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Ministerium stellt Pläne für Überschwemmungsgebiet der Unteren Spree vor

Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium hat die Entwürfe der Karten für das Überschwemmungsgebiet der Unteren Spree erarbeitet. Die Kartenentwürfe werden vom 15. Februar bis 18. März bei den unteren Wasserbehörden, Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden der betroffenen Gebiete öffentlich ausgelegt. In drei Veranstaltungen sollen bereits im Vorfeld Träger öffentlicher Belange sowie Bürger über die geplante Festsetzung der Überschwemmungsgebiete, die dort künftig geltenden Regeln sowie den Ablauf des Verfahrens informiert werden. Folgende Termine sind vorgesehen:

Dienstag, 19. Januar 16.00 Uhr, Spreepark Beeskow, Bertholdplatz 6,
Donnerstag, 4. Februar 16.00 Uhr, Bildungszentrum Erkner, Seestraße 39,
Dienstag, 9. Februar 18.00 Uhr, Pension „Hafenterrasse“ Goyatz, Am Bahnhof 31.

Der Bekanntmachungstext mit den Auslegungsorten und -zeiten sowie eine Übersichtskarte sind im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 1 vom 13. Januar 2016 veröffentlicht. Weitere Informationen unter:
www.mlul.brandenburg.de/info/ueberschwemmungsgebiete
Bis zum 4. April 2016 kann bei den Wasserbehörden der Landkreise Oder-Spree und Dahme-Spreewald schriftlich zu den Kartenentwürfen Stellung genommen werden.

Die Hochwasser der letzten Jahre haben nochmals deutlich gemacht, dass auch in Brandenburg große Gebiete betroffen sein können, die überflutet werden. Zur Minderung von Gefahren und Sachschäden müssen deshalb Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden, für die besondere Schutzvorschriften gelten. Sie sollen gewährleisten, dass das Abfließen des Wassers nicht behindert wird, dass abfließendes Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt wird und dass das Schadenspotenzial nicht durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder anderer wertsteigernde Flächennutzungen erhöht wird. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete verfolgt damit das Ziel, Bürger und Unternehmen auf eine potenzielle Hochwassergefährdung hinzuweisen und präventiv Vorsorgemaßnahmen zu veranlassen.

Pressemitteilung Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

Datum: 13. Januar 2016

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