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Argumente für Kreisstadt Beeskow nach Potsdam übermittelt

Der Landkreis Oder-Spree und die Kreisstadt Beeskow haben am Freitag (31.03.2017) eine rund 100 Seiten starke Argumentation für den Erhalt des Kreissitzes in Beeskow an die Landesregierung in Potsdam übermittelt. Das Ministerium des Inneren und für Kommunales hatte die Landkreise, die Kreisstädte und kreisfreien Städte im Zuge der geplanten Neugliederung der Landkreise aufgefordert, ihre Sicht hinsichtlich eines künftigen Kreissitzes darzustellen.

Im Kreistag am 29. März hat Landrat Rolf Lindemann das umfangreiche Dokument erstmals vorgestellt und leidenschaftlich für die Beibehaltung des Kreissitzes in Beeskow plädiert, sollte es zu der vom Land angestrebten Fusion des Landkreises Oder-Spree mit der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) kommen. Beeskow habe dem Landkreis Oder-Spree seit nunmehr 23 Jahren immer die nötige infrastrukturelle und politische Unterstützung gegeben, die der Landrat zur Entwicklung einer modernen Kreisverwaltung am Standort Beeskow benötige, stellte Rolf Lindemann klar. Er hob hervor: „Ich freue mich ganz ungemein, dass hier der Landrat nicht allein auf weiter Flur steht, sondern dass ihm alle Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises Oder-Spree in dieser Frage uneingeschränkten Rückhalt geben. Es ist zugleich auch das schönste Kompliment an die Stadt Beeskow, ich glaube, das hat sie sich auch erarbeitet.“

Für den Landkreis Oder-Spree stelle sich zunächst die Frage, inwieweit die Entscheidungskompetenz in Sachen Kreissitzfrage überhaupt dem Landtag zufalle. „Ich sehe hier aus verfassungsrechtlichen Gründen den Kreistag als prädestiniert an, diese Frage nach der Neubildung des Landkreises Oder-Spree zu entscheiden“, betonte Rolf Lindemann. Entschieden lehnte der Landrat den in Diskussion befindlichen Vorschlag ab, die Kreisstadtfrage von der Frage des Hauptverwaltungssitzes vollkommen zu trennen und der durch den möglichen Statusverlust betroffenen Stadt Frankfurt (Oder) quasi kompensatorisch das Etikett „Kreisstadt" zu verleihen: „Eine derartige Lösung würde doch sehr stark an eine Briefkastenfirma erinnern und nicht an einen ernsthaften Organisationsvorschlag, der mindestens über 30 Jahre Bestand haben und mit Leben gefüllt werden sollte.“

Rolf Lindemann forderte die Landesregierung auf, sich der Kreisstadtfrage so zu nähern, wie das bei der Gebietsreform 1993 geschehen sei – allein unter organisations- und strukturpolitischen Aspekten. Damals wurden Städte in dünn besiedelte Flächen zum Kreissitz auserkoren, um diese strukturpolitisch aufzuwerten. „Die Landesregierung sollte erkennen, dass die Standortpolitik zugleich Strukturpolitik ist“, sagte der Landrat von Oder-Spree im Kreistag. Der 1993 gewählte strukturpolitische Ansatz habe sich in Beeskow als zutreffend und als glücklich erwiesen. Die Stadt habe die ihr eingeräumten Chancen in einen mit Händen zu greifenden Erfolgt verwandelt. Entstanden sei ein städtebaulich attraktiver Wohnstandort mit einer intakten Infrastruktur. Beeskow als Kreisstadt besitze eine Ankerfunktion im ländlichen Raum, die weit über die Stadt hinaus ausstrahle. Zu dieser positiven Entwicklung tragen auch 300 Bedienstete der Kreisverwaltung bei, die sich inzwischen im Postleitzahlbereich 15848 angesiedelt haben. Der Kreissitz übe offensichtlich eine hohe Anziehungskraft auf Verwaltungsmitarbeiter und ihre Familien aus und begründe damit einen Gegentrend zur demografischen Entwicklung.

Kritisch setzte sich der Landrat im Kreistag mit einem möglichen Hauptverwaltungssitz in peripherer Randlage des möglichen neuen Landkreises auseinander. Die Platzierung des Entscheidungszentrums sei von erheblicher Bedeutung für Bürgernähe, demokratische Teilhabe sowie die ortsnahe Aufgabenwahrnehmung und Mandatsausübung unter den Augen der Bürgerschaft. „Es bedarf schon gewichtiger Gründe, weshalb man bei gegebenen Alternativen in einem Flächenlandkreis mit der Ausdehnung des Saarlandes ausgerechnet den abseitigsten Punkt zum Hauptverwaltungssitz küren will“, sagte Rolf Lindemann.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 31. März 2017

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