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Fortbildung für ehrenamtliche Fischereiaufseher

Einen Rückblick auf das Jahr 2016, Anregungen für die künftige Arbeit und Wissenszuwachs, das gab es für die amtlich verpflichteten Fischereiaufseher des Landkreises Oder-Spree Anfang Dezember auf der jährlichen Fortbildungsveranstaltung. 75 Männer und zwei Frauen unterstützen in dieser ehrenamtlichen Funktion die untere Fischereibehörde bei der Beaufsichtigung der Fischereigewässer.

Der Landkreis Oder-Spree ist mit seinen Flüssen und Seen eine bei Anglern beliebte Region. (Foto: Fotolia / fine1)

Mit 8.580 Hektar Wasserfläche gehört der Landkreis Oder-Spree zu den wasserreichsten Regionen Brandenburgs und ist ein bei Einheimischen und Gästen beliebtes Angelrevier. „Die Fischereiaufseher tragen mit ihrer primär präventiv ausgerichteten Kontrolltätigkeit dazu bei, dass Angler bestehende gesetzliche Bestimmungen einhalten“, erklärt Michael Jänisch von der unteren Fischereibehörde. Im ersten Halbjahr 2016 haben die Fischereiaufseher rund 950 Angler kontrolliert. Besonders nachhaltige Wirkung haben nach Einschätzung von Michael Jänisch Schwerpunktkontrollen erzielt, bei denen Fischereiaufseher und Mitarbeiter der unteren Fischereibehörde gemeinsam agierten.

Fischfang ohne Angelkarte hat zugenommen

Dass die Überwachung notwendig ist, zeigen die festgestellten Verstöße. So hat beispielsweise der Fischfang ohne Angelkarte zugenommen, von 28 Fällen im Vorjahr auf 43 im Jahr 2016. Ein solcher Verstoß erfüllt den Tatbestand der Fischwilderei und hat daher immer eine Strafanzeige zur Folge. Dabei ist der Erwerb der personengebundenen Angelkarten unkompliziert. Diese werden für das jeweilige Gewässer unter anderem von den Fischern, dem Landesanglerverband, Angelvereinen, Angelläden, Zeltplatzverwaltungen oder Tourismusinformationen ausgegeben. Vielfach kann vor Ort auch die Nachweiskarte zur Fischereiabgabe mit der erforderlichen Jahresmarke, welche zum Angeln ebenfalls erforderlich ist, erworben werden. So kann man ohne großen Aufwand den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausüben. Für die Verwendung der Raubfischangel wird zusätzlich ein Fischereischein benötigt, der von der unteren Fischereibehörde nach erfolgreich absolvierter Anglerprüfung ausgestellt wird.

Neue Schilder für Angelstellen in Naturschutzgebieten

Zufrieden äußert sich Michael Jänisch darüber, dass alle Verfahren aus dem Jahr 2015 inzwischen abgeschlossen wurden. Neben den Strafen der Staatsanwaltschaft/Amtsgerichte mussten durch den Landkreis Oder-Spree Verstöße von Anglern mit Verwarn- und Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 5.500 Euro geahndet werden. „Doch am liebsten sind uns die vielen Angler, die sich vorab mit den Regeln für ihr Hobby vertraut machen und sich verantwortungsbewusst in der Natur bewegen“, sagt Jänisch. Die untere Naturschutzbehörde nutzte die Fortbildungsveranstaltung, um auf die kürzlich verbesserte Beschilderung ausgewiesener Angelstellen in den Naturschutzgebieten Spreebögen bei Briescht, Spreewiesen südlich von Beeskow sowie Schwarzberge und Spreeniederung hinzuweisen. Weitere Information zur Angelfischerei und Flyer zu den Regelungen innerhalb der Naturschutzgebiete sind auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree im Bereich Fischerei und Jagd zu finden.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 6. Dezember 2016

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