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Grundwasserabsenkung

Für Baumaßnahmen, die sich bis in den Grundwasserschwankungsbereich bewegen, können sich Grundwasserabsenkungen erforderlich machen, um eine entsprechende Baufreiheit zu schaffen. Derartige Grundwasserabsenkungen sind immer anzeigepflichtig.

Die Anzeige muss einen Monat vor Baubeginn bei der unteren Wasserbehörde eingegangen sein. Sie muss unter anderem auch die Dauer und den Umfang der Maßnahme enthalten.

Daraufhin wird geprüft, ob die Grundwasserabsenkung überhaupt zulässig ist und einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.