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Kennzeichenmitnahme

Ab 1. Januar 2015 tritt für Fahrzeughalter bei Wohnortwechsel eine wesentliche Vereinfachung in Kraft. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein KFZ-Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ummeldung zugelassen ist. Es darf kein Halterwechsel vorliegen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis mit gültiger Wohnanschrift im Original
  • Fahrzeugschein (ZB I)
  • Fahrzeugbrief, falls noch alte Zulassungspapiere vorliegen
  • siebenstellige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (falls  die Versicherungsdaten nicht abrufbar sind)
  • Gültiger Bericht der Hauptuntersuchung im Original, wenn kein gültiges Datum auf dem Fahrzeugschein (ZB I) steht, das durch die Zulassungsbehörde ausgestellt wurde.

Gebühr: circa 21,00 Euro