet und stehen in enger Abstimmung mit den veterinärmedizinischen Fachstellen. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern und andere Geflügelhaltungen in der Region zu schützen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 17.03. in der Fassung der Änderung vom 18.03. weiterhin gilt. Insbesondere sind die festgelegten Restriktionszonen strikt zu beachten.

Der Landkreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Geflügelhalterinnen und -halter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu gehört insbesondere, Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden sowie betriebliche Hygieneregeln strikt umzusetzen.


+ + + 28. März 2026 + + +

Update | Newcastle-Krankheit (ND): Weitere Fälle im Landkreis Oder-Spree festgestellt

Die Newcastle-Krankheit (ND) in einem bereits betroffenen Legehennenbetrieb im Landkreis Oder-Spree in weiteren Stallanlagen nachgewiesen worden. Insgesamt sind rund 377.000 Tiere betroffen. Der Erreger wurde durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg festgestellt und durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Die bestehenden Restriktionszonen bleiben weiterhin in Kraft. Der Landkreis hat alle erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet und setzt diese konsequent um.

Die epidemiologischen Ermittlungen dauern an und erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden. Der Landkreis bittet weiterhin um erhöhte Wachsamkeit: Auch in geimpften Beständen sollten Auffälligkeiten wie erhöhte Tierverluste oder Leistungseinbrüche unverzüglich untersucht werden, um eine weitere Ausbreitung frühzeitig zu verhindern.


+ + + 26. März 2026 + + +

Update | Weitere Newcastle-Disease-Infektion in Geflügelbestand im Landkreis Oder-Spree nachgewiesen

Im Landkreis Oder-Spree ist ein weiterer Ausbruch der Newcastle Disease (ND) in einem Geflügelbestand mit rund 70.000 Tieren festgestellt worden.

Nachdem in einem Stall eines Masthähnchenbestandes in Spreenhagen erhöhte Tierverluste festgestellt wurden, erfolgte am 24. März 2026 die Entnahme amtlicher Proben. Diese wurden zur diagnostischen Untersuchung an das Landeslabor Berlin-Brandenburg übermittelt. Der abschließende Befund des Friedrich-Löffler-Instituts bestätigte am 25. März 2026 den Nachweis von Newcastle-Disease-Feldvirus (NDV).

Auf Grundlage dieses Befundes sowie der im Bestand beobachteten klinischen Symptome wurde der Ausbruch der Tierseuche der Kategorie A amtlich festgestellt. Die zuständigen Behörden haben unverzüglich die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.

Die bestehenden Restriktionszonen gemäß der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 18. März 2026 bleiben weiterhin in Kraft.

Das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Veterinäramt) des Landkreises Oder-Spree appelliert erneut an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, konsequent auf die Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Dazu zählen insbesondere:

  • die konsequente Beschränkung des Zutritts zu Geflügelställen,
  • wirksame Desinfektionsmaßnahmen an Stallzugängen sowie Ein- und Ausfahrten,
  • eine sorgfältige Stallhygiene,
  • die Einhaltung der Herstellerangaben bei der Anwendung von Impfstoffen.

Verdächtige Krankheitserscheinungen oder erhöhte Tierverluste sind unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree zu melden

Weitere Informationen, Merkblatt zur Biosicherheit sowie die Allgemeinverfügung (inkl. Karte der Restriktionszonen):


+ + + 19. März 2026 + + +

Update | Ausbruch in einem Geflügelbestand in Storkow - Maßnahmen ausgeweitet

Nach einem weiteren bestätigten Ausbruch der Newcastle Disease (ND) im Landkreis Oder-Spree sind die Schutzmaßnahmen erneut angepasst worden. Betroffen ist ein Masthähnchenbestand in Storkow mit rund 360.000 Tieren. Am 18. März 2026 trat eine aktualisierte Tierseuchenallgemeinverfügung in Kraft, die die Regelung vom 17. März ersetzt.

Für Bürgerinnen und Bürger – insbesondere für Geflügelhalter – ist wichtig:

Die Restriktionszonen rund um den betroffenen Betrieb wurden neu festgelegt und erweitert. Es bestehen weiterhin eine Schutzzone (mindestens 3 km) sowie eine Überwachungszone (10 km). Diese Orte sind betroffen:

Schutzzone (in Teilen):
Alt Stahnsdorf, Braunsdorf, Dahmsdorf, Kolpin, Lebbin, Markgrafpieske, Philadelphia, Reichenwalde, Rieplos, Spreenhagen, Storkow

Überwachungszone (in Teilen oder vollständig):
u. a. Alt Golm, Bad Saarow-Pieskow, Diensdorf, Erkner, Fürstenwalde/Spree, Grünheide, Hangelsberg, Kagel, Kienbaum, Langewahl, Neu Zittau, Rauen, Wendisch Rietz, Wilmersdorf, Wochowsee sowie weitere in der Allgemeinverfügung genannte Gebiete.

Eine interaktive Karte mit den genauen Abgrenzungen ist online verfügbar.

Weitere Informationen, Merkblatt zur Biosicherheit sowie die Allgemeinverfügung (inkl. Karte der Restriktionszonen):

Was bedeutet das konkret?

Für alle Geflügelhaltungen in den betroffenen Gebieten gelten weiterhin strenge Auflagen. Dazu gehören:

  • Aufstallung oder Abschirmung der Tiere zum Schutz vor Wildvögeln
  • Einschränkungen beim Transport von Geflügel
  • Verbot, Geflügel aus verschiedenen Beständen zusammenzuführen
  • verstärkte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen
Wichtig für Geflügelhalter:

Bestände müssen weiterhin gemeldet werden (z. B. Tierzahlen, Standort). Krankheitsanzeichen oder vermehrte Tierverluste sind unverzüglich dem Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden.Typische Anzeichen sind unter anderem:

  • Rückgang der Futteraufnahme
  • Rückgang der Legeleistung
  • Schwäche und reduzierte Aktivität
  • Atemwegssymptome
  • Verdauungsstörungen
  • neurologische Auffälligkeiten

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel. Für Menschen besteht in der Regel keine Gefahr.


+ + + 17. März 2026 + + +

Update | Ausbruch in einem weiteren Geflügelbestand im Landkreis Oder-Spree

Aufgrund sinkender Legeleistung und erhöhter Verluste in einem Geflügelbestand mit etwa 73.000 Tieren wurde am 15. März 2026 der Verdacht auf einen Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt. Bereits am 14. März 2026 wurden amtliche Proben entnommen. Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigte am 16. März 2026 den Ausbruch der Newcastle-Krankheit.

Auf Grundlage dieses Befundes sowie der klinischen Erscheinungen im betroffenen Geflügelbestand wurde der Ausbruch dieser Tierseuche der Kategorie A offiziell festgestellt und die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.

Dem Tierhalter wurde eine Tierseuchenverfügung übergeben. Darüber hinaus hat der Landkreis Oder-Spree eine Tierseuchenallgemeinverfügungerlassen, die für alle Geflügelhalter in den festgelegten Restriktionszonen gilt. Zur Eindämmung der Tierseuche wurden folgende Restriktionsgebiete festgelegt:

Schutzzone (Radius von mindestens drei Kilometern):
Die Schutzzone umfasst die Gemeinde Spreenhagen sowie Teile der Orte Braunsdorf, Markgrafpieske, Alt Stahnsdorf und Rieplos.

Überwachungszone (Radius von zehn Kilometern):
Zusätzlich wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Diese umfasst Teile der Orte Mönchwinkel, Lebbin, Spreeau, Kolpin, Kummersdorf, Alt Stahnsdorf, Bad Saarow-Pieskow, Braunsdorf, Dahmsdorf, Erkner, Fürstenwalde/Spree, Groß Schauen, Markgrafpieske, Neu Zittau, Philadelphia, Rauen, Reichenwalde, Rieplos, Spreenhagen, Storkow, Trebus, Grünheide, Hangeisberg, Hartmannsdorf, Kagel, Kienbaum sowie Klein Schauen.

Weitere Informationen, Merkblatt zur Biosicherheit sowie die Allgemeinverfügung (inkl. Karte der Restriktionszonen):

Hinweise für Geflügelhalter

Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen der höchsten Risikostufe einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:

  • eine strikte Einschränkung des Personenzugangs zu den Ställen
  • wirksame Desinfektionsmaßnahmen an Ein- und Ausfahrten sowie an Stalleingängen
  • die Einhaltung der Herstellerhinweise bei der Anwendung von Impfstoffen

Der Landkreis Oder-Spree bittet alle Geflügelhalter, diese Maßnahmen konsequent umzusetzen und bei auffälligen Krankheits- oder Sterbefällen umgehend das Veterinäramt zu informieren.


+ + + 10. März 2026 + + +

Update | Newcastle-Krankheit im Landkreis Oder-Spree

Zur Vermeidung eines möglichen Infektionsrisikos ist die Verfütterung von Eiern sowie Eierschalen an Geflügel unbedingt zu unterlassen. Dieses Verbot ist bereits in der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestV) festgelegt.

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den allgemeinen FAQ.


+ + + 23. Februar 2026 + + +

Update | Newcastle-Krankheit im Landkreis Oder-Spree festgestellt

Im Landkreis Oder-Spree ist am 20.02.2026 der Ausbruch der Newcastle-Krankheit (ND) in einem Mastputenbestand amtlich festgestellt worden. Der Landkreis Oder-Spree hat daraufhin durch das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Veterinäramt) eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung der Newcastle-Krankheit vom 22.02.2026 erlassen.

Zur Eindämmung der Tierseuche wurden Restriktionsgebiete festgelegt: Eine Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern umfasst Coschen sowie Breslack, Wellmitz und Steinsdorf (jeweils in Teilen). Zusätzlich wurde eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In dieser liegen Ratzdorf, Streichwitz, Bomsdorf sowie Bahro, Breslack, Göhlen, Eisenhüttenstadt, Neuzelle, Ossendorf, Steinsdorf, Schwerzkow und Wellmitz (jeweils in Teilen).

Für die Restriktionszonen gelten umfangreiche tierseuchenrechtliche Maßnahmen, darunter insbesondere die Absonderung/Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor Wildvögeln, Verbringungsbeschränkungen (u. a. für gehaltene Vögel, Fleisch sowie Eier/Bruteier), tägliche Eigenkontrollen in den Betrieben, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, Dokumentationspflichten sowie das Verbot von Märkten, Tierschauen und sonstigen Zusammenführungen von Geflügel. Geflügelhaltungen sind zudem zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. Die Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar; Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Geflügelhalter sind verpflichtet, dem Veterinäramt unverzüglich u. a. die Anzahl und Nutzungsart der gehaltenen Vögel, deren Standort, verendete Tiere sowie Änderungen zu melden. Jede seuchenhaft verlaufende Erkrankung im Geflügelbestand ist umgehend anzuzeigen.

Kontakt Veterinäramt:
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-oder-spree.de
Telefon: 03366-35-1901 (Mo–Fr, 8–15 Uhr)

Weitere Informationen, Merkblatt zur Biosicherheit sowie die Allgemeinverfügung (inkl. Karte der Restriktionszonen):


+ + + 22. Februar 2026 + + +

Im Landkreis Oder-Spree ist in einem Putenmastbestand mit rund 23.000 Tieren die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) amtlich festgestellt worden.

Zuvor waren in dem Betrieb erhöhte Tierverluste sowie Krankheitsanzeichen aufgetreten. Das zuständige Veterinäramt wurde umgehend informiert und stellte den Verdacht auf einen Ausbruch der Tierseuche fest. Nach amtlicher Probenahme bestätigte der Laborbefund des Friedrich-Löffler-Instituts am 20. Februar 2026 den Ausbruch der Newcastle-Krankheit.

Auf Grundlage dieses Ergebnisses wurde der Ausbruch der Tierseuche der Kategorie A offiziell festgestellt. Die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen wurden unverzüglich eingeleitet. Eine entsprechende Tierseuchenverfügung wurde dem betroffenen Tierhalter übergeben.

Der Landkreis bereitet derzeit eine Tierseuchenallgemeinverfügung vor. Diese wird unter anderem die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von mindestens drei Kilometern sowie einer Überwachungszone im Umkreis von mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb regeln. Die Allgemeinverfügung wird nach ihrem Erlass auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Betroffene Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen informiert.

Parallel dazu wurden epidemiologische Ermittlungen eingeleitet. Diese erfolgen durch das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes Brandenburg.

Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete Viruserkrankung, die vor allem Geflügel betrifft. Viele Vogelarten können infiziert werden. Während Hühner und Puten schwer erkranken können, verläuft eine Infektion bei anderen Geflügelarten teilweise ohne sichtbare Symptome.

Für den Menschen besteht keine Gefahr. In seltenen Fällen kann es bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren zu vorübergehenden Bindehautreizungen kommen.

Der Landkreis informiert fortlaufend über die weitere Entwicklung und bittet Geflügelhalter, die geltenden Schutzmaßnahmen zu beachten.

Datum: 8. April 2026