Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis
Einer Erlaubnis bedarf gemäß § 9 BbgDSchG, wer
- ein Denkmal entgegen dem Erhaltungsgebot des § 7 BbgDSchG zerstören, beseitigen oder an einen anderen Ort verbringen,
- ein Denkmal instand setzen, in seiner Substanz, seinem Erscheinungsbild oder in sonstiger Weise verändern,
- die Nutzung eines Denkmals verändern,
- durch Errichtung oder Veränderung von Anlagen oder sonstige Maßnahmen die Umgebung eines Denkmal verändern oder
- die bisherige Bodennutzung in Grabungsschutzgebieten oder von Grundstücken, von denen bekannt ist, das sie Bodendenkmale bergen, verändern will.
Rechtliche Grundlage
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Denkmalschutzgesetz) BbgDSchG vom 23. April 2004 (GVBl. Nummer 19 Seite 216)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Beschreibung der Maßnahme
- Dokumentation des IST-Zustandes und der geplanten Veränderung am Denkmal
- entsprechende Bauzeichnungen
- eventuell notwendige bauhistorische Gutachten
- Schadenskartierungen