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öffentliche Brunnen, Fundstellen

Die Entnahme von Grundwasser ist eine Gewässerbenutzung, zu der Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigen.

Ausnahmen können die Grundwasserentnahmen für die Trink- und Brauchwasserversorgung eines Haushalts oder Entnahmen von geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck sein. Diese sind dennoch schriftlich bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die untere Wasserbehörde, ob die Entnahme von Grundwasser erlaubt werden kann.