Inhalt

Hygieneüberwachung

Förderung der Hygiene und Verringerung des Infektionsrisikos in öffentlichen Einrichtungen mit Überprüfung und Beratung von:

  • Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen medizinischen Einrichtungen
  • Altenpflegeeinrichtungen und sonstigen Heimen
  • Schulen, Kindergärten und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen
  • Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Sporthallen, Campingplätzen
  • Einrichtungen der Schönheitspflege und Körperkunst
  • Abfall- und Abwasseranlagen
  • Einrichtungen des Bestattungswesens
  • Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens

Zur Herstellung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der hygienischen Bedingungen in oben benannten Einrichtungen wurden im und für das Land Brandenburg Rahmenhygienepläne nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet.