Inhalt

Landrat will Serviceorientierung der Verwaltung ausbauen

Sieben Tage nach seinem Amtsantritt als Landrat des Landkreises Oder-Spree hat Rolf Lindemann am Mittwoch vor dem Kreistag in Beeskow die dringendsten Aufgaben skizziert und die Bürgerorientierung der Verwaltungsarbeit betont. Er sagte: „Bürger erwarten gegenüber der Verwaltung eine noch stärkere Serviceorientierung und Service fängt bei mir mit Freundlichkeit, Zugewandtheit und Interesse an den Anliegen der Bürger an, setzt eine entsprechende Beratung voraus und endet in einer wohlwollenden Entscheidungspraxis, mit einer ermöglichenden Tendenz.“ Der Landrat kündigte an, er werde die Anregung von Bürgern aufgreifen, in seinem unmittelbaren Umfeld einen Ombudsmann/-frau für Bürgerbeschwerden zu etablieren. Wichtig sei ihm auch, die externe und interne Kommunikation zu stärken.

Kommunale Gestaltungsspielräume ausschöpfen

Als besondere Herausforderung betrachtet Rolf Lindemann, dass mit seinem Wechsel vom Beigeordneten in die Position des Landrates derzeit die Beigeordnetenstellen nicht mehr besetzt und dem Landrat zwei Drittel der Kreisverwaltung direkt unterstellt sind. Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu sichern, hält er organisatorische und personelle Veränderungen für erforderlich. Er werde sachverwandte Aufgabeninhalte wieder unter eine einheitliche Leitung stellen und Dezernatszuschnitte verändern. So habe er die Absicht, die Bereiche Hoch- und Tiefbau wieder zu vereinigen und der Baudezernentin Hanna Gläsmer zuzuordnen. Als dringlich sehe er die Schaffung eines separaten Ordnungsdezernates an, dem zumindest übergangsweise auch das Bauordnungsamt zugeordnet werden soll. Dies habe den Hintergrund, eine „einheitliche, an der Alltagspraxis und den entsprechenden Schutzgütern orientierte Ordnungsphilosophie“ zu verankern. Rolf Lindemann stellte klar: „Es geht mir insbesondere darum, im Bereich der übertragenen Landesaufgaben den Aspekt der kommunalen Selbstverwaltung zu stärken, die kommunalen Gestaltungsspielräume im Sinne der lokalen Interessen und der Bürgeranliegen auszuschöpfen, und zwar bis an die Grenze der fachaufsichtlichen Vorgaben, die durch das Weisungsrecht der oberen Aufsicht gedeckt sind.“ Er vertrete „ein erweitertes Selbstverwaltungsverständnis“ und sehe den Landrat wie auch den Kreistag nicht als bloße Auftragnehmer oder Weisungsempfänger.

Rolf Lindemann wirbt für breite Mehrheiten

Der Landrat sprach sich für einen konstruktiven und freundlichen Dialog mit dem Kreistag aus und warb für eine Änderung der Hauptsatzung, die es ihm künftig ermöglichen soll, statt zwei dann drei Beigeordnetenstellen zu besetzen. Er wolle damit verdeutlichen, dass die kommunale Verwaltung „verwaltungsfachliche und verwaltungsrechtliche Aspekte und kommunalpolitische Inhalte zusammendenken muss“. Zudem gehe es darum, sich bei anstehenden Entscheidungen auf eine möglichst breite Mehrheit stützen zu können. Dies betreffe die Wahl der Beigeordneten, die Unterstützung des Kämmerers bei den Haushaltsbeschlüssen und die erforderlichen Beschlussvorlagen im Zusammenhang mit dem Reformvorhaben der Landesregierung zur Kreisneugliederung.

Der Landkreis stehe unter hohem Zeitdruck, da dieser beginnende Gesetzgebungsprozess ab dem IV. Quartal die Handlungsspielräume für die Kreisverwaltung erheblich einschränken könne. Die Kreisverwaltung ist aufgefordert, bis zum 10. März eine vom Kreistag legitimierte Stellungnahme zu einem Referentenentwurf für das Kreisneugliederungsgesetz abzugeben. Daran werde gegenwärtig gemeinsam mit den Gremien des Kreistages gearbeitet. Parallel müsse der Landrat bis zum 31. März eine Stellungnahme zum künftigen Kreissitz vorlegen. Hierzu hat der Landrat eine interne Arbeitsgruppe ins Leben gerufen.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 16. Februar 2017

Untermenü