Altablagerung
Altablagerungen sind stillgelegte Anlagen und Grundstücke, die zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen genutzt wurden. Dazu zählen z. B. „wilde Mülldeponien“ sowie in den Gemeinden kleinere so genannte „Bürgermeisterkippen“ mit unterschiedlichem Gefährdungspotential.
Die Durchführung der Sicherungs- und Rekultivierungsarbeiten erfolgt auf der Grundlage eines begründeten Konzeptes. Sie ist ein Bauvorhaben und bedarf deshalb der Baugenehmigung. Im Grunde geht es darum, ein Profil des Deponiegeländes herzustellen, bei dem das Ablaufen des Niederschlagswassers gesichert und dadurch das Auswaschen von Schadstoffen aus dem Deponiekörper verhindert oder erschwert wird.
Zur landschaftsverträglichen Gestaltung und zur Sicherung eines natürlichen Gefälles wird die Altablagerung durch oberflächliches Glätten des Müllkörpers, Ein- und Aufbringen einer Grobprofilierungsschicht, einer Profilierungs-/ Ausgleichsschicht aus deklariertem Erdaushub und Bauschutt und einer Rekultivierungsschicht aus unbelastetem, störstofffreiem, humosem Bodenaushub, gesichert. Zur Erosionsverhinderung erfolgt zum Abschluss die Rasenansaat, die dann in der Folge durch natürliche Sukzession ergänzt wird.