Schulweg über die Kreisgrenze: Wenn Bus, Tram, Bahn und Zuständigkeiten nicht im gleichen Takt fahren
Mit dem Beteiligungsformat MOVE geht der Landkreis Oder-Spree dorthin, wo Mobilität täglich „passieren muss“: in die Schulen. In Gesprächsrunden sammeln das Mobilitätsteam des Landkreises, die Kinder- und Jugendbeteiligung und – je nach Thema – Verkehrsunternehmen konkrete Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern und spiegeln sie in die Nahverkehrsplanung - ihrem täglichen Geschäft - zurück. MOVE ist damit kein Planspiel, sondern ein Praxischeck: Was funktioniert auf dem Papier – und was scheitert morgens um 6:30 Uhr am Anschluss?
Am 19.02.2026 war das MOVE-Team gemeinsam mit Vertretern der Stadtverkehrsseite in Frankfurt (Oder) zu Gast – im Karl‑Liebknecht‑Gymnasium und im Gauß‑Gymnasium. Mit dabei waren als „Expertenrunde für alle Sorgen“:
- Tim Jurrmann (Mobilitätsbeauftragter Landkreis Oder-Spree)
- Vivien Buley (Koordinatorin Kinder- und Jugendbeteiligung, Moderation)
- Raphael Jugl (stellv. Betriebsleiter Busverkehr Oder‑Spree GmbH)
- René Geyer / Torsten Lehmann (Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder))
Die Leitfragen der Runden waren bewusst niedrigschwellig: „Wie bewegt ihr euch fort?“ und „Wie gut klappt Mobilität in eurem Alltag?“ Die Antworten waren es nicht immer – denn für viele Jugendliche aus dem Landkreis, die in der Stadt zur Schule gehen, hängen ganze Nachmittage (und manchmal Schulentscheidungen) an wenigen Minuten Fahrplan.
Wo es knirscht: Die Probleme aus Schülerperspektive
1) Schulschluss verpasst den Bus
Im Mittelpunkt stand der Schulschluss. Am Karl-Liebknecht-Gymnasium waren knapp 100 Klassen- und Schulsprecherinnen bzw. -sprecher dabei. Das wiederkehrende Problem: Busse fahren kurz nach 13 und 15 Uhr – so knapp, dass sie ohne früheren Stundenschluss oder Busverspätung kaum erreichbar sind.
2) Zu voll, zu klein, zu wenig Reserve
Aus dem Raum Müllrose kam die Rückmeldung: Busse sind zu klein. Von Seiten des Betriebs wurde zugesagt, die Situation zu prüfen; außerdem wurde auf die geplante Beschaffung zusätzlicher Gelenkbusse verwiesen.
3) Der Anschluss ist die Schwachstelle – besonders zur Schiene
Viele Schwierigkeiten entstehen nicht „im Bus“ oder „in der Straßenbahn“, sondern beim Umsteigen: Stadtverkehr ↔ Regionalbus ↔ Regionalbahn/Regionalexpress.
Sobald sich ein Baustein verschiebt, kippt die ganze Kette – und aus einem normalen Schulweg wird ein Zeitfresser mit Wartezeiten, Umwegen oder langen Fußstrecken - und das bei Wind und Wetter.
Beispiel RE1: Wenn die Hauptschlagader ständig ihren Rhythmus ändert
In den Runden wurde schnell klar: Ein großer Teil der Schülerprobleme hängt direkt oder indirekt am RE1. Er ist für viele aus Oder-Spree die „Hauptschlagader“ Richtung Berlin/Frankfurt (Oder) – und genau deshalb wirkt jede Änderung wie ein Dominoeffekt bis in die Buslinien hinein.
Warum ändert sich der RE1 so häufig?
- Baumaßnahmen der Infrastrukturbetreiber führen regelmäßig zu Sperrungen, Umleitungen und Ersatzverkehren – die ODEG verweist dabei u. a. auf Bauarbeiten der DB InfraGO AG.
- Parallel läuft der Umbau für längere Züge und mehr Kapazität: Der RE1 „wächst“, dafür müssen Stationen und Bahnsteige passend ausgebaut werden – ein Prozess mit mehreren Bauphasen bis in die zweite Hälfte der 2020er Jahre. (Quelle: VBB i2030.de)
- Größere Fahrzeuge bedeuten auch neue Grenzen: Wenn Bahnsteige nicht lang genug sind, können lange Züge nicht überall halten – das beeinflusst Haltemuster und damit die Anschlüsse im Umland.
Genau hier liegt das Problem für den Regionalbusverkehr: Wenn sich die Ankunfts- und Abfahrtszeiten auf dem RE1 verschieben, müssen Busse nachziehen – und zwar oft in sehr kurzer Zeit. In der Runde wurde geschildert, dass nach Änderungen auf dem RE1 ein Großteil der Busfahrten im Landkreis innerhalb weniger Wochen neu geplant und vertaktet werden musste. Das erklärt, warum sich Fahrpläne in ländlichen Räumen manchmal „wie Dauerbaustelle“ anfühlen.
Groß Lindow, RB43 und der lange Heimweg
Ein besonders plastisches Beispiel kam aus Groß Lindow: Eine Schülerin schilderte, dass sie – trotz jahrelanger Schulzugehörigkeit – ohne lange Wartezeiten oder lange Fußwege kaum nach Hause kommt. Das MOVE-Team ordnete dabei ein: Auf der Schiene gibt das Land den Rahmen vor, und auf Nebenachsen sind Taktverdichtungen oft genau der Punkt, an dem Finanzierung, Nachfrage und Infrastruktur aufeinanderprallen.
Zur Einordnung: Die Linie RB43/RE10 fährt laut VBB grundsätzlich im Stundentakt (zwischen Frankfurt (Oder) über Eisenhüttenstadt, Cottbus und Falkenberg/Elster) – was aus Schülersicht schnell „zu wenig“ ist, wenn der verpasste Anschluss gleich zusätzlich eine Stunde Freizeit kostet.
In der Runde wurde durch die Verantwortlichen in Aussicht gestellt, dass auf der Achse Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt perspektivisch PlusBus-Überlegungen zur Erreichung eines Halbstundentakts eine Rolle spielen können (Nahverkehrsplanung).
Wer ist wofür zuständig? Das System für Brandenburg, Landkreis und Stadt
Damit verständlich wird, warum manche Probleme „gefühlt sofort“ lösbar wirken, es aber trotzdem zäh wird, hilft die Zuständigkeits-Landkarte:
1) Land Brandenburg: Zuständig für die Schiene (SPNV)
Nach dem ÖPNV-Recht in Brandenburg ist das Land Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (Regionalbahn/Regionalexpress). Der Verkehrsverbund Berlin‑Brandenburg koordiniert dabei als Verbund das Management in der Hauptstadtregion – „insbesondere auf der Schiene“.
Konsequenz: Wenn sich RE-/RB-Fahrpläne wegen Bauphasen, Fahrzeugkonzepten oder Haltebedingungen ändern, ist das primär ein Land-/Verbundthema, auf das Kommunen anschließend reagieren müssen.
2) Landkreis Oder‑Spree: Zuständig für Bus und Tram im Kreis und für Schüler mit Wohnsitz im Kreis
Für den kommunalen, straßengebundenen ÖPNV sind in Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Bei der Schülerbeförderung gilt im Kern: Zuständig ist die Gebietskörperschaft, in der der Wohnsitz liegt – im Landkreis also auch dann, wenn die Schule in einer Nachbarstadt liegt. (Das regeln Satzungen; in Oder-Spree ist das in der Schülerbeförderungssatzung beschrieben.)
Zusätzlich: Der Landkreis betont in eigenen Unterlagen, dass ÖPNV zwar vielfach freiwillige Aufgabe ist, die Sicherstellung der Schülerbeförderung aber als Pflichtaufgabe im Schulgesetz verankert ist und Landkreise zugleich auch auf den SPNV-Aufgabenträger einwirken sollen.
3) Frankfurt (Oder): Zuständig für Stadtverkehr und für Schüler mit Wohnsitz in der Stadt
Die Stadt ist als kreisfreie Stadt Aufgabenträger für den kommunalen ÖPNV im Stadtgebiet (Bus/Straßenbahn).
Bei Schülerfahrtkosten gilt: Anspruch haben – nach Darstellung der Stadt – Schülerinnen und Schüler, die ihre Wohnung im Stadtgebiet haben.
Und genau hier entsteht die „Verquickung“: In Frankfurt (Oder) lernen viele Jugendliche aus Oder-Spree. Für ihren Schülerweg ist nicht die Stadt, sondern in der Systematik der Landkreis zuständig – während Takt und Kapazität im Stadtverkehr wiederum städtisch geprägt sind. Dass das nicht immer konfliktfrei ist, wurde in den Runden offen benannt.
Lösungen: Zwischen Flexibilität, Kapazität und der Frage nach Schulzeiten
MOVE blieb nicht beim Problemkatalog stehen. Mit den Jugendlichen wurden auch Optionen diskutiert:
- Bessere Information & Echtzeit: Der Hinweis auf die VBB-Fahrinfo als einheitliche Auskunft für Berlin und Brandenburg kam mehrfach – inkl. Push-Infos bei Ausfällen, Verspätungen und Anschlussverlusten. Insbesondere für Kinder wird auf die VBB-easy-App verwiesen, in welcher auch Notfallkontakte hinterlegt werden können.
- Flexible Angebote („On-Demand“) ergänzend zum Linienverkehr: Als Beispiel wurde der Rufbus DALLI genannt, der im Raum Storkow/Scharmützelsee ohne festen Fahrplan nach ÖPNV-Tarif nutzbar ist.
- Rad/E-Bike/E-Scooter als Baustein – mit berechtigten Schülerbedenken (Sicherheit, Wege, Abstellanlagen).
- Schulzeiten anpassen? Ein Gedanke, der bei Anschlussproblemen schnell aufkommt – aber nicht beliebig umsetzbar ist. Schulleiterin Andrea Stolpe machte das im Gespräch deutlich: „Nicht jedes Mal, wenn der RE1 sich ändert, können wir die Unterrichtszeiten abändern.“
- Und sehr zugespitzt (Gauß-Gymnasium): „Für das kommende Schuljahr haben wir keine einzige Anmeldung für die 7. Klasse aus LOS.“ – ein Satz, der zeigt, wie sehr funktionierender Schülerverkehr inzwischen zur Standortfrage wird.
FAQ: Wer hilft wann – und wo melde ich was?
1) Ich wohne im Landkreis Oder-Spree und gehe in Frankfurt (Oder) zur Schule. Wer ist zuständig für Schülerbeförderung/Erstattung
In der Regel der Landkreis Oder‑Spree (Wohnortprinzip; Details stehen in der Schülerbeförderungssatzung). Fragen zur Angebotsgestaltung an oepnv@l-os.de und Fragen zur Ausstellung eines Schülerfahrausweises oder sonstige Gestaltungsfragen an schuelerbefoerderung@l-os.de .
2) Ich wohne in Frankfurt (Oder). Wer ist zuständig?
Die Stadt Frankfurt (Oder) (Schülerfahrtkosten nach städtischen Regeln). kundenzentrum@svf-ffo.de
3) Der Bus ist überfüllt/zu klein oder ich bleibe an der Haltestelle stehen – wohin damit?
Meldung an das zuständige Verkehrsunternehmen (im Landkreis Busverkehr Oder‑Spree GmbH info.bos@deutschebahn.com ) und gerne zusätzlich an die Mobilitätsplaner des Landkreises oepnv@l-os.de
4) Ich verliere ständig den Anschluss wegen Zugverspätung (RE1/RB). Wer kann den Fahrplan ändern?
Schiene: Aufgabenträger ist das Land Brandenburg; koordinierend wirkt der Verkehrsverbund Berlin‑Brandenburg (info@vbb.de). Kommune können Rückmeldungen bündeln und „einwirken“, entscheiden aber nicht allein.
5) Wo checke ich verlässlich Verbindungen, Verspätungen und Anschlussverluste?
In der VBB-Fahrinfo / VBB-App (inkl. Alarm-/Push-Funktion) / VBB-easy-App (inkl. Notfallkontakte).
6) Ich habe das Gefühl, der Schulweg ist unzumutbar (z. B. extrem frühe Abfahrten, sehr lange Zeiten). Was kann ich tun?
Zuerst: Kontakt zur Schülerbeförderungsstelle (Antrag/Prüfung nach Satzung). Wenn es um Entscheidungen geht, ist oft ein Widerspruchsweg vorgesehen. In gerichtlichen Entscheidungen wird „Zumutbarkeit“ teils an konkreten Zeitgrenzen in Satzungen gemessen (z.B. 45 Minuten für Primarstufe – je nach Satzung/Fall).
Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung zur Systematik.
7) Ich will mich beschweren oder Fahrgastrechte geltend machen (z. B. wegen Ausfällen).
Zuerst beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einreichen; Infos zu Fahrgastrechten und Ansprechpartnern bündelt auch der VBB.
Auch die Mobilitätsplaner des Landkreises stehen jederzeit zur Seite.
Datum: 23. Februar 2026