Prüfung von besonderen Aufgaben
- Örtliche Prüfungen nach § 102 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), insbesondere Prüfung von Jahres- und Gesamtabschlüssen
- Prüfung von Vorgängen in der Finanz- und Geschäftsbuchhaltung
- Prüfung von Jahresabschlüssen (Entwürfe) von Eigenbetrieben, Zweckverbänden und Beteiligungen
- Prüfung von Kostenrechnungen, Gebühren- und Entgeltkalkulationen, Gebührensatzungen und Verträgen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Vorbereitung der Beauftragung von Wirtschaftsprüfergesellschaften bzw. Wirtschaftsprüfern zur Durchführung von Jahresabschlussprüfungen