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Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Im Rahmen der Aufgaben gemäß Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) fördert das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree im Bereich offene Jugendarbeit in der Jugendhilfe tätige freie und kommunale Träger. Die Vergabe von Zuwendungen erfolgt seit vielen Jahren auf der Grundlage einer entsprechenden Richtlinie. Die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree gilt in der derzeitigen Fassung ab 1. Januar 2006.

Mit Wirkung vom 01.01.2006 tritt eine neue Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder- Spree in Kraft, die der Kreistag des Landkreises Oder- Spree in seiner Sitzung am 29. November 2005 beschlossen hat. Diese Richtlinie löst die "Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder- Spree" vom 27. Januar 2004 ab.

Anliegen ist es, das Förderverfahren zu vereinfachen, die Flexibilität des Mitteleinsatzes zu erhöhen und größere Handlungsspielräume zu ermöglichen. Die Vereinfachung des Förderverfahrens ist verbunden mit der inhaltlichen Neuorientierung und qualitativen Weiterentwicklung der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Die Fördermittel werden daher künftig in Form von Budgets bereitgestellt. Die Beantragung der Fördermittel sowie ihre Verwendungsnachweisführung erfolgt künftig ohne Maßnahme-, Teilnehmer- und Tagessatzbezug.

Die vorliegende Richtlinie gliedert sich in vier Bestandteile:

  1. Kommunale Budgetierung
  2. Einrichtungs- und projektbezogene Budgetierung 
  3. Allgemeine Förderung 
  4. Sonderzuschüsse

1. Kommunale Budgetierung: Entscheidet sich eine Kommune, einen Antrag gemäß Punkt 1. Budgetierung der Kommunen zu stellen, steuert sie als Zwischenempfänger den Einsatz der Fördermittel in ihrem Zuständigkeitsbereich. Gleichzeitig ist sie hinsichtlich ihrer eigenen Einrichtungen und Projekte Letztempfänger. Über die grundsätzlichen Anforderungen und Schwerpunktsetzungen wird zwischen Landkreis und Kommune ein Zuwendungsvertrag geschlossen. Eine Förderung der Träger einer "budgetierten" Kommune durch das Jugendamt nach Punkt 2. und 3. dieser Richtlinie ist dann ausgeschlossen. Die Träger richten ihre Anträge direkt an ihre Kommune.

Macht eine Kommune von der Budgetierung gemäß Punkt 1 keinen Gebrauch, erfolgt die Bereitstellung der Fördermittel nach den Fördermodalitäten 2 und 3 der Richtlinie, d.h. unmittelbar an die Träger von Maßnahmen. Die Zuwendungen können als Budget oder Einzelförderung bereitgestellt werden. Die Träger richten ihre Anträge an die Verwaltung des Jugendamtes.

2. Einrichtungs- und projektbezogene Budgetierung ist die Grundlage für die Förderung von Einrichtungen und Projekten, die ganzjährig Angebote zur Verfügung stellen.

3. Allgemeine Förderung umfasst die Bereitstellung von Mitteln für Träger, die einzelne Maßnahmen anbieten, die nicht ganzjährig vorgehalten werden, sondern zeitlich begrenzt sind.

4. Sonderzuschüsse für Ferienerholungen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen beinhaltet eine personenbezogene Förderung.

Die Förderung nach Punkt 1 - 3 der Richtlinie wird nicht mehr maßnahmebezogen ausgereicht. Grundsätzlich wird zwischen verschiedenen Förderbereichen unterschieden, die aus bestimmten Kostenarten bestehen.

(1) Sachkosten für pädagogische Arbeit 

  • Sachkosten für den laufenden Betrieb
  • Sachkosten für Maßnahmen

(2) Sach- und Betriebsausgaben 

  • Betriebskosten 
  • Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
  • Baumaßnahmen und Instandhaltung 
  • Verwaltungskosten

Wird für eine Einrichtung bzw. ein Projekt eine Förderung in Anspruch genommen, muss der Träger die Ausgaben in diese Förderbereiche trennen. Es sind nur Förderbereiche auszuweisen, für die eine Förderung verwendet wird. Wenn die Zuwendung ganz oder teilweise für einen Förderbereich verwendet wird, sind alle Kosten aus diesem Bereich aufzuführen.

Der Nachweis der Verwendung nach dieser Einteilung erfolgt getrennt für jede Einrichtung bzw. jedes Projekt.

Orientierung zur Einteilung der Ausgaben in die Förderbereiche (Kostenarten)

Sachkosten für den laufenden Betrieb: Beinhaltet alle Kosten, die für eine pädagogische Arbeit im Rahmen der ständig vorgehaltenen Angebote (z. B. Absicherung des täglichen Betriebes offener Treffs durch Honorare oder Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Arbeit, Materialien für lauende pädagogische Angebote) erforderlich sind.

Sachkosten für Maßnahmen: Über den laufenden Betrieb hinausgehende zeitlich begrenzte Projekte, Maßnahmen und Höhepunkte (z. B. Fahrten, Veranstaltungen, Ferienerholungen Jugendbegegnungen, Arbeitsgemeinschaften, Kurse).

Betriebskosten: Ausgaben zum Betrieb und zur Unterhaltung von Jugendfreizeitstätten mit offenen Charakter. Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände: Anschaffungs- und Reparaturkosten für Gegenstände in Freizeitstätten mit offenen Charakter, die nicht zur Umsetzung eines ganz speziellen pädagogischen Zieles notwendig sind (diese gehören in den Sachkostenbereich im Sinne dieser Gliederung), sondern dem Grundanliegen der Einrichtung entsprechen.

Baumaßnahmen und Instandhaltung: von Jugendfreizeitstätten mit offenen Charakter.

Verwaltungskosten: Alle Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb eines Büro's, notwendige Verwaltungsausgaben und Fahrtkosten, sofern sie nicht als Transportkosten den Sachkosten für Maßnahmen zugehörig sind.

Die Höhe der Zuwendung für Sach- und Betriebsausgaben nach Förderbereich (2) kann bis zu 50 Prozent der Kosten je Einrichtung bzw. Projekt betragen

Ausgenommen von der Förderung sind Personalkosten.

Qualitätsstandards Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Oder-Spree

Die Qualitätsstandards beschreiben die fachlichen Anforderungen an sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Oder-Spree in den Leistungsbereichen

  • Sozialarbeit in Freizeiteinrichtungen
  • Sozialarbeit an Schulen
  • Jugendkoordination

gemäß §§ 11-14 SGB VIII.

Rahmenkonzept Familienbildung im Landkreis Oder-Spree

Familienbildung ist gemäß § 16 SGB VIII eine Querschnittsaufgabe der Jugendhilfe. Als Handlungsorientierung wurde ein Rahmenkonzept "Familienbildung im Landkreis Oder-Spree" entwickelt.

Formulare zur Förderrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit

Kreisangehörige Ämter, Städte und Gemeinden (außer amtsangehörige Städte und Gemeinden) können ein Budget zur Deckung der Ausgaben eigener Einrichtungen und Projekte sowie zur Weitergabe der Zuwendung an Einrichtungen und Projekte anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, Vereine und Initiativen erhalten.

Formulare zur Antragstellung und Abrechnung der Kommune an das Jugendamt
Antrag inklusive Plan Verwendung
  • Antrag 1a XLS-Datei: 93 kB , Stand: 7. September 2021 Hinweis: nicht barrierefrei
  • Verwendungsnachweis 1 a XLS-Datei: 249 kB , Stand: 7. September 2021 Hinweis: nicht barrierefrei
Empfehlung zur Antragstellung und Abrechnung eines Trägers der Jugendhilfe an eine Kommune, die ein Budget nach Punkt 1 der Richtlinie erhält

(Achtung, die Kommune kann ein anderes Verfahren vorschreiben!)

Für Einrichtungen bzw. Projekte ohne hauptamtliches Fachpersonal:

Im Rahmen der Förderung von offener Kinder- und Jugendarbeit wird zur Deckung der Ausgaben von Einrichtungen und Projekten ein Budget zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

Einrichtungen/Projekte mit hauptamtlichem Fachpersonal
Einrichtungen/Projekte ohne hauptamtliches Fachpersonal

Im Rahmen der Förderung von offener Kinder- und Jugendarbeit wird zur Deckung der Ausgaben von zeitlich begrenzten Einzelmaßnahmen eine Zuwendung zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

Arbeitsgemeinschaften

Formular zur Antragstellung eines Trägers der Jugendhilfe oder einer Schule an das Jugendamt (Nur wenn die Kommune kein Budget nach Punkt 1 der Richtlinie erhält!)

  • Antrag 3a XLS-Datei: 180 kB , Stand: 7. September 2021 Hinweis: nicht barrierefrei
  • Verwendungsnachweis 3a XLS-Datei: 154 kB , Stand: 7. September 2021 Hinweis: nicht barrierefrei

Empfehlung zur Antragstellung eines Trägers der Jugendhilfe oder einer Schule an eine Kommune, die ein Budget nach Punkt 1 der Richtlinie erhält. (Achtung, die Kommune kann ein anderes Verfahren vorschreiben!)

  • Antrag 3b XLS-Datei: 180 kB , Stand: 7. September 2021 Hinweis: nicht barrierefrei
  • Verwendungsnachweis 3b XLS-Datei: 176 kB , Stand: 7. September 2021 Hinweis: nicht barrierefrei
Förderung von Einzelmaßnahmen
  • Antrag 3 XLS-Datei: 99 kB , Stand: 7. September 2021 Hinweis: nicht barrierefrei
  • Verwendungsnachweis 3 XLS-Datei: 94 kB , Stand: 7. September 2021 Hinweis: nicht barrierefrei

Jedes Jahr wird bei einigen Trägern aus dem Bereich Jugendförderung eine Tiefenprüfung durchgeführt. Hier erfolgt für alle Ausgaben, für die ein Teil der Zuwendung in Anspruch genommen wurde, eine Prüfung der Belege. Die entsprechenden Belege werden in einer Ausgabenübersicht mit einer Liste zusammengefasst und eingereicht.

Excel-Formular Ausgabeübersicht als Empfehlung:

Dieses Formular beinhaltet die Erfassung einzelner Ausgabepositionen, summiert automatisch und prüft auf Eingabefehler.
Es kann jedoch auch eine eigene Form der Ausgabeübersicht verwendet werden.

Hinweise bei Verwndung dieser Excel-Datei:

  • Abkürzungen sind in der Legende auf Seite 1 und in der Zuammenfassung benannt
  • Felder mit gelbem Hintergrund in der Liste müssen ausgefüllt werden
  • Ausdruck der Liste auf die ausgefüllten Seiten beschränken, sonst werden 18 Seiten gedruckt.