Notzeit für Schalenwild im Landkreis Oder-Spree festgelegt
+ + + UPDATE: 12. Februar 2026 + + +
Widerruf der Notzeit für alle Schalenwildarten im Landkreis Oder-Spree
Der Landkreis Landkreis Oder-Spree hebt die mit Bescheid vom 05.02.2026 festgestellte Notzeit für alle Schalenwildarten mit Wirkung zum 12.02.2026 auf. Die untere Jagdbehörde hatte die Notzeit aufgrund außergewöhnlicher winterlicher Witterungsbedingungen gemäß § 23 Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) festgestellt. Nach erneuter Prüfung der aktuellen Wetter- und Geländeverhältnisse liegen die Voraussetzungen für eine Notzeit nicht mehr vor. Die extremen winterlichen Bedingungen haben sich deutlich entspannt.
Laut Prognose des Deutscher Wetterdienst (DWD) ist in den kommenden Tagen mit überwiegend Temperaturen über dem Gefrierpunkt zu rechnen. Eis- und Verharschungslagen haben sich zurückgebildet, zudem ist die natürliche Nahrungsverfügbarkeit für das Wild wieder ausreichend gegeben. Mit dem Widerruf endet die generelle Genehmigung zur Fütterung aller Schalenwildarten. Es gelten wieder die regulären jagdrechtlichen Bestimmungen des Bundes- und Landesrechts.
Der Widerruf tritt am 12.02.2026 in Kraft.
+ + + 05.02.2026 + + +
Der Landkreis Oder-Spree hat mit Wirkung vom 5. Februar 2026 bis auf Widerruf eine Notzeit für alle Schalenwildarten festgestellt. Hintergrund ist die anhaltende Frostperiode mit tief gefrorenen Böden sowie teilweise angekündigtem Schnee und Schneeregen. Diese Witterungsbedingungen erschweren die natürliche Nahrungsaufnahme des Wildes erheblich.
Die Feststellung der Notzeit erfolgt auf Grundlage der jagdrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes Brandenburg. Sie dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Wildversorgung unter den derzeitigen Witterungsverhältnissen. Ziel ist es, Wildtiere vor Hunger und unnötigen Verlusten zu schützen.
Mit der Notzeit sind besondere Pflichten und Einschränkungen verbunden:
Jagdausübungsberechtigte sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der natürlichen Äsung zu ergreifen. Eine Erhaltungsfütterung des Schalenwildes ist zulässig, jedoch ausschließlich im unbedingt notwendigen Umfang.
Für wiederkäuendes Schalenwild dürfen nur Rau- und Saftfutter verwendet werden. Der Einsatz von Kraftfutter ist ausdrücklich untersagt. Schwarzwild darf ausschließlich mit Mais, Getreide und Baumfrüchten gefüttert werden.
Während der Notzeit gelten folgende jagdliche Beschränkungen:
Bewegungsjagden sind nicht zulässig. Der Abschuss von Schalenwild ist im Umkreis von 200 Metern um Kirrungen und Fütterungen verboten. Kirrungen zum Zweck der Bejagung sind während der Notzeit grundsätzlich untersagt. Auftretende Wildkrankheiten oder außergewöhnliche Wildverluste sind unverzüglich der Unteren Jagdbehörde zu melden. Diese behält sich ausdrücklich Kontrollen der Fütterungsstellen vor.
Die Notzeit gilt bis auf Widerruf. Eine Aufhebung erfolgt durch eine gesonderte öffentliche Bekanntgabe.
Appell an die Bürgerinnen und Bürger: Nehmen Sie Rücksicht bei Aktivitäten in der Natur
Der Landkreis Oder-Spree bittet alle Bürgerinnen und Bürger, bei winterlichen Aktivitäten in Wald und Flur besondere Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen:
- Bitte bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen.
- Vermeiden Sie das Betreten von Rückzugs- und Ruhezonen des Wildes.
- Hunde sind konsequent an der Leine zu führen, um Beunruhigungen und Fluchtreaktionen zu verhindern.
Jede Störung zwingt Wildtiere zu energiezehrenden Bewegungen, die unter den aktuellen Witterungsbedingungen kaum kompensiert werden können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landesjagdverband Brandenburg.
Datum: 13. Februar 2026